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#407324
Hallo Zusammen,

wir wollen demnächst heiraten und möchten den 406er meines Vaters gerne als Hochzeitsauto nutzen. Jetzt stellt sich nur die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, auf die Pritsche eine Konstruktion (Biertischgarnitur, o. ä.) zu bauen, mit der man auch auf der Strasse fahren darf.

Hat jemand einen hilfreichen Tipp für mich?

Ich freu mich auf zahlreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende,

:danke , Max
#407330
Hallo Max,

in unserer (über)regulierten Zivilisation ist fast alles möglich, aber wenig erlaubt. :(
Personentransport ist nur auf dafür vorgesehenen Plätzen und in der vorgeschriebenen Art und Weise gestattet.
Damit ist Deine Frage erst mal beantwortet.

Trotzdem sieht man besonders Brautpaare in Radladerschaufeln, auf einem Sofa auf der Ackerschiene eines Treckers oder sonst wie illegal durch die Gegend kutschieren. Da wird auch mancher Polizist ein Auge zudrücken. Aber wehe, wehe, es passiert was!

Es ist also Deine Entscheidung, und die kann Dir niemand abnehmen.
#407653
mhhfvug hat geschrieben: Mal schauen, ob ich das mache und wie, wenn ich es mache, die bayerische Polizei darauf reagiert. Im Fall der Fälle gibt es hier Bilder.
Schickst die Kameraden der rennleitung zum bergen von maß und bratwurst ins nachbardorf 8) : trink2
Und bilder Mußt du machen,und einstellen!
:ironie
(Von der Hochzeit natürlich auch) :cam

MFG Herbert
#407674
Hallo,
ein kollege von uns ist mit einem U416 EX Feuerfwehr gefahren.
Auf der Pritsche fand das edele Chaiselongue der Grosmutter samt Schmuck platz.
Sah sehr gut aus.
Ich denke diese Fahrt zählt zu den Brauchstumsveranstaltungen wie auch der 1. Mai und der Vatertag. An diesen Tagen drücken die Gesetzeshüter meist ein Auge zu.
In Erwartung der Fotos

Ela
#407934
"Ich denke diese Fahrt zählt zu den Brauchstumsveranstaltungen wie auch der 1. Mai und der Vatertag."

Selbst gedacht zu haben, zählt im Schadensfalle leider nicht. Und auch der 1. Mai oder Vatertag begründen noch keine Brauchtumsveranstaltung.

Dazu gibt es die hier schon oft zitierten Vorschriften. Solange alles gut geht, wird meist ein Auge zugedrückt. Aber wehe - ich wiederhole mich - es passiert etwas.
#408364
Hallo
man kann das schon als örtliche Brauchtumsveranstaltung definieren, da ja bereits vor dem Automobilzeitalter auf Karren gefahren wurde.
Ausnahmen erlaubt die Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Da ein 406 aber eine bbH größer als 60km/h hat, fällt diese Ausnahme in deinem Falle wiederum weg.
Rechtlich gesehen bleibt somit gemäß StVO das Verbot des Personentransports auf der Ladefläche oder du nimmst einen 411er .
Ich glaube aber kaum, das irgend ein Mitglied der Rennleitung da etwas unternimmt. Rechtlich gesehehn ist ja uch das hupen der Korsoteilnehmer untersagt.
Ich habe noch keinen Schupo gesehen, der bei einem der nervenden Autokorso nach einem Fußballspiel gegen wild hupende Fahrer eingeschritten ist. Und dort gilt weder Brauchtumveranstaltung nach eine Ausnahmeregelung.
Also nimms nicht so genau und trau dich. Ich wünsche euch beiden viel Glück. Beim Heiraten kannst du die Augen ruhig schließen die gehen dir später von alleine wieder auf
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