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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#408235
Hallo

Habe zum Thema Führerschein auch mal eine Frage.
Ich habe einen Unimog 417 als Lof Zugmaschine,dieser fährt ja 78km/h,ich habe mir einem
Müller Mitteltal EDU Baujahr 1968 gekauft.Einachser mit 3,6Tonnen Eigengewicht.
In den Papieren vom Anhänger steht Höchstgeschwindigkeit 25km/h,habe nun ein grünes Folgekennzeichen
und ein 25Km/h Schild angebracht.Darf ich das dann so betreiben??Habe auf einer anderen Internetseite
gelesen das das Zugfahrzeug bei 25km/h Anhängern nicht schneller als 32Km/h fahren darf????
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ach ja ich habe selbst Führerschein Klasse 3,da darf der Zug ja 12 Tonnen schwer sein Oder???

Mfg
Harald
#408261
Servus Harald !

Und dann gibt´s in der Unimog-Wissensdatenbank noch reichlich Lesestoff, da die Frage schon viele beschäftigt hat: http://www.unimog-community.de/phpBB3/v ... 39&t=47356

Denk vor Ablauf Deines 50sten dran, den Führerschein umschreiben zu lassen.

In diesem Bereich (-Wissensdatenbank) steht auch zu Anhängelasten einiges.


Schönen Gruß,
#408361
Hallo Harald oder doch Markus??

Schau mal >>hier<< (Link zum Verkehrsportal) dort gibt es schon Antworten auf Deine Fragen.

Dein 417 hat wirklich eine zGM vom 7,5 t :shock:

Zu den Müller-Mitteltal
Liege ich richtig in der Annahme, dass der MM nur eine Einleiterbremse bzw. garkeine Bremse hat? Oder warum hat er nur eine eingetragen bbH von 25 km/h?

Gut gemeinter Rat
Solltest Du keinen lof-Betrieb haben, muss der Anhänger regulär zugelassen werden.
Die 25 km/h reichen für den zul. freien Betrieb alle nicht aus!

Glückauf
Lutz
#408406
Hallo Lutz

Du hast Recht der Anhänger hat nur eine Einleiter Bremse,habe diesen vor längerem gekauft
und nun brauche ich ihn eben mal da ich sehr viel Holz im Staatswald bekommen habe.
Habe die Frage erst in dem anderen Forum gestellt,da mir aber keine geantwortet hat,schrieb ich sie
hier nochmals rein.
Der 417er ist aus der Schweiz,habe mir damals die Unterlagen von Mercedes schicken lassen und der Tüv
hat das irgendwie vermasselt,er hat mir 2 Zulässige Gesamtgewichte reingeschrieben.
der Unimog ist mit grüner Nummer zugelassen,da ich auch in die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
zahle.
Der Anhänger hat ein Gesamtgewicht,von 3,5 Tonnen,diese darf ich aber trotzdem nicht überschreiten??
Mfg
#408458
Hallo Harald,

is so wie in dem Link zum Verkehrsportal.

Hab auch immer wieder das selbe Problem.
Kurz zusammengefasst (auf die Gefahr hin das mich jetzt ein paar Berichtigen):
- mit grüner Nummer kannste den Hänger verwenden bis zur vmax des Hängers (lof-Grenze 40to, Grenze des 3ers 18,75to bis 80km/h, Grenze mit umgeschriebenem 3er und Zweiachser bis 80km/h=12to Gespanngewicht).
- mit Folgenummer aber Vorsicht bei Kirchweih o.ä. - kann im Schadensfall üblen Ärger nach sich ziehen.

mfG
Axel

@Lutz: wo is das Problem - mein 406 hat auch 7,5to - is ne feine Sache :D
#408464
Hallo Axel,
danke für die Vorlage, eine Anmerkung hast Du tatsächlich wieder provoziert. :D

Da es hier um den Führerschein geht, lass einfach das Finanzamt aus dem Spiel.
Das "grüne Kennzeichen" ist nur eine nach außen sichtbare Kennzeichnung einer Steuerbefreiung und hat nichts mit der Führerscheinverordnung zu tun.
Was Du meinst, und da hast du Recht, ist, dass es besondere Regelungen für LOF Züge zum LOF Zweck gibt. Die gelten aber auch, wenn der Landwirt ordentlich seine Steuern bezahlt und er somit ein schwarzes Kennzeichen hat.
#408479
Moäsche Jürgen,

als rastloser Wahl-Hesse musste es ja kommen!
Aber nein - das mit der grünen Nummer is schon richtig.
Und war explizit für den von Harald gefragten Fall gemeint, aber scheinbar nicht deutlich genug ausgedrückt. :sorry

mfG
Axel
#408585
Hallo Harald,

dann fasse ich nochmal zusammen und hoffe alle Deine Fragen zu beantworten

Gegeben:
U 417, zGM 7,5 t
MM-Einachsanhänger zGM 3,5 t, bbH 25 km/h wegen Einleiter-Bremse
lof-Betrieb, wegen BG-Beitrag
alte Fahrerlaubnis Kl. 3

zum Anhänger:
Aufgrund lof-Betrieb und bbH 25 km/h würde ich den auch zul. frei betreiben.
Welche bbH das Zugfahrzeug vor einen zul. freien Anhänger haben darf, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
-> Du kannst den Anhänger mit Deinen U417 betreiben
-> die zGM des Anhängers muss auch bei Zul.-freiheit eingehalten werden, also 3,5 t.

zur Fahrerlaubnis:
mit der neuen FEV v. 19.01.2013 gelten jetzt auch für Altinhaber die neuen Bedingung und der Bestandsschutz, auch ohne Umschreibung.
aus Klasse 3 wird (nur für o.g. Kombination relevanten Kl.)
C1E und CE79

C1E (Kurzform):
Kfz. bis 7,5 t zGM plus Anhänger, wobei die zul. Zuggesamtmasse max 12,0 t betragen darf
Gültigkeit bei Altinhaber der Kl. 3 unbegrenzt
CE79 (Kurzform):
Kfz. bis 7,5 t zGM plus Einachsanhänger oder zul. freie Anhänger, keine Gewichtsbegrenzung des Zuges
Gültigkeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr, also mit den 50. Geburtstag.
Danach immer Verlängerung um fünf Jahre mit ärztl. Untersuchung.

Bei Deinen Zug reicht also schon die Kl. C1E aus
U417 7,5 t + MM 3,5 t = 11,0 Zuggesamtmasse.
Moggälä hat geschrieben:@Lutz: wo is das Problem - mein 406 hat auch 7,5to - is ne feine Sache :D
Da ist kein Problem - ist aber nicht alltäglich, oder doch?

@alle
ich habe mir fest vorgenommen den Beitrag "Fahrerlaubnis" in der Unimog-Wissenbank in der nächsten Zeit auf den aktuellen Stand zu bringen - hat sich ja doch ein bischen geändert.


Glückauf
Lutz

Hallo Micha, habe ich Dich richtig verstanden, […]

Danke für die Antworten. Dann werde ich mal d[…]

Hallo, hinter der Riemenscheibe ist vorn am Motor[…]

Kein Problem, gerne .....gruß Rainer