- 15.11.2013, 18:24
#430201
Hallo Unimogler!
Wende mich speziell an die Österreichischen Forumsmitglieder
Ich habe einen 406.121 Unimog BJ 73 gekauft, bei dem das Fahrerhaus vom festen auf Cabrio gewechselt wurde.
Und zwar privat ohne Werkstätte.
Bei den Pickerlüberprüfungen war das anscheinend in den letzten Jahren kein Problem.
Da ich aber alles legal haben möchte, stell ich mir die Frage, ob dieser Kabinenumbau
1. eine neue Typisierung erforderlich macht und
2. was ich, wenn nötig dafür tun muss.
Die Fahrerhausnummer gibt's ja, sie stimmt nur nicht mit den Typenschein überein.
Reicht es zur Typisierungsstelle zu fahren und das eintragen zu lassen, oder ist da eine Bescheinigung von Mercedes notwendig und wer stellt die in Österreich / Salzburg aus.
Vielen Dank!
SG aus Salzburg
Andreas
Wende mich speziell an die Österreichischen Forumsmitglieder
Ich habe einen 406.121 Unimog BJ 73 gekauft, bei dem das Fahrerhaus vom festen auf Cabrio gewechselt wurde.
Und zwar privat ohne Werkstätte.
Bei den Pickerlüberprüfungen war das anscheinend in den letzten Jahren kein Problem.
Da ich aber alles legal haben möchte, stell ich mir die Frage, ob dieser Kabinenumbau
1. eine neue Typisierung erforderlich macht und
2. was ich, wenn nötig dafür tun muss.
Die Fahrerhausnummer gibt's ja, sie stimmt nur nicht mit den Typenschein überein.
Reicht es zur Typisierungsstelle zu fahren und das eintragen zu lassen, oder ist da eine Bescheinigung von Mercedes notwendig und wer stellt die in Österreich / Salzburg aus.
Vielen Dank!
SG aus Salzburg
Andreas