Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#491219
Guten Tag,

ich möchte an dieser Stelle auf meine derzeit (bis 17.08.16) laufende Petition zu der Privatnutzung der Traktorführerscheine hinweisen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_07/_03/Petition_66582.nc.$$$.a.u.html
Eine Unterzeichnung erfordert zwar eine kurze Registrierung auf der Webseite, das Ganze dauert aber nur zwei Minuten.
Für die weniger Internet-Erfahrenen habe ich eine kurze Anleitung geschrieben. Manche haben vielleicht schon in der profi, in der Traktor Classic oder auch im Internet schon darüber gelesen.
Ich möchte damit erreichen, dass Traktorführerscheinklassen L und T für jede private Nutzung freigegeben werden und nicht wie bisher auf land- oder forstwirtschaftliche Zwecke begrenzt sind.
Und man nicht mehr für einen Traktor für private Zwecke einen Lkw-Führerschein machen muss.

Ich besitze selber einen MBtrac 700 (Bj. 78), die Angelegenheit könnte aber auch für zahlreiche Unimog-Besitzer und -Fahrer, nämlich diejenigen mit einem Mog in land- oder forstwirtschaftlicher Ausführung und/oder Zulassung als Zugmaschine Ackerschlepper, interessant sein.
Die Führerscheinklasse L ist beim Autoführerschein dabei oder separat zu erwerben und geht bis 40 km/h solo und 25 km/h mit Anhänger (ohne Gewichtsbegrenzung, aufgrund der Geschwindigkeiten für die meisten Unimog-Besitzer wohl uninteressant).
Die Klasse T geht bis 60 km/h mit Anhänger, ebenfalls ohne Gewichtsbegrenzung.
Das könnte für Fahrzeuge der Baureihen 403, 406 oder auch für die Nachfolger (dann aber mit gedrosselter Höchstgeschwindigkeit) interessant sein.

Zu Details der Petition bitte ich diese durchzulesen, da sollte eigentlich alles erklärt sein.
Bei Fragen aber natürlich gerne melden, am Besten über
traktorenpetition@outlook.de
.

Ich würde mich über eure Unterstützung sehr freuen.
Auch wenn es euch eventuell nicht direkt selber betrifft, wäre das schön, wenn ihr so eure Meinung zum Ausdruck bringen könntet.
Bitte gerne auch Freunde und Bekannte auf diese Petition hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen :danke
Tobias Kaufmann

PS:
Bevor es zu Irritationen kommt: Die Petition muss nicht 50000 Unterzeichnungen erreichen. Sie wird auf jeden Fall geprüft, aber je mehr Stimmen, desto besser.
Mit 650 Stimmen (meistunterzeichnete gerade aktive Petition) stehe ich schon recht gut da.
Würde aber gerne noch mehr erreichen.
Dateianhänge:
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#492091
Hallo,

vielleicht sollte man eher mal eine Petition starten, die landwirtschaftlichen Ausnahmeklassen komplett abzuschaffen. Was irgendwann mal mit kleinen Traktoren anfing, deckt inzwischen 40t- und größere Züge mit Überbreite und 60km/h Höchstgeschwindigkeit ab, bis Tempo 40 dürfen die schon von 16-jährigen gefahren werden mit minimaler Ausbildung. Für Klasse L hat man vor einiger Zeit auch auf 40km/h hochgesetzt. Im Gegenzug dazu braucht der PKW-Fahrer bei etwas schwererem Anhänger schon Klasse BE und der LKW-Fahrer außerhalb der Landwirtschaft muss 21 sein, um solche Geschosse wie in der Landwirtschaft ab 16 möglich, fahren zu dürfen.

Ja, jetzt kommt natürlich wieder das Gejammer, dass ja der 16jährige Sohn zum Überleben des landwirtschaftlichen Betriebes seinem Vater helfen muss und dafür natürlich auch Traktor fahren muss. Wie aber geht es dem kleinen Handwerker? Der muss auch nach anderen Lösungen suchen...

