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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#400790
Hallo Unimogler,
ich war heute im Wald um Holz zu holen und kam an dem Schild "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Frei für Land- und Forstwirtschaft" vorbei.
Wer darf denn da jetzt eigentlich durchfahren?
Fahrzeuge (z.B. Unimog) mit Typzulassung Zugmaschiene (nicht LOF) und grünem Schild wg. aktiver Nutzung in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder ich mit meinem 411er und schwarzem Nummernschild LOF Typ und keinem landwirtschaftlichen Berieb?
Wenn ich meinen Holzabfuhrschein vom Förster habe, gibt es für die Zeit der Holzabfuhr sowieso kein Problem mit dem Fahren im Wald.
Wer kann mich da aufklären?

Liebe Grüße vom Fuß des Odenwalds

Michael
#400824
Servus,

@Claus
Das ist ja mal interessant, nach der von Dir verlinkten Auslegung ist das befahren eines
solchen Weges nur dann gestattet wenn ich ein durch diesen Weg erschlossenes Grund-
stück zu lof Zwecken anfahren möchte.
Das verwendete Fahrzeug ist hierbei gleich.

Das ist in so fern interessant, als oft ja beim Neubau von Strassen die alten Strasssen
ganz oder teilweise "behalten" werden und nur noch für lof freigegeben sind, mit dem
eben angsprochenen Schild.
Oftmals werden diese Wege dann auch von Landwirten verwendet wenn sich nicht
an eines direkt an dieser Strasse gelegenes Feld gelangen möchten. Sondern aus anderen,
teilweise verständlichen Gründen (weniger Verkehr, kürzerer Weg).
Diese Art der Benutzung wäre ja dann auch wiederrechtlich. In der Praxis wird aber wohl
kaum ein Ackerschlepper auf solchen Wegen angehalten, PKWs oder LKWs schon eher.

Das mit dem "Kleingärtner" ist interessant, 420 m² ist jetzt aber auch keine all zu große
Fläche, aber wenn der arme Mann jetzt 500m oder weiter laufen muss fände ich das
schon arg....

cu

Johannes D.
#400832
Moin,
das auf irgendeine Fahrzeugart festzulegen, wär ja unsinnig; der Waldbesitzer fährt z.B. mit seinem PKW, um Bäume zu markieren, der Landwirt, um die Bodenfeuchte zu prüfen etc.
Forstmaschinen werden teils mit Tieflader angeliefert, also hätten wir auch LKW (Erntegut wird heutzutage auch oft mit LKW abgefahren)
Mähdrescher sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Reparaturfahrzeuge derselben laufen unter "sonstige Kfz Werkstattwagen"
usw.
Da wäre es eher sinnig, Wohnmobile und KOM auszusperren(wobei, wenn der KOM die Erntehelfer bringt...)
:lol:

Das Gesetze und Regeln auch teils am Sinn vorbeigehen, sieht mal bei dem Kleingärtner, der hat ja wahrlich auch einen sehr verständnisvollen Richter gefunden; eine Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde zu bekommen halte ich für sehr wahrscheinlich.

Es ist bestimmt auch sinnvoller, mit einem Schlepper über Feldstrassen zu fahren als z.B. im Berufsverkehr Bundesstrassen zu "blockieren", aber streng nach dem Gesetz....

Gruß Claus
#400892
Liebe Unimogfreunde,

dieser Frage muss man sich auch als Nichtjurist, zu denen ich auch gehöre, von der rechtlichen Seite nähern.

Auf den Zusatzschildern steht in der Regel: "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei". Die Eingrenzung erfolgt also über die "Art des Verkehrs". Es geht nicht um die Fahrzeuge und/oder deren Zulassung, auch nicht um die Fahrzeugführer und deren Beruf oder Beschäftigung, sondern allein um den Zweck der Fahrt. Wenn diese land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund hat, ist sie hier erlaubt. Das kann z.B. auch ich mit meinem PKW sein, der ich mit Landwirtschaft nichts zu tun habe, der einem Bekannten (Landwirt) aus freundschaftlicher Verbundenheit, ein Ersatzteil für seinen defekten Unimog auf den Acker bringt. Derselbe Landwirt mit seinem Unimog auf dem Weg zum Bier- oder Brötchenholen ist kein landwirtschaftlicher Verkehr, hier also verboten. Der im Link oben erwähnte Kleingärtner ist eben kein landwirtschaftlicher Verkehr. Der LKW, der Dünger liefert ist es natürlich.

In den seltesten Fällen handelt es sich bei solchen Wegen jedoch um solche in der Zuständigkeiten der Kommunen. Zumindest bei uns gehören die Wege im Rahmen von Realgenossenschaften oder Felmarkinteressentschaften den anliegenden Landwirten. Insoweit ist hier das Zusatzschild eigentlich nicht richtig. Eigentlich müsste dort z. B. "Privatweg, Zufahrt nur Berechtigte" stehen. Wer das ist, bestimmt im Zweifel der Eigentümer, ggf. über verschließbare Schranken.

Also ist die Frage leider nichtg eindeutig zu beantworten sondern vom Einzelfall und den konkreten Rahmenbedingungen abhängig.

Eine gute Ausrede ist im Zweifelm aber immer "einen Taler wert".

Irgendwo hatten wir das Thema auch schon einmal, ich habe es aber nicht wiedergefunden.[/b]
#400999
Man sollte dieses Thema auch mal in einem Fahrradfahrer-Forum posten...

