Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#410607
Hallo liebe Unimog- und Feuerwehrfreunde!
Mein Unimog 1300L LF16-TS ist jetzt dreißig Jahre alt. Er ist auf mich als Privatperson als Feuerwehrfahrzeug mit der entsprechenden Schlüsselnummer und div. Auflagen eingetragen. Das war schon nicht einfach, aber ist so.
Die H-Gutachter haben leider immer eine eigene Meinung zur Zulassung und nicht nur zur Technik.
Daher habe ich z. B. die Aussage, dass H-Kennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge eigentlich nicht möglich sind, auf keinen Falls für Privatpersonen, eine Umschlüsselung wäre notwendig.
Wer hat hier Erfahrung bzw. kennt sich aus?
Es eilt nicht, warte mal bis der Schnee hier weg ist.
Danke für eine Diskussion.
Ronald
http://www.unimog-community.de/phpBB3/p ... =post&f=15#
#410679
Hallo, wie von Mag Mog schon gesagt Prüfer wechseln.
Es gibt ein Mitglied der Community, er besitzt einen Feuerwehrmog mit "H".
Bei diesem dürfen sogar Blaulicht und Horn angebaut bleiben um die Orginalität des Fahrzeugs zu wahren.
Leider weis ich den Mitgliedsnamen nicht.
Gruß MIKE !
#410695
Hey,

auch ich habe eine Feuerwehr mit H-Kennzeichen auf meinen Namen zugelassen.

Wie das Fahrzeug zugelassen wird sollte dem Prüfer egal sein, er soll ja nur bestätigen das das Fahrzeug in gutem technischen und originalem Zustand ist!

Über die Zulassung solltest Du mit Deiner Zulassungsstelle sprechen. Eine Zulassung eines Feuerwehr Fahrzeug auf eine Privatperson ist nicht möglich!
Sprech aber vorher mit der Zulassungsstelle, bei mir war es kein Problem. In den Papieren wurde nur eingetragen, dass ich das Blaulicht abzudecken habe.
Damit kann ich leben.

Bild

Gruss
Thomas
#410712
guude,

ja, es gab mal eine amtseingebung (NRW) dass ehemalige behördenfahrzeuge nicht mehr privat zugelassen werden können. das ist vom tisch. manche amtsschimmel wiehern das lied halt immer noch.

wenn ein amtlich zugelassener prüfer ein H-guachten erstellt hat kann die zulassungsstelle sich dem nicht verweigern.

gut mog! justus.
#410720
Hallo Justus,

das ist keine Amtseingebung, sondern steht so noch heute in der StVZO.
StVZO hat geschrieben:§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
...
(2a) 1Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. 2Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. 3Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
...
Ob die Zul.-Behörde denn vom § 70 gebraucht macht liegt in Ihrer Verantwortung.

Eine andere Möglichkeit wäre die Umschlüsselung durch einen aaSV (TÜV/DEKRA) vom "Feuerwehrfahrzeug" zu zB. "LKW geschlossen" oder "So Fzg. Mannschaftwagen". Damit hat man allerdings wieder das Problem, wie der Prüfer das mit den Oldtimer-Gutachten sieht, weil diese Umschlüsselung ja keine 30 Jahre her ist. Hier hilft aber wohl ein anderer Prüfer, der das so sieht, das an diesem Fahrzeug eigentlich nicht geändert wurde ist.

Also es liegt wohl immer an der Auslegung der Zul.Stelle bzw. des aaSV was daraus wird. :cry:

Glückauf

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