Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#369362
Hallo

sollten Probleme bei der Eintragung, Änderung, Freigabe für Bereifung, Anhängerkupplung, Ablastung, Umschlüsselung bestehen, für die eine Bescheinigung des Herstellers benötigt wird, oder eine Bescheinigung für die Erstzulassung bzw Wiederzulassung (COC) benötigt werden, ist im Werk Wörth der Ansprechpartner

mbox_060_hebembs@daimlertruck.com


Gegen eine Gebühr sind dort Datenkarte, Datenblatt, Reifenfreigaben, Werksfreigabe und Unbedenklichkeitsbescheinigung für Kugelkopfkupplung, Bescheingung für Ablastung, Freigabe oder Beiblatt gemäß §70 StVZO zu erhalten. Auch für viele andere Länder kann man dort Homologationsbescheinignungen erhalten.

diese Anschrift ist überholt und nicht mehr gültig
Erhard Bemmann; Daimler AG
Typprüfung/Homologation ; TE/OVE-H
Werk 038, HPC 141
Daimler Str.1
76742 Wörth
Phone: +49 (0)7271 71 7615 ; Fax: +49 (0)7271 71 8347
Herr Cambeis 07271/717615
#550511
Hallo
das Museum resp die Alttypenberatung kann keine Herstellerbescheinigungen ausstellen eben weil nicht Hersteller.
#550592
Hallo,

leider haben wir einige Beiträge verloren. Daher möcht ich folgendes noch mal wiederholen.

Helmut hat vollkommen recht. Und man sieht auch, dass nicht alle Informationen zum Unimog kostenlos zu haben sind, im Gegensatz zur Hilfestellung hier im Forum.

Unterlagen, Werkstatthandbücher und Betriebsanleitungen sind nun mal nicht kostenlos. Aber im Betriebsalltag eines Unimog der geringste Kostenfaktor. Schon eine Stunde in der Facherkstatt ist teurer.

Gruß
Markus
#583358
Hallo Helmut,
bei meinem U411 sind Reifen der Größe 7,5x18 im Brief eingetragen, laut Bedienungsanleitung gab es für dieseses Fahrzeug auch die Größe 10,5x18, meine Frage, darf ich diese Größe fahren ohne Eintrag. Dieses Fahrzeug wurde doch mit beiden Größen betrieben. Oder soll ich sagen döff,döff, ist ein Auto, bei uns sagt man zu darf, döff, i,dein Schlüssl a, mal nam.

Grüße, Manfred

Der Mann vom TÜV, letztes mal, hat nichts gesagt!
#583360
Hallo Manfred,

auch wenn Du direkt Helmut angesprochen hast versuche ich mal zu antworten.
Bei den Reifenfreigaben hat es seit wir Führerschein gemacht haben Änderungen gegeben.
Heutzutage ist nur noch eine Reifenkombination in die Papiere eingetragen. Weitere mögliche Kombinationen stehen in einem COC genannten Dokument des Herstellers bzw Importeur. Diese Kombinationen werden auch in den Betriebsanleitungen aufgeführt.
Einfach gesprochen darfst Du jetzt alle Reifenkombinationen fahren die in offiziellen Dokumenten des Herstellers/Importeur aufgeführt sind ohne sie extra eintragen zu lassen.
#583361
Hallo Manfred
der abrollumfang 7,5-18 ist je nach Profilzustand zw 2560 mm und 2650 mm, der vom 10,5-18 beträg ca 2740 mm und 2785 mm, der Unterschied ist ca 5%. Woher weiß der Tacho welche Bereifung montiert ist? Die Geschwindigkeit wäre 5% höher wie angezeigt.
Gemäß StVZO darf der Tacho eine höhere Geschwindigkeit als die gefahrene anzeigen, aber unter keinen Umständen eine geringere. Für die Korrektur der Anzeige gibt es Tachoangleichgetriebe, die auf die jeweilige Kombination abgestimmt werden. Deshalb ist die zulässige Bereifungsgröße in den Papieren eingetragen, bei Änderung ist das zu prüfen und in die Papiere einzutragen. Gibt es mehrere Größen, die in das erlaubte Fenster passen, sind diese alle in den Papieren oder im Beiblatt einzutragen.
Die Betriebsanleitung weiß das nicht, der TÜV-Prüfer schon und sollte eigentlich genau darauf achten.
#583363
Hallo Ihr lieben Männer,
vielen Dank für Euere Meinung, da ich mir das schnelle Fahren abgewöhnt habe und wenn ich mit meinem Waldarbeiter-Anhänger, der mit LOV-Zulassung betrieben wird und das nur 3,4,mal im Jahr, mache ich mir keine Gedanken mehr, da fahre ich mit meinem döff,döff.

