- 04.12.2022, 10:52
#566444
Moin zusammen!
Meinen Westfalia habe ich ja ohne Papiere gekauft, jetzt zickt unsere Zulassungsstelle.
Der Mog wurde 1963 vom Besitzer eines Autohauses neu gekauft und war laut TÜV-Plakette spätestens bis 1967 zugelassen. Danach wurde er abgemeldet und nur noch für Arbeiten auf dem Betriebsgelände verwendet.
Der Besitzer verstarb Ende der 70er Jahre, beim Kauf führte sein Enkel den Betrieb, der auch die Kaufunterlagen unterzeichnete.
Folgendes liegt vor:
- ordentlicher Kaufvertrag
- eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere
- schriftliche Erklärung des Verkäufers, dass er der Enkel und geschäftliche Rechtsnachfolger ist
- Kopie Werksauftrag (in dem der Erstbesitzer als Kunde angegeben ist)
- Datenblatt zum Fahrzeug von Mercedes-Benz
- originale Kennzeichen mit TÜV-Plakette aus 1967
Laut Zulassungsstelle genügen diese Unterlagen nicht, ich müsse einen "Nachweis der Verfügungsberechtigung" vorlegen. Dies seien z.B. alte Unterlagen zum Fahrzeug, aus denen hervorgeht, dass der jetzige Verkäufer mir den Mog hätte verkaufen dürfen (und die nun mal eben fehlen).
Meine Hinweise auf die eidesstattliche Versicherung und die offiziell nachvollziehbare Position des jetzigen Verkäufers als Geschäftsführer und auch Erbe blieben ebenso ungehört, wie meine Frage, ob denn eine Aufbietung des Fahrzeugbriefes im Verkehrsblatt hier Klarheit verschaffen könnte.
Mir wurde auch direkt die Zusendung eines widerspruchsfähigen Bescheids angeboten sowie der Rechtsweg offengelassen... offenbar ist man sich seiner Sache sehr sicher.
Bevor ich nun die Rechtschutz bemühe und zum Anwalt renne: habt Ihr vergleichbare Erfahrungen gemacht? Bzw. könnt Ihr mir sagen, ob es Urteile o.ä. gibt, in denen definiert wird, was alles als Nachweis der Verfügungsberechtigung zählt?
Viele Grüße,
Torsten
Meinen Westfalia habe ich ja ohne Papiere gekauft, jetzt zickt unsere Zulassungsstelle.
Der Mog wurde 1963 vom Besitzer eines Autohauses neu gekauft und war laut TÜV-Plakette spätestens bis 1967 zugelassen. Danach wurde er abgemeldet und nur noch für Arbeiten auf dem Betriebsgelände verwendet.
Der Besitzer verstarb Ende der 70er Jahre, beim Kauf führte sein Enkel den Betrieb, der auch die Kaufunterlagen unterzeichnete.
Folgendes liegt vor:
- ordentlicher Kaufvertrag
- eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere
- schriftliche Erklärung des Verkäufers, dass er der Enkel und geschäftliche Rechtsnachfolger ist
- Kopie Werksauftrag (in dem der Erstbesitzer als Kunde angegeben ist)
- Datenblatt zum Fahrzeug von Mercedes-Benz
- originale Kennzeichen mit TÜV-Plakette aus 1967
Laut Zulassungsstelle genügen diese Unterlagen nicht, ich müsse einen "Nachweis der Verfügungsberechtigung" vorlegen. Dies seien z.B. alte Unterlagen zum Fahrzeug, aus denen hervorgeht, dass der jetzige Verkäufer mir den Mog hätte verkaufen dürfen (und die nun mal eben fehlen).
Meine Hinweise auf die eidesstattliche Versicherung und die offiziell nachvollziehbare Position des jetzigen Verkäufers als Geschäftsführer und auch Erbe blieben ebenso ungehört, wie meine Frage, ob denn eine Aufbietung des Fahrzeugbriefes im Verkehrsblatt hier Klarheit verschaffen könnte.
Mir wurde auch direkt die Zusendung eines widerspruchsfähigen Bescheids angeboten sowie der Rechtsweg offengelassen... offenbar ist man sich seiner Sache sehr sicher.
Bevor ich nun die Rechtschutz bemühe und zum Anwalt renne: habt Ihr vergleichbare Erfahrungen gemacht? Bzw. könnt Ihr mir sagen, ob es Urteile o.ä. gibt, in denen definiert wird, was alles als Nachweis der Verfügungsberechtigung zählt?
Viele Grüße,
Torsten