Hallo
@ Fabian
Manche sagen, man müsste die Warnwesten mitführen, andere sagen, man müsste sie auch tragen.wer ist manche
wer ist manche, du hast da Links zu allen möglichen nicht relevanten Stellen gesetzt, relevant sind Gesetze, Verordnungen und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften, die sind eindeutig. Die Kommentierung wird da schon mehrdeutiger, da die (selbst-)berufenen Sachverständigen alles jeweils aus ihrer Sicht auslegen, weshalb dann letztendlich die Gerichte zu entscheiden haben
@ Markus
Der Sicherheitsgewinn gerade auf Bundesstraßen ist die möglichen 35 EUR allemal wert.
will im Klartext heißen, du bestimmst was gemacht wird oder nicht. Vielleicht liegt die Ursache der zuletzt häufugen Unfälle auch darin, dass die meisten Schlepper einen Anhänger hinter sich herzerren, der jeglicher Beleuchtungsvorschrift wirderspricht, von den unzähligen selbstzusammengeschusterten Rückewagen bar jeglicher Zulassung und mit abenteuerlicher Beladung und Ladungssicherung ganz zu schweigen.
@ Rene
Sonderrechte haben mit Blau oder Gelblicht nix zu tun!
dass du dich da mal nicht ein wenig irrst.
Mit nanünana und Blaulicht-Blaulicht(§ 35 Abs. 1), ist dabei nicht gemeint. Das geht nur mit Sternen oder Streifen auf den Schulterklappen und ne Kappe auf dem Kopf.(unbedingtes Wegerecht)
Sonderechte (§ 35 Abs. 6)sind z.b. mit gelbem Blinklicht entgegen der Fahrtrichtung zu kehren oder mit einem Fahrzeug auf dem Gehweg fahren, da brauch du keine Tröte für.
, Wegerechte brauchst du dafür auch nücht, die Fußgänger gehen schon von alleine aus dem Weg.
Mit gelbem Rundumkennlicht dafrst du sowas machen, weshalb das auch nicht jeder draufschrauben darf. So ein Lümmeltütchen drüberstülpen ist aber nicht, das Teil darf nicht drauf sein, die StVZO §52 spricht davon wer solche Ausstattung auf seinen Fahrzeuge führen darf, die StVO dagegen regelt die Verwendung. Wenn das Teil nicht in den Papieren eingetragen ist und der Schupo das so will, schraubst du das Ding ab. Die zugehörige Verwaltungsvorschrift schreibt ausdrücklich vor, das gegen Missbrauch stets vorzugehen ist, d.h. de Schupo ist eigentlich von amtswegen verpflichtet, das zu ahnden.
diensthabender GrFü WRD/Kats für unseren WRD Zug
wat isn dat fürn Tier
Bei uns kommen hunderte von Zügen vorbei, dabei gibts nur so komische Sachen wie ABpybdzf, DABbuzfa, Eanos-x, Fahls, Kijls , Shimmns-ttu, Tanoos-y .... , kann man aber auch nicht essen.
@ Christoph
Aber wenn es mit den Vorschriften so weiter geht, passt bald gar nichts mehr zusammen. Ich glaube wir bauen da gerade wieder an einem Turm zu Babel.
Wir bauen doch alle kräftig mit, hier hat jeder irgendeinen Verstand, ob gesund oder nicht soll nicht Gegenstand der Debatte sein. Fakt ist, das viele glauben etwas besser zu wissen zu ignorieren oder durch ein weiteres Hintertürchen eine Regelung zu umgehen, mit dem Ergebnis, dass jedes Hinterttürchen dann seperat abgeschlossen werden muss.
Vollkasko Gesellschaft, wenn alles verboten ist, trägt auch keiner mehr die Verantwortung wenn was passiert.
genau die Die Vollkaskogesellschaft mit Rechtsschutzversicherungen will ja auch nichts mehr schuld sein sondern versucht mit allen juristischen Tricks und Hintertürchen sich seiner Schuld zu entledigen.