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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#344680
Guten Abend,

den Funmog habe ich als Zugfahrzeug mit schwarzem Kennzeichen laufen, darf ich also (habe keinen T) fahren.

Den soeben gekauften 1000 Agrar....den darf ich dann doch nicht ohne T-Führerschein fahren, oder? Aber wenn ich den mit schwarzemKennzeichen fahre, darf ich dann Front- und Heckmaschinen im Strassenverkehr bewegen? Häcksler, Fräse, Pflug.....???

Gruss

Holger
#344686
Hallo Holger,

das grüne Kennzeichen signalisiert eigentlich nur, dass es sich um ein steuerbfreites Fahrzeug handelt. Hierfür gibt es verschiedene Gründe bei unseren Fahrzeug meist der Land und Forstwirtschaftlichebetrieb.

Dies heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass ein LOF-Fahrzeug unbedingt steuerbefreit werden muss und ein grünes Kennzeichen benötigt.

Gleiches gilt bfür den T-Führerschein. Der erlaubt dass damit nur bestimmte LOF Fahrzeuge bewegt werden dürfen, heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass man einen T-Führerschein benötigt um ein LOF-Fahrzeug zu führen.

Wenn Dein Funmog und Dein U1000 in der gleichen für Deinen Führerschein passenden Gewichtklasse liegen, darfst Du sie auch fahren.
(z.B allter 3er bis 7,5to zGG) unabhängig von der Farbe des Kennzeichens.
Und natürlich darfst Du dann, vor allem wenn der U1000 als LOF Zugmaschine zugelassen ist auch mit entsprechenden Anbaugeräten herum fahren.
#345136
Hallo,
den Funmog habe ich als Zugfahrzeug mit schwarzem Kennzeichen laufen, darf ich also (habe keinen T) fahren.
Ich hab's an anderer Stelle schon erwähnt: Die Farbe des Kennzeichens spielt für die Fahrerlaubnisklasse erstmal überhaupt keine Rolle.
Den soeben gekauften 1000 Agrar....den darf ich dann doch nicht ohne T-Führerschein fahren, oder?
Einen 1000er Unimog darfst du ohne Drosselung nicht mit der Klasse T fahren, da er schneller als 60km/h ist. Nochmal: Die Farbe des Kennzeichens ist dafür völlig egal.

Für einen Mog bis 7500kg zul. Gesamtmasse reicht die alte Klasse 3 bzw. neue Klasse C1. Drüber der alte 2er oder neu Klasse C (jeweils ohne Anhänger bzw. Anhänger bis max. 750kg zul. Gesamtmasse)
Klasse T stellt nur eine Ausnahmeregelung für die Land- und Forstwirtschaft dar. Allerdings dürfen die Fahrzeuge dann nur max. 60km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben, was bei den Mogs der größeren Baureihen schonmal nicht zutrifft.

Anbaugeräte darfst du an eine Zugmaschine oder Zugmaschine/Ackerschlepper dranhängen, teilweise auch an LKW. Schau mal, als was dein Unimog eingetragen ist. Der 1000er ist normalerweise eine Zugmaschine oder Zugmaschine/Ackerschlepper. Die Farbe des Kennzeichens ist auch dafür egal. Das grüne Kennzeichen signalisiert nur, dass das betreffende Fahrzeug aus welchen Gründen auch immer steuerbefreit ist. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn jetzt ein Landwirt seinen Mog nicht ausschließlich zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzen will, so muss er ihn normal mit schwarzem Kennzeichen anmelden und versteuern. Er darf ihn dann natürlich auch landwirtschaftlich nutzen.

Gruß,
Michael
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