Nein, ich unterzeichne die Petition bestimmt nicht. Mir reichen schon die Junglandwirte, die mit ihren 40- (oder auch 60-)km/h-Gespannen, gerne mit 2 Anhängern oder riesigen Anbaugeräten versehen, bei uns durchs Dorf brettern. Das müssen nicht jetzt auch noch die Hobbytraktoristen mit in den Papieren auf 40 oder 60km/h gedrosselten Unimogs, die zu geizig sind, den passenden Führerschein zu machen. Ähnlich läuft der Geiz dann nämlich oft auch bei der technischen Pflege und Wartung.

Gruß,
Michael
#492093
Hallo,

@Michael: wieder mal die endlose Neid-Debatte. Einmal die lof-Scheine, dann die Grünen Nummern. Schön - wer sich daheim mehrere Mog hinstellt, den stört es dann, wenn er keine grüne Nummer dafür kriegt.
Wenn er aber darauf angewiesen wäre, sollte er was anderes sammeln.

@Tobias: mal völlig abgesehen davon, was ich von diesen "neuen Führerscheinklassen" generell halte (m.E. einzig und allein eine Abzocke diverser Lobbyisten) frag ich mich nur, welchem privaten Zweck diese Petition dienen soll? Sie sind ja wohl als letzter Versuch menschlichen Denkens dafür gedacht, das man nicht für den lof-Betrieb erst mal nen Bausparer benötigt, nur um die vorhandenen Fahrzeuge vom - sowieso schon raren - Nachwuchs fahren lassen zu können. Sobald dann ne Biogasanlage im Spiel ist, fällt das dann sowieso raus, weil kommerziell - oder täusch ich mich da?
Andererseits drängt sich beim Blick auf Traktor/Schlepper/Bulldog-Treffen der Verdacht auf, das da etliche Leutchen profitieren wollen, die sich für ihre kleine Sammlung (die nie mehr auch nur annähernd artgerecht verwendet werden) schon vorher die grünen Nummern "ergaunert" haben.
Da bleiben mir also auch gewisse Zweifel.

mfG
Axel
#492109
Guten Tag,

zum Beitrag von Michael kann ich nur folgendes schreiben:
Wenn das deine Meinung ist, dann kann ich diese nur akzeptieren. Wer am Grundsatz einer gesetzlichen Regelung zweifelt, dem kann ich wohl kaum eine Änderung an der gleichen Regelung schmackhaft machen.
Nur zwei Korrekturen:
Jemand, der einfach so den Lkw-Führerschein macht, muss wirklich 21 sein. Das dann aber auch in der Landwirtschaft.
In Kombination mit einer Ausbildung kann der gleiche Führerschein aber auch schon mit 18 gemacht werden.
Außerdem finde ich die sofortige Unterstellung von Geiz etwas dreist, erst recht die völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Vermutungen über den Pflegezustand.

Zu Axel:
Für kommerzielle Zwecke sind die Traktorführerscheine nicht geeignet. Bei den von dir genannten Biogasanlagen ist das meines Wissens nicht ganz eindeutig.
Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Fahren vom eigenen Mais vom eigenen Feld ein lof-Zweck, das Fahren von Mais vom Feld des Biogasanlagenbetreibers für den Biogasanlagenbetreiber allerdings gewerblich und damit mit dem Traktorführerschein nicht erlaubt.
Um die grüne Nummer geht es mir hier aber überhaupt nicht.
Also sprich, ich kann auch einen Traktor mit schwarzem Kennzeichen mit Traktorführerschein für landwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Im Übrigen hat meiner auch ein schwarzes H-Kennzeichen.
Die Erlaubnis für private Zwecke ist eben für private Zwecke vorgesehen: Fahrten zu Oldtimertreffen, Wartungsfahrten, privates Holzholen kommt bei manchen auch noch ins Spiel, etc.

