Hallo,
mal wieder jede Menge Falschinformation rund um die neuen Führerscheinklassen:
Klasse B:
1. Zugfahrzeug bis 3.500kg zul. Gesamtmasse ohne Anhänger
2. Zugfahrzeug bis 3.500kg zul. Gesamtmasse mit Anhänger mit zul. Gesamtmasse max. 750kg
oder
3. Zugfahrzeug bis 3.500kg zul. Gesamtmasse mit Anhänger, dessen zul. Gesamtmasse maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entspricht, wobei das Gesamtzuggewicht (also zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug + zul. Gesamtmasse Anhänger) max. 3.500kg betragen darf.
Klasse BE:
Zugfahrzeug der Klasse B (also max. 3.500kg zul Gesamtmasse)
mit beliebigem Anhänger, Beschränkungen ergeben sich hier lediglich daraus, was für das jeweilige Zugfahrzeug lt. Fahrzeugschein als Anhängelast zulässig ist.
Klasse C1:
1. Zugfahrzeug bis 7.500kg zul. Gesamtmasse
oder
2. Zugfahrzeug bis 7.500kg zul. Gesamtmasse mit Anhänger mit zul. Gesamtmasse max. 750kg
Klasse C1E:
Zugfahrzeug der Klasse C1 (also zul Gesamtmasse 7.500kg) mit Anhänger, dessen zul. Gesamtmasse max. der Leermasse des Zugfahrzeuges entspricht, die Gesamtmasse des Zuges ist dabei max. 12000kg.
Um\'s genauer aufzudröseln passt dein eigenes Zitat:
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg,wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Es ist ja die Ausnahme, dass man eben gerade nicht für alle Anhänger mit mehr als 750kg hinter einem PKW den BE benötigt, mit BE ist alles erlaubt, was der Fahrzeugschein hergibt, die 3.500kg-Regel gilt für B ohne E.
Ob gebremster oder ungebremster Anhänger ist in der Tat belanglos. Wichtig ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Bis 750kg spielt ein Anhänger Fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle, darf also bei jeder Klasse (B, C1, C, D1, D) ohne die E-Erweiterung angehängt werden. Lediglich bei B gibt es noch die oben erwähnten weiteren Ausnahmen ohne E.
Um auf die ursprüngliche Frage mit dem 406er zurückzukommen:
406er ablasten auf 3.500kg zul. Gesamtmasse wird wohl schwierig, müßte aber zumindest bei wenig Sonderausstattung gerade so möglich sein. Mit dem BE darfst du dann anhängen, was der TÜV erlaubt.
Für eine Einstufung in Klasse T mußt due den 406er erstmal auf Tempo 60 drosseln, Ablastung ist nicht nötig, jedoch muß er dann auch als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine angemeldet und auch so eingesetzt sein.
Gruß,
Michael