Hallo verrückter Springer,
vielleicht ist es dir schon aufgefallen, im Gegensatz zu Chatrooms oder Zwitscherplattformen grüßt man hier mit seinem Namen
Der Begrenzer wirkt nur bei Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit, egal in welchem Gang. Im Bereich darunter ist die Anlage inaktiv, das Fahrzeug verhält sich wie normal.
Im Gegensatz zur Begrenzung an der Pumpe bleibt darunter die volle Motorleistung und Maximaldrehzahl vorhanden, ebenso wenn bei Maximalgeschwindigkeit noch Zusatzleistung durch die Zapfwellen oder Hydraulik benötigt werden.
Der Tachaodienst stellt die Einbaubescheinigung aus, nur zertifizierte Betrieb dürfen Geschwindigkeitsbegrenzer einbauen.
Inwieweit es Ausnahmen gibt, musst du beim TÜV nachfragen. Der muss in jedem Falle anschließend die geänderte Höchstgeschwindigkeit bestätigen.
Geschwindigkeitsbegrenzer dürfen nur durch dafür
amtlich anerkannte Firmen bzw. deren Beauftragte
eingebaut werden. Nach dem Einbau eines
Geschwindigkeitsbegrenzers ist die Anbringung eines
Einbauschildes an einer gut sichtbaren Stelle im Führerhaus erforderlich.
Das Schild muss folgende Angaben enthalten:
Name, Anschrift oder Firmenzeichen des berechtigten Unternehmens sowie des Ermächtigungsgebers
Wegimpulszahl des Fahrzeugs (W = … Imp/km)
wirksamer Reifenumfang in der Form (I = … mm)
Datum der Prüfung
die letzten 8 Zeichen der Fahrgestellnummer (FIN)
des Kfz
eingestellte Geschwindigkeit Vset
GTÜ-Link