Die scheinen sich nicht wirklich im klaren über die Bedeutung des Schildes 250 zu sein! :evil:
http://www.schilderwiki.org/index.php/Zeichen_250

Zurück zum Thema...
Ich kenne keinen Fall in dem eindeutig Lof-Fahrzeuge (Traktor, Unimog, ältere Geländewagen,...) kontrolliert worden sind. Pkw & Co werden bei uns im Staatswald aber gerne mal vom Förster angehalten und auf den Zweck ihrer Fahrt kontrolliert. Unbefugte Personen werden zur Anzeige gebracht. :thumbup:

Kein Waldbesitzer sieht gerne das sein Wald zum Großparkplatz wird, nur weil sich dort Spaziergänger und Hundeklo-Besucher wohl fühlen.

Jeder der die Sonderrechte auf dem Weg zum eigenen Grund und Boden genießt, sollte sie auch auf dem Grund von anderen respektieren und dort nicht fahren, auch wenn sein Fahrzeug den äußeren Anschein eines Berechtigten hat :wink:


Gruß Michael
#401077
Hallo Michael
gnobber hat geschrieben:Man sollte dieses Thema auch mal in einem Fahrradfahrer-Forum posten...

Die scheinen sich nicht wirklich im klaren über die Bedeutung des Schildes 250 zu sein! :evil:
http://www.schilderwiki.org/index.php/Zeichen_250
Wieso? Ich hab das auch so in Erinnerung, dass diese Schild (250) ohne Zusätze bedeutete "Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art". Also auch für nicht motorgetriebene Fahrzeuge -> Fahrräder. Ausgenommen sind Handwagen. So wurde es in der Fahrschule gelehrt und wenn man googelt kommt man auch zu dem Ergebnis, z.B.: http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/ ... chen3.html

Michl
#401096
Hallo,

@Uwe:
Insoweit ist hier das Zusatzschild eigentlich nicht richtig. Eigentlich müsste dort z. B. "Privatweg, Zufahrt nur Berechtigte" stehen.
in der Nähe unseres Waldes wurde genau das auch beim Staatswald so gehandhabt - Sperrschild mit Zusatz 'Privatweg - nur für Forstbetriebe'.
Nachdem dies eine der Zufahrten zum Wald ist, und ich da nur für Waldarbeiten durchfahre, sehe ich mich als selbigen... :oops:

mfG
Axel

PS: Die Schilder stehen so wie von mir beschrieben ab und an in den Wäldern, da ich keine entsprechenden Privatwälder kenne, nehm ich an das die, die ich kenne, alle zu Staatswäldern gehören.
#401146
Michl76 hat geschrieben:Wieso? Ich hab das auch so in Erinnerung, dass diese Schild (250) ohne Zusätze bedeutete "Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art". Also auch für nicht motorgetriebene Fahrzeuge -> Fahrräder. Ausgenommen sind Handwagen. So wurde es in der Fahrschule gelehrt und wenn man googelt kommt man auch zu dem Ergebnis, z.B.: http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/ ... chen3.html

Michl
Sooo??? :?

Ich habe eher das Gefühl das diese Schilder eine richtiggehende Einladung für Mountain-Biker & Co sind! :rums:

Noch beliebter sind nur noch für Baumfällungen gesperrte Straßen... Diese ziehen Spaziergänger und Radfahrer förmlich an.
Die sehen das wohl als eine sportliche Mischung aus Hinderniss- und Hürdenlauf. Nur leider sind dann da noch diese unmöglichen Waldarbeiter die ihre sperrigen Kisten einfach mitten auf dem alle-Welt-gehörenden Waldwegen parken und so störende Stahlseile über den Weg spannen. Aber kein Problem, die kann man im vorbei gehen/fahren ja noch schnell anpöpeln und sich über den schlechten Zustand des "Wanderweges" beschweren :evil:


Gruß Michael
#401175
Hallo zusammen,

was hier zu einem Problem gemacht wird, ist gar keins.

Bei dem Zusatzschild, Land. u. Forstwirtschaft frei, darf nur der fahren, der da was zu tun hat. Ob der dann mit nem Schlepper, nem Unimog, nem Pkw, Wohnmobil oder Mofa kommt ist wurscht.

Das Schild "Anlieger frei" heißt nicht, daß ich dort ein Grundstück besitzen muß, sondern ein "Anliegen"habe. Ein Anliegen habe ich, wenn ich in einer solchen Straße nur einfahre, um zu schauen was im Kino geboten wird, oder jemanden besuche.

Ich hatte Probleme mit Pkw und Anhänger, weil ich etwa hundert Meter in einem nur für forstwirtschaftlich zugelassen Weg gefahren bin. Der Weg führte an einer Ausflugsgaststätte vorbei. Hab dann einmal eine Anzeige von einem Polizeiobermeister bekommen (Stammgast, konnte über diesen eigentlichen gesperrten Wege auch besoffen sein Heimatdorf erreichen).

Als Zeugen genannt wurden die Wirtsleute, (die eigentlichen Urheber der Sache), der zusatändige Förster und der Eigentümer , Baron von...

Die Sache wurde von der Bußgeldstelle niedergeschlagen.

Ein Jahr später war ich mit meiner Neuerwerbung, meinem Unimog dort unterwegs, eine Begegnung mit dem Förster war fast Unausweiglich. (Die Pächter der Gaststätte war noch die gleichen).

Eines Tages war es dann so weit. Der Förster hat mich "gestellt".
"Ich hab gehört, daß da einer mit nem Unimog in meinem Wald rumfährt"

Ich habe ihm erklärt, daß ich nur die etwa hundert Meter hier fahre, um zum Nachbarrevier zu kommen, in dem ich schon einige Jahre Holz zum Eigenbedarf mache. Da bekam ich die Antwort, was sie machen ist Forstwirtschaft, benutzen sie den Weg der für sie der günstigste ist, jetzt weiß ich ja worum es geht.

Dann haben wir uns über meinen U65 unterhalten.

Seither hab ich Ruhe.

Gruß Lothar
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