Die Petition ist inzwischen beendet. Jetzt können wir alle nur abwarten.

Viele Grüße
Tobias
#492126
Hallo Tobias,

das L&T nicht für gewerblich sind, war auch mein letzter Stand - war ich mir aber nicht sicher. Stimmt aber scheinbar doch nicht: http://www.agrarheute.com/wissen/fuehre ... sen-regeln
Seit dem 28.7.2009 sind auch die Beförderung von gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof ) Erzeugnissen oder lof-Bedarfsgütern mit der Führerscheinklasse L oder T möglich. Sämtliche Fahrten mit lof-Zwecken, auch wenn sie von oder für Gewerbebetriebe durchgeführt werden, mit den landwirtschaftlichen Führerscheinklassen möglich. Somit können zum Beispiel Silomais, Gärreste, Getreide und Ähnliches für eine gewerbliche Biogasanlage mit den Klassen L und T gefahren werden.
Gilt sogar schon seit 2009.

Die Erwähnung der grünen Nummern deshalb, weil sich die Anwendungsbereiche doch recht gern überschneiden.
Zu deinen Beispielen für den privaten Gebrauch - gerade dein Punkt "...privates Holzholen..." - wenn es vom eigenen Wald ist, spielt da keine Rolle. Es gilt demnach der Verweis von oben, weil es Fahrten mit lof-Zweck sind.
Geht es um Sammler - ok, dann ist das klar gegenüber den alten FS-Klassen reine Abzocke. Wer sich allerdings für den privaten Sammelbedarf nen Bulldog/Traktor/Schlepper mit einem zul.Ges. >3,5to (Limit der Klasse B) zulegt, muss dann eben da auch noch den Geldbeutel aufmachen und sich den C1 oä zulegen.
So wie einem Sammler diese Regelung stört - im Vergleich zu den anderen Kosten bei seinen Geräten, dürfte das nur ein Nebenpunkt sein. Da die "neuen" FS-Klassen noch genügend weitere Härtefälle erzeugt haben, wäre es wohl dann durchaus auch nötig eine Petition zu starten, zu den alten FS-Klassen zurückzukehren.
Das wäre wohl allerdings eher utopisch.

Bin auf jeden Fall gespannt, mit welcher Begründung die Petition abgeschmettert wird, da ich nicht dran glauben kann, das sie durchkommt.

mfG
Axel
#492223
Hallo Axel,
@Michael: wieder mal die endlose Neid-Debatte. Einmal die lof-Scheine, dann die Grünen Nummern. Schön - wer sich daheim mehrere Mog hinstellt, den stört es dann, wenn er keine grüne Nummer dafür kriegt. Wenn er aber darauf angewiesen wäre, sollte er was anderes sammeln.
Du interpretierst da was rein. Es geht nicht um Neid. Es geht um eine Bevorteilung der Landwirtschaft, die an allen Ecken schon subventioniert wird. Dass in Deutschland keine Landwirtschaft ohne jegliche Subventionen möglich wäre, das steht außer Frage. Warum man das aber bei jeder Kleinigkeit machen muss, das stelle ich in Frage. Das geht von Sonderregelungen für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, die man sicherlich zum Teil braucht und die es auch für andere Spezialfahrzeuge gibt über spezielle Führerscheinklassen (die könnte es dann ebenso für andere Spezialfälle geben, hat aber außer der Landwirtschaft keiner geschafft, als separate nationale Klassen einzuführen), über spezielle Versicherungstarife, zulassungsfreie Anhänger, steuerfreie Zugmaschinen, subventionierten Kraftstoff, um nur mal das verkehrsmäßige zu betrachten. Alles soweit, so gut. Mich nervt noch nicht mal, dass man sowas der Landwirtschaft zugesteht, dort sehe ich die Subventionierung ja noch irgendwo ein.

