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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#430201
Hallo Unimogler!

Wende mich speziell an die Österreichischen Forumsmitglieder
Ich habe einen 406.121 Unimog BJ 73 gekauft, bei dem das Fahrerhaus vom festen auf Cabrio gewechselt wurde.
Und zwar privat ohne Werkstätte.
Bei den Pickerlüberprüfungen war das anscheinend in den letzten Jahren kein Problem.
Da ich aber alles legal haben möchte, stell ich mir die Frage, ob dieser Kabinenumbau
1. eine neue Typisierung erforderlich macht und
2. was ich, wenn nötig dafür tun muss.
Die Fahrerhausnummer gibt's ja, sie stimmt nur nicht mit den Typenschein überein.
Reicht es zur Typisierungsstelle zu fahren und das eintragen zu lassen, oder ist da eine Bescheinigung von Mercedes notwendig und wer stellt die in Österreich / Salzburg aus.
Vielen Dank!

SG aus Salzburg
Andreas
#430207
Servus,
alle Änderungen der Abmaße/leergewichte des Unimogs sind neu zu typisiernen und einzutragen

Ich würde einfach einmal bei der Landesregierung(Typisierungsstelle) anrufen. Die Beamten in Linz waren da relativ auskunftsfreudig.
Bescheid von MB glaube ich brauchst du keinen!

Außerdem kostet nur die Eintragung Marie, wieviele Vorführtermine du brauchst ist egal, zumindest bei uns in OÖ

mfg Patrick
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