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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#49404
Hallo,
da mein Fuhrpark immer größer wird, habe ich Probleme mit dem Unterstellen der Fahrzeuge in meiner momentanen "Unimoghalle".
Jetzt dachte ich, ich stelle die beiden Anhänger vorübergehend ins Freie in eine Parkbucht.
Der 1. Anhänger ist "grün" zugelassen und versichert mit eigener Nummer und der 2. Anhänger hat das 25km/h Schlid mit Folgenummer.

So nun zur Frage: Darf ich die Anhänger 1 und 2 so am Straßenrand / Parkbucht parken, oder bekomme ich über kurz oder lang einen roten Punkt von der Polizei?

Grüße, Hans Peter
#49437
Hallo Helmut,
vielen Dank für die prompte Antwort. Allerding finde ich in dem Link nicht, ob das für meinen Fall gilt. Kann ich den Hänger über 2 Tonnen mit Folgekennzeichen bis 2 Wochen da parken - auch ohne Zulassung? Ich denke mal, dass ein Folgekennzeichen keine Zulassung ist?
Das Ganze ist ohnehin hier sehr ländlich, sodass ich nicht von einem Problem ausgehe. Aber ich möchte es halt gerne wissen.

Gruß, Hans Peter
#49441
Hallo Herr Heggenstaller,
da der Anhänger auf fremden Grundstück steht kann es dann im Versicherungsfall richtig knifflig werden. Denn wie eben tel. besprochen, kann auch der stehende Anhänger einen Schadenverursachen. Er kann auch passiv einen Schaden versursachen bzw. an einem Schaden beteiligt sein. Wenn der Anhänger dort nicht stehen darf und beim rangieren ein Blindgänger in den Anhänger reinfährt, so kann er mit einem cleveren Anwalt eine Mithaftung des Hängerhalters herbeizaubern. Wenn der Anhänger dann nicht versichert ist, geht' ans bare.......
Gruß

Bernd Schömann
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