Mich nervt eher, dass viele meinen, diese Dinge auch für sich beanspruchen zu können und zu dürfen, weil entweder vor 30Jahren mal der Schwiegeropa Landwirtschaft hatte und man dessen Traktor zu allen möglichen Zwecken privat weiternutzt, weiterhin "grün" zugelassen oder weil man irgendwo noch 3 Obstbäume oder ein 100m²-Waldgrundstück besitzt. Da wird nach Lücken gesucht, wie man selbst vielleicht auch in den Genuß der grünen Zulassung (inkl. zulassungfreien Anhängern) kommt, um ein paar Euro zu sparen. Jetzt fordert man auch noch, die landwirtschaftlichen Führerscheine generell für solche Fahrzeuge außerhalb der Landwirtschaft nutzbar zu machen. Warum? Weil ein paar Spaßtreckerfahrer für ihr Hobby ein paar Euro sparen wollen?

Meine Mogs und auch der zugehörige Anhänger sind normal (teils mit H) zugelassen, eine "grüne" Zulassung wäre sicherlich vor einigen Jahren zumindest noch relativ problemlos bei uns möglich gewesen, hatte ich aber nie versucht, weil ich die Fahrzeuge nicht landwirtschaftlich einsetze. Und es ist schon ein Unterschied, ob ich einen 6t-Müller-Mitteltal-Kipper, den ich vielleicht 10mal im Jahr nutze, regulär für einen Unimog-Betrieb mit Tempo 80 zulasse, versichere, jährlich zum TÜV fahre oder ob ich einen 25km/h-Aufkleber und ein selbstgemaltes Nummernschild dranpappe und den trotzdem mit zumindest mehr als 25km/h durch die Lande zerre. Da ist der Unterschied sogar noch wesentlich größer als bei den Zugfahrzeugen selbst, denn die müssten ja auch "grün" zugelassen auch noch zum TÜV und auch versichert werden.

Ich sehe auch tagtäglich genug Hobbytraktoren mit grüner Nummer rumfahren, manche auch mit schwarzer, dafür dann aber meeist mit nicht-zugelassenen, teils selbstgebauten Anhängern in fragwürdigem Zustand, bestenfalls mal mit Beleuchtungsanlage, seltenstenfalls mit funktionierender Bremsanlage (25km/h-Schild reicht, wer braucht dafür eine Zulassung) oder auch Landwirte, die als Gefälligkeit ihre Traktorgespanne samt landwirtschaftlichem, zulassungsfreiem Anhänger dem gut bekannten Nachbarn für eine private, nichtlandwirtschaftliche Baumaßnahme zum Schotterholen im Steinbruch oder ähnlichem ausleihen. Da käme es auf Fahren-ohne-Führerschein auch nicht mehr an, aber die entsprechenden Behörden interessiert es ja sowieso (zumindest bei uns) anscheinend nicht, zumindest nicht, bevor das betreffende Gespann aufgrund technischer Mängel in irgendeinem Vorgarten oder einer Hauswand eingeschlagen ist.

Neid gegenüber Landwirten kommt da überhaupt nicht auf. Auch nicht gegenüber Nicht-Landwirten, die diese Vorzüge illegal nutzen, Neid kann man das nicht nennen. Hier würde ich mir aber durchaus schärfere Kontrollen wünschen. Das scheint es aber in Teilen unseres Landes zumindest schon zu geben, wie man an diversen Aufschreien auch hier im Forum schon feststellen konnte.

