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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#423179
Ebenfalls guten Tag!

Ich wär froh, wenn meiner mal 60km/h laufen würde! :D

Am ehesten und einfachsten bekommt man das denke ich mit einer Reduzierung der
Abregeldrehzahl hin, was aber gleichzeitig eine geringe Reduzierung der Motorleistung bedeutet.

Eine weitere Möglichkeit wäre noch, die Drehzahl nur im 6.Gang zu begrenzen. Das ist aber
eine nummer schwieriger zu realisieren.

Danach natürlich noch Abnahme beim Tüv und Änderungen in den Fahrzeugpapieren.

Gruß Olli
#423188
Hallo,
Am ehesten und einfachsten bekommt man das denke ich mit einer Reduzierung der Abregeldrehzahl hin, was aber gleichzeitig eine geringe Reduzierung der Motorleistung bedeutet.
Zumindest bei größerer Bereifung als 10,5-20 musst du aber so weit die Drehzahl runternehmen, dass dir auch in den unteren Gängen die Anschlüsse fehlen.

Zu den technisch machbaren Möglichkeiten wurde hier schon einiges erwähnt, einfach mal die Suchfunktion nutzen.

Gruß,
Michael
#423238
RW hat geschrieben:"für mich stellt sich die Frage WARUM??"

Vielleicht weil der Fragesteller nur eine Fahrerlaubnis der Klasse T besitzt !

Die beste Möglichkeit der Drosslung ist der Einbau eines elektronischen Geschwindigkeitsbegrenzers in einer LKW Werkstatt.


Bester Grüße

Ralph
so ist es !

so einen elektronischen Geschwindigkeitsbegrenzer hab ich im internet auch schon gesucht aber nichts gefunden !
welche firma mach so was ?
und was kostet des ca.?

gruß
#423327
Hallo

ein AGB sieht so aus und liegt bei mir im Regal, bei Interesse kannst dich gerne melden.

Bild

Bild

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Dateianhänge:
Handbuch Teil 1
(1.86 MiB) 434-mal heruntergeladen
Handbuch Teil 2
(1.35 MiB) 150-mal heruntergeladen
#423458
Hallo verrückter Springer,

vielleicht ist es dir schon aufgefallen, im Gegensatz zu Chatrooms oder Zwitscherplattformen grüßt man hier mit seinem Namen :wink:
Der Begrenzer wirkt nur bei Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit, egal in welchem Gang. Im Bereich darunter ist die Anlage inaktiv, das Fahrzeug verhält sich wie normal.
Im Gegensatz zur Begrenzung an der Pumpe bleibt darunter die volle Motorleistung und Maximaldrehzahl vorhanden, ebenso wenn bei Maximalgeschwindigkeit noch Zusatzleistung durch die Zapfwellen oder Hydraulik benötigt werden.
Der Tachaodienst stellt die Einbaubescheinigung aus, nur zertifizierte Betrieb dürfen Geschwindigkeitsbegrenzer einbauen.
Inwieweit es Ausnahmen gibt, musst du beim TÜV nachfragen. Der muss in jedem Falle anschließend die geänderte Höchstgeschwindigkeit bestätigen.
Geschwindigkeitsbegrenzer dürfen nur durch dafür
amtlich anerkannte Firmen bzw. deren Beauftragte
eingebaut werden. Nach dem Einbau eines
Geschwindigkeitsbegrenzers ist die Anbringung eines
Einbauschildes an einer gut sichtbaren Stelle im Führerhaus erforderlich.
Das Schild muss folgende Angaben enthalten:
Name, Anschrift oder Firmenzeichen des berechtigten Unternehmens sowie des Ermächtigungsgebers
Wegimpulszahl des Fahrzeugs (W = … Imp/km)
wirksamer Reifenumfang in der Form (I = … mm)
Datum der Prüfung
die letzten 8 Zeichen der Fahrgestellnummer (FIN)
des Kfz
eingestellte Geschwindigkeit Vset
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