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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#6616
Hallo,
ein Bekannter fragte, wie es sich mit Planwagen verhält. Darf man da eigentlich offiziell mit Fahren wenn da ein Trecker oder Unimog vorgespannt ist? Wie verhält es sich dann mit den verschiedenen Zulassungen und oder wie muß ein Planwagen zugelassen sein. Es werden dann ja auch oft mehr als 8 Personen gefahren.
Für landw. Arbeiter zum und vom Feld ist es ja kein Problem. Aber was dann kommt wie eine Planwagenfahrt des \"Stammtisch, Kegelvereins usw. macht man sich ja eigentlich fast immer Strafbar. Mit grünem Nummernschild = Steuerhinterziehung, mit schwarzer Zulassung Führerschein mind. Klasse 2 wegen der 4 Achsen ... .
Wann kann so etwas erfolgen - mit Genehmigung oder 25 km oder 6 km/h ? Alle machen es - wenn aber etwas passiert was dann?
Gruß
Bernd Thomes
#32881
Ich hab das mal verschoben.

Die einzige legale Möglichkeit einen mit Personen besetzten Planwagen außerhalb eines landwirtschaftlichen Einsatzes mit einem KFZ zu ziehen ergibt sich im Rahmen sogenannter Brauchtumsveranstaltungen.

Die Bedingungen findest du hier.
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
http://www.wedebruch.de/gesetze/misc/br ... merkbl.htm

Eventuell auch anwendbar wenn du regelmäßige Besichtigunsfahrten machen willst.

Merkblatt zur Begutachtung von Fahrzeugkombinationen zur Personenbeförderung und zur Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen
http://www.wedebruch.de/gesetze/persbef ... bl.htm#top

Thorsten

[Editiert am 30/6/2004 von thorsten.schlote]
#32907
Also wenn ich den zweiten Link lese wird mir gaaanz komisch.

Erstens als Eisenbahnfreund finde ich diese \"Möchtegern-Eisenbahnen\" grausam, und als Unimogfreund finde ich es noch grausamer einen schönen Mog in ein solches Gefährt zu verwandeln.

Spass beiseite, ich habe die jetzt beide gelesen. Der erste Link ist ja normaler Faschings- und oder Hessentagsumzug oder ähnliches. Die Bedingungen sind ja auch grob bekannt (1m Bordwandöhe etc)

Aber auf die Ursprüngliche Frage beziehen sich die Links nicht so ganz.

Und, ich hab noch ne Frage: Wie ist denn die Rechtsgrundlage bei den ganzen Planwagenfahrten mit 2-6 Bio-PS davor?

Gruß Matthias
#32914
War wohl nicht ganz deutlich.
Wie oben geschrieben gibt es keine Möglichkeit legal einen Planwagen mit Personen besetzt mit einer Zugmaschine zu ziehen. Dies bedarf immer einer Ausnahmegenehmigung, die man nur unter den im zweiten Text beschriebenen Bedingungen erhält.

Zum Kutschfahren.
Theoretisch braucht man hier keinen \"Führerschein\".
Es ergeben sich allerdings einige \"Eskalationsstufen\" im realen Betrieb.

Privat Kutsche fahren: Das \"Kutschrisiko\" muss der Haftpflichtversicherung mitgeteilt werden. Manchmal ergeben sich daraus höhere Prämien. Die Versicherung verlangt in der Regel eine Eignung des Kutschers, die er im Versicherungsfall mit dem Fahrabzeichen nachweisen muss und begrenzt die Personenzahl meist auf 6

Gewerbliche Kutschfahren und Planwagenfahrten müssen über die Kutschpferdversicherung, Planwagen-Haftpflicht-Versicherung bzw. Kutschenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Bedingungen der Versicherung sind in der Regel Fahrabzeichen, Führerschein, und getüvter (für den Peronentranport geeigneter) Planwagen. Die Prämien sind recht happig.

Thorsten
#32917
Alle Unimog-Fahrer können leider auch bei Brauchtumsveranstaltungen davon nicht profitieren, da es nur für Zugmaschinen bis 32 km/h gilt.
http://www.unimogfreunde.de/technik-tip ... tVZO2B.pdf
#32957
Hallo,
dann kann man ja eigentlich nur davor warnen bzw. abraten ein Planwagen zu ziehen. Wenn ich mir die Sache hier bei uns ansehen dann stehen ja so einige mit einem Bein im Knast.
Es ist ja immer bewundenswert wie viel einige Schreiber über verschiedenste Materien wissen. Hut ab.
Gruß
Bernd Thomes
#33006
Hi,
Thorsten danke zunächst, sehr guter Beitrag, aber Hatf Pflicht für nichtmotorisierte Fahrzeuge gibt es nicht. Es ist eine freiwillige Angelegenheit. Nur wer es nicht tut, ist ein Depp oder Zocker.
Bei dem Personentransport muss man ein wenig aufpassen: Generell wenn ich mehr als 8 Personen zzgl. 1 Fahrer transportiere, riecht das nach gewerblicher Nutzung und muss entsprechend genehmigt werden.
Bei Brauchtumsveranstaltungen wie Kirchweih, Maibaumsetzen usw. ist es wie Thorsten schon erkannte nicht notwendig bzw. erforderlich. Da gibt es dann aber wieder das Problem der Haftpflicht, ob diese denn im Schadenfall die Kosten übernimmt.
Vorher klären mit der Versicherung!
Meine Kunden kann ich hier beruhigen, die über uns versicherten Fahrzeuge sind für Brauchtumsveranstaltungen mitversichert!!!
Beste Grüße
Bernd schömann
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