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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#339222
Hallo,

Ich bin neu hier im Forum und stell mich am besten erst mal vor.

Heiß Sebastian, bin 19, kom aus der Oberpfalz und mach in 3 Wochen die Abschlussprüfung zum Werkzeugmechaniker.
Mein Opa hat schon vor schätz ich 25 Jahren den ersten Mog gekauft. Nen 411 mit Stahldach. Später hat er ne Werner Bergewinde angebaut. :wink:

Folgendes: Dem Mog wurde vor n paar Jahren der letzte Gang gespert. Also er läuft nor noch 35km/h.
Ich habe nur die Führerscheinklassen B und L(geht nur bis 32km/h).

Also wegen 3km/h darf ich ihn nicht fahren.
Dachte mir ich drossle ihn noch übers Gas.

Hat schon mal wer nen 411 o.Ä. auf 32 km/h eingetragen und wie habt ihr das gemacht?

Gruß Sebastian
Zuletzt geändert von wase am 03.05.2011, 22:48, insgesamt 1-mal geändert.
#339227
Hallo Sebastian,

da sehe keine Probleme für Dich:

Führerscheinklasse B:
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Den 6. Gang kannst Du wieder freischalten (lassen).
#339230
Hallo Sebastian,

frag' nicht warum. Halte Dich einfach an die gesetzlichen Regelungen. Und sei froh, dass sie in Deinem Falle mal unerwartet positiv ausfallen.
#339239
Hallo Sebastian,

mit BE kann man auch nur die Anhänger ziehen, die auf das Zugfahrzeug bezogen zulässig sind. Dein 411er wird vermutlich nur eine Einleiter-Anhänger-Bremsanlage haben. Und die ist nicht mehr sonderlich aktuell.

Du kannst auch mal die Suche-Funktion hier im Forum bemühen. Im Forum Versicherungen/Zulassung/... ist dazu schon alles gesagt.

Dort gehört dieser Thread auch eigentlich hin.
#339247
Hallo Sebastian,
also wenn du Klasse B und T hast, hast du überhaupt kein Problem den 411 zu fahren auch mit Anhänger.
Siehe
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... sen.html#T

Sonder-Klassen

Klasse T:
Beinhaltet M,S,L
ab 16/18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Das einige Problem was du bekommen kannst, wenn du nicht Land und Forstwirtschaftlich unterwegs bist.

Gruß
Wolfgang
Vorstellung: Unimog und Besitzer

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Hallo Rolf Ich habe jetzt die Teile gefunden. Wi[…]

Durch den ORing am Ölmessstab kann das Ö[…]

So ist es momentan umgesetzt: