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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#438063
Liebe Unimogfreunde, ich habe soeben einen 441er gekauft, der als selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 23 km/h zugelassen ist. Es ist ein Klausbagger montiert und die oberen beiden Gänge sind gesperrt.
Nach der Bedienungsanleitung fährt der Unimog im 4 Gang dann ca. 21 km/h.
Ich würde gerne eine Drosselung auf 20 km/h vornehmen, da dann der 2-jährige TÜV entfällt. Der TÜV ist dazu bereit, wenn ich dazu ein Beispiel vorlege. Hat jemand von Euch eine solche Zulassung bis 20km/h? Es muss ja nur die maximale Motordrehzahl minimal reduziert werden. Gibt es von Mercedes Unterlagen zur genauen Geschwindigkeitszuordung für den 4 Gang in Abhängigkeit der Motordrehzahl bei einer Bereifung 10.5x18?
Über Antworten freue ich mich und bin gespannt, ob es weitere 411 als selbstfahrende Arbeitsmaschinen gibt!
Beste Grüße Klemens
#438083
Hallo Klemens,

wenn der 5. und 6. Gang gesperrt sind, passt das beim 411 schon sehr genau mit 21 km/h.

Z. B. bei den neuen Achsen sind die Geschwindigkeiten in den einzelnen Gängen (bei Abregeldrehzahl 2750 min^-1 und etwas darunter) wie in der Tabelle unten gezeigt.

Bei den alten Achsen und den entsprechenden Motorisierungen (Abregeldrehzahlen) sind die Verhältnisse wegen der unterschiedlichen Achsübersetzungen (immer 53 km/h bei serienmäßiger Abregeldrehzahl) gleich.
Dateianhänge:
Drosselung auf 20 kmh.jpg
Drosselung auf 20 kmh.jpg (24.12 KiB) 1143 mal betrachtet
#438101
Hallo
Gibt es von Mercedes Unterlagen zur genauen Geschwindigkeitszuordung für den 4 Gang in Abhängigkeit der Motordrehzahl bei einer Bereifung 10.5x18?
waaow, Christoph ist aufgestiegen :wink:
ich habe soeben einen 441er gekauft
soll vermutlich 411 heißen, dazu die Frage neue oder alte Achse?
Die einzig mögliche offizielle Quelle wäre das Werkstatthandbuch, möglichst als Original, oder Fragen, ob der TÜV einen lizensierten Nachdruck auch als legitime Quelle anerkennt.
Ich würde die Umschaltung in die Straßengruppe entfernen, der 4.Gang in der kleinen Gruppe ist kürzer Übersetzt und du hast auch 4 Rückwärtsgänge. Evtl reicht es dann noch für größere Räder, um unterhalb der 20km/h-Grenze zu bleiben.
Das ist eine einfache Mathematikaufgabe, die auf für den Prüfer nachvollziehbar ist.
Abrollumfang mit dem wirksamen Reifenhalbmesser, Achs- und Getriebeuntersetzung und der Motordrehzahl ergibt die erreichbare Endegeschwindigkeit.
Die Motordrehzahl zu begrenzen bedeutet nach den aktuellen Vorschriften eine Einrichtung zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Dafür gibt es aber sehr restriktive Bestimmungen, die der TÜV-Prüfer vermutlich umgehen möchte. Sofern der Motor nicht angetastet wird und die werksmäßig verbauten Getriebestufen verwendet werden ist alles im Herstellerzustand (§20 Abs2) wodurcht die Vorschriften §57c,d StVZO zur Geschwindigkeitsbegrenzern elegant zu umgehen sind.
#438102
Ja Helmut,
waaow, Christoph ist aufgestiegen :wink:
so einfach ist das.

Angaben aus dem originalen Werkstatthandbuch extrapoliert ... und alte und neue Achsen auch gleich mit abgehandelt. :wink:

Aber Dein Hinweis auf den Rausschmiss der schnellen Gruppe ist natürlich sehr gut!

Dann ergeben sich folgende Höchstgeschwindigkeiten, bei originaler Konstellation, gleich für alte und neue Achsen.
Dateianhänge:
Viergang ohne schnelle Gruppe.jpg
Viergang ohne schnelle Gruppe.jpg (16.05 KiB) 1093 mal betrachtet
#438127
Hallo Christoph und Helmut, vielen Dank für die Diskussionsbeiträge!
Da ich das Fahrzeug nicht mehr als ein paar hundert Meter über die Straße bewegen werde, halte ich den Vorschlag - die schnellen Straßengänge zu blockieren - für sehr gut. Dann brauche ich die Motordrehzahl nicht zu reduzieren.
Mein bisheriger 411er, den ich ca. 25 Jahre habe, hatte ich mal auf die originale 2*4 Schaltung umgerüstet (mit Straßengängen), also 2*4 vorwärts und 4 rückwärts.
Falls sich noch jemand findet, der eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20 km/h hat - egal mit welcher technischen Lösung - bitte melden. Mein TÜV hätte gerne ein Beispiel.
Gruß Klemens
#438139
Hallo Klemens,

für Deine Zwecke wird es am besten und einfachsten sein, die schnelle Gruppe lahm zu legen. Das geht ganz einfach:
1. Winkelhebel ausbauen, dazu muss auf der Unterseite der Schaltplatte eine Mutter gelöst werden
2. Schaltschiebeplatte für die Schaltgasse 1/2 blockieren, so dass nur noch die Schaltgassen 3/4 und 5/6 erreicht werden
3. Langsame Gruppe einschalten; da durch den fehlenden Winkelhebel die Gruppe nicht mehr umgeschaltet werden kann, bleibt sie auch
4. Deckel drauf und verplomben lassen
Davon sollte sich auch jeder AaS überzeugen lassen. Wenn nicht auf Anhieb, dann sicher mit weiterer Unterstützung aus dem Forum.
(Schaltstellung im Foto unten: 1. Gang, langsame Gruppe, vorwärts)
Foto von der umgebauten Lösung folgt
Aber vielleicht kannst Du die Maßnahmen schon so nachvollziehen.
Dateianhänge:
P1000848_klein_klein.jpg
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