Gruß,
Michael
#492431
Hallo
Bin auf jeden Fall gespannt, mit welcher Begründung die Petition abgeschmettert wird, da ich nicht dran glauben kann, das sie durchkommt.
Gesetzesvorlagen und oder Verabschiedung sind vor allem eine Frage der Lobbyarbeit. Die Lobbyisten versorgen die frei entscheidenden Volksvertreter mit Argumenten für oder gegen das Entscheidungsziel.
In diesem Falle werden die lof-Leute sicherlich kein großes Interesse haben, hier Änderungen durchzusetzen, die schauen auf ihre Ziele und möchten dabei von störendem Nebengefechten verschont bleiben.
Wer aber ein gesteigertes Interesse an der Führerscheinausbildung hat, sind die Fahrlehrer, deren Leute werden den Sicherheitsaspekt bei der Fahrschulausbildung groß in den Vordergrund schieben, und dem kann sich kein verantwortungsbewusster Volksvertreter verschließen.
Die Chancen sind rein hypothetischer Natur, aber danke fürs mitmachen.
#530259
Hallo Zusammen,

ich muss mich zu dem Thema nochmal kurz äußern, auch wenn es schon länger her ist. Ich verstehe die zweckgebundene Regelung für die Führerscheinklassen L und T überhaupt nicht.
Ich zum Beispiel habe fast 2ha Land (Hackfrucht/Wiese) aber keinen Betrieb/Betrierbsnummer. Somit darf ich die Führerscheinklassen L und T nicht verwenden und muss für diesen Zweck die CE machen, die ich sonst im normalen Berufsleben (arbeite in der IT) überhaupt nicht benötige.
Eine Nutzung von L und T für andere Zwecke, wie Einkäufe, Traktortreffen, etc. muss ja nicht unbedingt sein.
Man sollte aus meiner Sicht jedoch mal über die Definition "landwirtschaftlicher Zweck" nachdenken. Aus meiner Sicht ist dieser durch die Notwendigkeit eines Betriebes falsch belegt.

Viele Grüße,
Stefan
#530262
Hallo Stefan und alle anderen

auf dem einen Weg gebe ich dir recht dass der Gedanke mit dem lof-Zweck sei Abschaffung des sog Selbstversorgerparagraph schwer bis gar nicht nachzuweisen ist, andererseits sollte es jedem selbst soviel wert sein einen richtigen Führerschein zum machen. Die allermeisten Unimog darf man ja bereits mit C1 fahren und man hat eine ordentliche Fahrschule gemacht und auch eine gewisse Grunderfahrung. Alles andere finde ich unnötig. Wer es als Lehrberuf oder für den eigenen Betrieb braucht kann ja die Ausnahmegenehmigung bekommen mit 16 den c1 oder 18 den CE zu machen aber alles andere muss man so doof es klingt eben abwarten....

Grüßle Michael
#530278
Hallo Stefan,

da versteh ich nicht, das du dich als Mog-Betreiber drüber aufregst - weder der L noch der T bringen dir bei der üblichen vmax der Mog (>60km/h) recht viel. (ja, ich weiß, manche 411 und sogar frühe 421 schaffen das nicht)
Das mit den lächerlichen "neuen" Führerscheinklassen ist da noch ne ganz andere Sache - kann mich ja irren, aber das Ei wurde ja wohl durch die EU gelegt.

Zurück zum Thema - warum solltest du keine Betriebsnummer haben? Einmal ne korrekte Steuererklärung gemacht - oder einfach beim Finanzamt nachgefragt - dann solltest du deine Nummer erhalten.
Du schreibst von reiner Agrarfläche - bei Wald bist du ja gleich von Beginn an Zwangsmitglied der BG - und damit hast Du schon mal nen Beleg z.B. für die grünen Nummern.
Stellt sich die Frage, wo du wohnst?
Gab ja schon vor zehn Jahren die Berichte, wonach im Norden Deutschlands das ganze recht eng gesehen wird.

mfG
Axel
#530281
Hallo,

Das ist ganz einfach. Den 411 fahre ich mit FS B, da 3,5t zGG.
Ich habe aber noch einen IHC 955a für die Ackerflächen. Der hat 6,5t zGG. Und wie das so ist müsste man sein Heu ja auch von den Wiesen nach hause fahren. Bis jetzt ging das, mittlerweile sieht man das hierauch eng.
Betrieb geht laut FA bei uns erst ab 3ha. Somithabe ich oben beschriebenes Problem.