Grüße, Manfred :mog3
#583364
Also in der ABE 1617/2 zum UNIMOG 411, die auch Manfred seinen 411 einschließen sollte, stehen beide Reifengrößen ohne eine Angleichung des Tachos.

Und bekanntermaßen sind 10-18 und 10,5-18 identische Reifendimensionen also gilt der Eintrag für beide Bezeichnungen.
Dateianhänge:
Reifen.jpg
Reifen.jpg (24.77 KiB) 1274 mal betrachtet
#583366
Hallo
1-oldtimer hat geschrieben:darf ich diese Größe fahren ohne Eintrag.
Ich nehme an, Manfred will Rechtssicherheit dazu haben.
1-oldtimer hat geschrieben: Reifen der Größe 7,5x18 im Brief eingetragen, laut Bedienungsanleitung gab es für dieseses Fahrzeug auch die Größe 10,5x18,
mhame hat geschrieben:lso in der ABE 1617/2 zum UNIMOG 411, die auch Manfred seinen 411 einschließen sollte, stehen beide Reifengrößen ohne eine Angleichung des Tachos.
hast du den Inhalt der ABE dazu durchsucht.
das setzt erstmals vorraus, dass in der Zulassung die ABE eingetragen ist, häufig werden die Angaben bzw Konformitätsbeschränkungen bei der Ummeldung nicht mit übertragen. Zumindest sollte man die ABE vorweisen können.
Wie dem §57 StVZO rechnung getragen ist, kann ich nicht beurteilen, wenn der Tacho für 10-18 (010,5-18) ausgelegt ist, wäre das mit der StVZO konform, die Abweichung (nach unten) darf ja bis 1991 mit 7% deutlich größer sein. Der § 57 StVZO verweist auf die zuehörigen Anlagen. Die EU-Richtlinie 75/443/EWG besagt:
Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen.
Ob es dazu eine Übergangsregelung gibt, wäre dann zu prüfen, ich vermute dass es wie z.B. beim Blinker keine gibt.
Ändert aber nichts an der Vorgabe, dass die zugelassenen Reifengrößen eingetragen sein oder in anderer "offizieller Form" gelistet sind. Zumindest sollte man die ABE vorweisen können.
Beim 404 ist das Angleichgetriebe bei der SA mit den entsprechenden Felgen für größere Bereifung gelistet.
Beim 406 sind z.B. 12,5-20 und 14,5-20 (letztere im Beiblatt) aufgeführt. Schaut man in die Datenkarte, ist bei der größeren Bereifung mit Lieferung ab Werk die SA J29 gelistet, das Vorhandensein oder nachrüsten steht aber nirgendwo in den besagten Fahrzeugpapieren.
Ich habe ein Fahrzeug mit größerer Bereifung ab Werk und auch der eingetragenenen ABE -Nr in den Papieren. Die J29 findet man erstmal nur in der Datenkarte.
#583367
Lieber Helmut,

ja, ich habe die kompletten 26 Seiten der ABE mehrfach durchgearbeitet. Da steht nur etwas zur Radabdeckung und zur Spurweite im Zusammenhang mit der Reifengröße drin. Ansonsten ist kein Hinweis zur Geschwindigkeit gegeben.

Möglicherweise liegt das daran, dass der UNIMOG 411 nur mit 53Km/h als Höchstgeschwindigkeit angegeben ist und die absolute Abweichung eher gering ausfällt. Das ist aber ein Vermutung von mit.
Ein Dankeschön an dieses Forum

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