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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

:sunglasses: 100 %
#559840
Hallo,

bin neu hier und plane eine Unimoganschaffung.

Frage ist ob ich gewisse Modelle ausschliessen muss, da ich die gar nicht mehr zulassen kann.

Wollte einen Unimog aus dem Militärbereich umschreiben, so wie ich das verstanden habe, muss er die Abgasnorm des Baujahres schaffen.

Hat jemand eventuell ein Datenblatt?
Welche Ziffern sind da bei relevant?
In welchen Stellen unterscheiden sich die Modelle wegen der Normen?

Danke für Links und Hilfen

VG Thomas
#559848
Hallo und herzlich willkommen Thomas,

es gibt kein mir bekanntes absolutes Ausschlußkriterium für Oldtimerfahrzeuge auf Grund der Abgasnormen.
So wie Du es schreibst, müssen die Fahrzeuge der Norm zur Zeit der Inverkehrbringung / Erstzulassung entsprechen. Dies gilt generell für alle Fahrzeuge auch für Unimogs und auch für ex Militärfahrzeuge.
Mit einem Datenblatt wirst Du beim Unimog so erst einmal nchts, dazu gibt es zuviele Baureihen und Ausführungen. Das musst du für jede dieser Bareihen und Ausführungen hinterfragen.
Generell gibt es aber Baureihen/Baumusterübersichten zum Beispiel hier: https://www.unimog-community.de/unimog-baureihen/
Die Baureihe wird in den ersten 3 Ziffern der Fahrgestellnummer angegeben und das Spezielle Baumuster durch die folgenden drei Ziffern.
Der von Dir genannte 436.326 ist ein wenig ein Sonderfall. Die Baureihe 436 ist eine in der Türkei für die türkische Armee gefertigtes Fahrzeug, also hier zu Lande eher nicht anzutreffen. Hier könnte es tatsächlich sein, dass dies Fahrzeuge nicht mit den entsprechenden Euronorm Motoren ausgerüstet sind.
#559863
Hallo
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben:s gibt kein mir bekanntes absolutes Ausschlußkriterium für Oldtimerfahrzeuge auf Grund der Abgasnormen.
die Fahrzeuge müssen der zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung der damals gültige Abgasnorm entsprechen. Grenzwerte für Partikel (Ruß) aus Dieselmotoren wurden 1988 mit der Richtlinie 88/436/EWG[4] eingeführt. Ab .1.1993 war EURO I Pflicht.
Der 435.326 ist ein relativ junges türkisches Baumuster mit einem OM366A, ebenfalls türkisches Baumuster. Hat also nicht Euro 0 (Daimler stellt keine Bescheinigung dafür aus) vermutlich ist dafür schon Euro II (1.1997)erforderlich. Das muss der Prüfer dann selbst auf seine Kappe nehmen.
Und wenn man den Abgassenor einführt nicht wundern, der hat noch die Verstellkennlinie vom alten OM352.
Das Fahrzteug hat auch keine EU-Zulassung, muss also komplette §21 Vollabnahme und eine Einzelgenehmigung haben. (Keine EU-Bremsanlage, die Türkei stellt eigene Komponenten her).
Zumindest eine sportliche Herausforderung.
#559880
Hallo
riker1 hat geschrieben:Mir ist nicht ganz klar ob das Datum der Typengenehmigung oder Erstzulassung relevant ist.
für neue Typgenehmigungen ab 1.7.1992 , für vorher bestehende Typgenehmigungen ab 1.1993. Da keine EU-Typgenehmigung existiert, würde ich 1993 annehmen.
Inwieweit die Vorschriften für die Beleuchtung erfüllt sind, da wäre z.B.Prüfzeichen, ab 1.1992 Leuchtweitenregulierung, 3.Seitenblinker, Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchte muss mit dem Prüfer abgeklärt werden.
riker1 liked this

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