Und ganz ehrlich ein Führerschein hat man, weil man eine bestimmte Fertigkeit erlernt hat. Eine Fertigkeit hat man aber nicht nur im Kontext eines Betriebes.

VG,
Stefan
#530295
Moggälä hat geschrieben:Hallo Stefan,

da versteh ich nicht, das du dich als Mog-Betreiber drüber aufregst - weder der L noch der T bringen dir bei der üblichen vmax der Mog (>60km/h) recht viel. (ja, ich weiß, manche 411 und sogar frühe 421 schaffen das nicht)
Das mit den lächerlichen "neuen" Führerscheinklassen ist da noch ne ganz andere Sache - kann mich ja irren, aber das Ei wurde ja wohl durch die EU gelegt.
L und T sind "regionale" Sachen, die mit der EU herzlich wenig zu tun haben.
Moggälä hat geschrieben: Zurück zum Thema - warum solltest du keine Betriebsnummer haben? Einmal ne korrekte Steuererklärung gemacht - oder einfach beim Finanzamt nachgefragt - dann solltest du deine Nummer erhalten.
Du schreibst von reiner Agrarfläche - bei Wald bist du ja gleich von Beginn an Zwangsmitglied der BG - und damit hast Du schon mal nen Beleg z.B. für die grünen Nummern.
Die Betriebsnummer und die Mitgliedschaft in einer BG ist eine Sache, der Nachweis des "gewinnorientierten Wirtschaftens" eine andere! Darauf kommt es nämlich an!

MfG
Fabian
#530313
Hallo,
L und T sind "regionale" Sachen, die mit der EU herzlich wenig zu tun haben
sorry - aber da widersprichst du dir ja selbst. Natürlich ist L und T spezifisch für die BRD, ähnliches gibt's in Österreich (Klasse F), schärfer in der Schweiz - weil eben offenbar ansonsten die EU noch höhere Hürden setzen würde bzw. solche Klassen "begünstigt".
Nachweis des "gewinnorientierten Wirtschaftens"
ja, es reicht schon, wie sich die offizielle Handhabe mittlerweile verschärft hat. Die Frage war aber ob er eine Betriebsnummer hat.

mfG
Axel
#530641
Hallo Zusammen,

Ich habe heute einen Rückruf von unserer Zulassungsstelle bekommen.
Sie sagten, dass der Paragraph 6 http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV neu/FeV06.htm
auch mit dem Zusatz weiter unten keinen landwirtschaftlichen Betrieb erfordert, sondern nur der landwirtschaftlichen Zweck erfüllt ist. Also landwirtschaftliche Güter fahren ja, Baugüter nein.
Das könnte ich auch schriftlich bekommen.
Das würde mir auch reichen. Aber ob das dann Gültigkeit bei einer Verkehrskontrolle hat?

Vg,
Stefan
#530650
Hallo Stefan,

richtig ist die Aussage Deiner Zulassungsstelle. In Der FEV ist nur der landwirtschaftliche Zweck erwähnt nicht der Betrieb.
Abern nun muss im Zweifelsfall geklärt werden, was ist der landwirtschaftliche Zweck.
Nehmen ich mal meinen Freund Axel mit eigenem Wald, den er pflegt. Ja, würde ich hier sagen, hier liegt eine Land bzw Forstwirtschaftlicher Zweck vor. (Axel, ich weis, dass Du schon den richtigen Führerschein hast :D )

Nehmen wir Dein Beispiel, Stephan, einfach landwirtschaftlich Güter transportieren, etwas überspitzt dargestellt, nein, kein landwirtschaftlicher Zweck wnn Du einen Sack Kartoffeln im Supermarkt erwirbst und nach Hause zur Grillparty bringst.

Für Deine ursprüngliche Frage, Dein IHC der zum Heumachen auf eigenem Acker bewegt wird, ja, das sollte ein klassischer landwirtschaftlicher Zweck wie bei Axel sein.

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