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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#443406
Hallo Torsten,

Du meinst jetzt ein rotes Oldtimer-Kennzeichen mit 07 beginnend, oder?

In der FZV steht dies
FZV hat geschrieben:§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Wenn der Konvoi als offizielle Oldtimer-Veranstaltung genehmigt ist sehe ich keine Probleme mit den roten Oldtimer-Kennzeichen. (Eine Kolonnenfahrt wäre ohnehin genehmigungspfichtig).

Sollte der Konvoi aus Fahrzeugen bestehen, die "zufälligen" in der gleichen Richtung, zur gleichen Zeit fahren wird es mit den roten Oldtimer-Kennzeichen ziemlich eng. Es sein denn, Du machst zufällig eine Probe oder Überführungsfahrt. :? :?

Glückauf
Lutz
#443442
Hallo Torsten,

nicht rotes H-Kennzeichen, sondern rotes Oldtimerkennzeichen (Rotes 07er). Dieses dient als "Sammlerkennzeichen" womit mehrere Fahrzeuge eingetragen werden können.
Voraussetzungen sind u.a.
- Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis der Belegart "0")
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten

Das normale rote Kennzeichen beginnend mit 05 bzw. 06 wird ja nur an Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern ausgegeben und dient nur für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt.
Sollte es für andere Sachen eingesetzt werden, könnte es unwiderruflich aberkannt werden.

Bleibt noch das Kurzzeit-Kennzeichen, welches aber auch nur für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten eingesetzt werden darf. Ob man dann zufälligerweise eine Probefahrt am 1. Mai macht muss Du für Dich selbst entscheiden.

Glückauf
Lutz
#443749
Hallo Torsten,
mit roten Kennzeichen an so einer Fahrt teilnehmen kann problematisch werden.
Zunächst einmal gibt es wie hier schon richtig erkannt, zwei Arten von roten Kennzeichen:
a) Händlerkennzeichen (meistens als 06er bezeichnet)
b) Oldtimerkennzeichen (07er Kennzeichen)
a) daruf nur für Überführungsfahrten und Probefahrten verwendet werden und dieses bekommen auch nur Händler. Der Erwerb ist inzwischen sehr aufwendig und die Versicherungen die sowas noch anbieten sind sehr restriktiv!
b) das Kennzeichen kann man nur für Oldtimer erhalten und ist auch nur für Fahrten zu Oldtimertreffen oder Garage oder ähnliches "offiziell" verwendbar. Die Oldtimer Kennzeichen sind eigentlich nur was für echte Sammler. Vor allem wenn das Fahrzeug aber auch noch für "Alltagszwecke" verwendet wird - z.B. Holz holen im Wald, Heuernte , Kartoffeln....., usw ist der Versicherungsschut unbedingt vorher mit dem Versicherer zu klären - ansonsten kann es ein böses erwachen im Schadenfall geben.
Die Alternatvie 5 Tages Kennzeichen ist auch nicht besser - da gilt das gleiche wie unter a) wobei die Kurzzeitkennzeichen jedemann bekommen kann.

Beste Grüße

Bernd Schömann

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