Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#36553
Moin Martin,
es gibrt wohl irgendwelche Ausführungsbestimmungen zum §18, die ich aber nicht kenne.

Anlass war wohl, dass gerade mit Pferdeanhängern viel Missbrauch getrieben wurde, damit wurden ja komplette Wohnungsumzüge durchgeführt und Baumaterial für den Hausbau transportiert.

Gruß Ulli
#39301
Moin Martin,
es gibrt wohl irgendwelche Ausführungsbestimmungen zum §18, die ich aber nicht kenne.

Anlass war wohl, dass gerade mit Pferdeanhängern viel Missbrauch getrieben wurde, damit wurden ja komplette Wohnungsumzüge durchgeführt und Baumaterial für den Hausbau transportiert.

Gruß Ulli
#36556
@ Stefan H.

Kannst Du mir mal den Namen von diesem Typ geben? Das würde ja bedeuten, wenn ich mit meinem voll einsatzfähigen TroLF an einem Feuer vorbei fahre, dann ist das keine unterlassene Hilfeleistung...

Die Begründung finde ich albern. Ich kann verstehen, daß ein privater Feuerlöschanhänger nicht im Sinne des Erfinders des Gesetzes ist. Ob der Hänger bei einer Werksfeuerwehr angemeldet ist?

Michael
#39304
@ Stefan H.

Kannst Du mir mal den Namen von diesem Typ geben? Das würde ja bedeuten, wenn ich mit meinem voll einsatzfähigen TroLF an einem Feuer vorbei fahre, dann ist das keine unterlassene Hilfeleistung...

Die Begründung finde ich albern. Ich kann verstehen, daß ein privater Feuerlöschanhänger nicht im Sinne des Erfinders des Gesetzes ist. Ob der Hänger bei einer Werksfeuerwehr angemeldet ist?

Michael
#36817
Hallo Michael

Wegen der unterlassene Hilfeleistung

In Bayern ist das so

Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
vom 23. Dezember 1981 (GVBI S. 526)

Pflichten der Bevölkerung

Art. 24 Heranziehung von Personen und Sachen

(3) Der Einsatzleiter kann Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichten, Fahrzeuge, Löschwasser, sonstige Löschmittel und andere zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung geeignete Sachen zur Verfügung zu stellen.


Also, nie mit einem TroLF zu dicht ans Feuer ;)

Gruss Thomas
#39565
Hallo Michael

Wegen der unterlassene Hilfeleistung

In Bayern ist das so

Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
vom 23. Dezember 1981 (GVBI S. 526)

Pflichten der Bevölkerung

Art. 24 Heranziehung von Personen und Sachen

(3) Der Einsatzleiter kann Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichten, Fahrzeuge, Löschwasser, sonstige Löschmittel und andere zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung geeignete Sachen zur Verfügung zu stellen.


Also, nie mit einem TroLF zu dicht ans Feuer ;)

Gruss Thomas

Moin. Ich habeden Burgmannring ersetzt und die Kur[…]

Hallo Alex, danke Dir. Da ich ja den Auger verbau[…]

Wer kann mein Tinyhouse ziehen ?

Moin Ralf Wenn Dein Daily 3,5t ziehen darf,dann ka[…]

Hallo Florian, zu Deinen Fragen: Der große D[…]