- 18.04.2014, 11:36
#443442
Hallo Torsten,
nicht rotes H-Kennzeichen, sondern rotes Oldtimerkennzeichen (Rotes 07er). Dieses dient als "Sammlerkennzeichen" womit mehrere Fahrzeuge eingetragen werden können.
Voraussetzungen sind u.a.
- Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis der Belegart "0")
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten
Das normale rote Kennzeichen beginnend mit 05 bzw. 06 wird ja nur an Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern ausgegeben und dient nur für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt.
Sollte es für andere Sachen eingesetzt werden, könnte es unwiderruflich aberkannt werden.
Bleibt noch das Kurzzeit-Kennzeichen, welches aber auch nur für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten eingesetzt werden darf. Ob man dann zufälligerweise eine Probefahrt am 1. Mai macht muss Du für Dich selbst entscheiden.
Glückauf
Lutz
U411.112 Bj. 1959
Zahnstangenkipper Bj. 1955
U406.120 Bj. 1973 z.Zt. abgemeldet
MM EDU 7500 Bj. 1974 z.Zt. abgemeldet