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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#526625
Hallo zusammen

Da ich jetzt schon einige Zeit hier im Forum gesucht habe, aber leider keine vernünftigen Ergebnisse gefunden habe, muss ich hier noch einmal das umstrittene Thema "Drossel im Unimog" eröffnen.

Nachdem mich jetzt schon mehrere Händler / Werkstätten sitzen lassen haben, habe ich mir vorgenommen eine Drossel selbst zu basteln. Leider findet man weder bei Google noch hier im Forum Anregungen. Hat jemand hier im Forum einen 427er gedrosselt (8. Gang gesperrt) und könnte ein Bild oder ähnliches davon einstellen?

Gruß Bene
#526660
Hallo Bene
Da ich jetzt schon einige Zeit hier im Forum gesucht habe
Das Vorgehen zur Änderung der Zulässigen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (so heißt die auch offiziell) steht schon seit Jahren in der Wissensdatenbank. Der AGB III wurde auch werksseitig als SA zur Begrenzung der Höchstgewindigkeit verbaut.
Zum Sperren des 8. Gang wäre auch ein Schaltdeckel von der 7-Gang-Version des MB-trac möglich.
#526829
Also dann werde ich "unseren" Leidensweg auch mal schildern...

Haben vor ca. 5 Jahren bei einem 1600er das gleiche Vorhaben durchgezogen. Vorab mit dem TÜVler gesprochen und dann eine Platte ausgefräst, welche über den Schalthebel drüber gestülpt wurde und dann mit den Schrauben auf der Schaltplatte in der Kabine befestigt wurde. Zur "Verplombung" wurden die Muttern jeweils mit einem kleinen Schweißpunkt an der ausgefrästen Platte verschweißt. Dies war für den TÜV Prüfer ausreichend gedrosselt. Trotzdem lief der Mog bei der Probefahrt mit dem Prüfer einen Ticken schneller alls 60 ;) War aber dann kein Problem....

Was uns anfangs vor ein Problem gestellt hat, war eine Richtlinie, dass nur noch elektronisch gedrosselt werden darf und mechanische Drosseln nicht mehr zugelassen sind.... so die damals belegten Aussagen und Artikel im Internet!
Entweder wusste unser TÜV Prüfer von der damals neuen Regelung noch nichts oder er hat für uns "Jungs" eben ein Auge zugedrückt.

Bei Interesse kann ich nach Bildern schauen, wir haben das ganze damals lückenlos dokumentiert und in einem Schnellhefter dem Prüfer überlassen.
#527002
Ich hab jetzt schon mit mehreren TÜV Stellen telefoniert, aber das nur noch elektronische Drosseln erlaubt sind hat noch keiner erzählt.
Die einen meinen ich müsste auf einen Rollenprüfstand, der nächste sagt es reicht eine Runde um den Block mit GPS und der dritte will ein offizielles Schreiben von Mercedes Benz haben das der Unimog im 7. Gang nicht schneller als 60 km/h läuft.
Mal gucken was am Ende rauskommt.


Gruß Bene
#527005
Hallo
aber das nur noch elektronische Drosseln erlaubt sind hat noch keiner erzählt
was der TÜV erzählt ist nicht relevant, was zählt ist der StVZO §57c und d, sowie die Anhänge XIIIa -c.
Der AGBII bzw AGBIII ist von einem anerkannten Hersteller und wurde so auch von MB im Unimog verbaut, erfüllt also a und/oder b.
Die Begrenzung des Getriebes durch denentsprechenden Schaltdeckel entspricht a (Hersteller des Fahrzeuges). Ein selbst hergestellter Deckel entspricht nicht den Vorgaben des §57 könnte aber durch §70 möglich
#527378
Hallo zusammen

Ich war heute beim TÜV und hab mir meine Drossel eintragen gelassen. Hat alles ohne Probleme funktioniert. Gemessen wurde auf gerader Stecke mit GPS (56km/h).

Ich habe mir aus 2 Winkeleisen einen "Anschlag" für den Schalthebel gebaut und einfach an der Kabine neben der Zapfwellenkupplung verschraubt. Die beiden Schrauben wurden verplombt und alles vom TÜV per Einzelabnahme abgesegnet.

Gruß Bene
#527411
Hallo,

Gratulation zum erfolgreichen Drosseln.

Trotzdem sei mir (Unwissendem) eine Frage gestattet: ich habe zwar hin und wieder von Drossselungen gelesen, aber die weitaus größere Anzahl von Fragen behandelt eigentlich eher die Frage, wie man die Unimogs schneller machen kann.

Aus welchen Gründen drosselt man die Geschwindigkeit? Hat das was mit nicht ausreichenden Fahrberechtigungen, Steuererleichterungen oder ähnlichen Dingen zu tun?
#527712
Um die Frage nicht offen zu lassen, antworte ich hier mal :lol:

Also Hauptgrund ist normalerweise die Fahrerlaubnisklasse.... So benötigt man über 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit den Führerschein der Klasse C, mit Anhänger dann entsprechend CE! Darunter reicht der Führerschein der Klasse T (Traktor, bei über 18 Jahren bis 60km/h, darunter 40km/h). Ob hier auch steuerliche Vorteile zu erzielen sind, weiß ich nicht.

Denkbar ist auch, bestimmte Unimogs auf 40km/h zu drosseln.... diese dürften dann mit dem normalen Autoführerschein der Klasse B gefahren werden, da in diesem auch der "kleine Traktor", die Führerscheinklasse L beinhaltet ist, mit welchem ohne Anhänger bis 40km/h gefahren werden darf! Mit Anhänger, egal wie er zugelassen ist, nur 25km/h!

Das mal so als ganz kurzer, ganz grober Exkurs in die Führerschein Thematik.
#527714
Moin,
Klasse T geht zwar bis 60km/h, ist aber immernoch Zweckgebunden für die Landwirtschaft :idea:
Mal zum Treffen oder der Eisdiele fahren ist dann auch nicht drin.

Das ist und bleibt dann immernoch fahren ohne Führerschein - ob der Mog auf 60 gedrosselt wurde ist dann auch egal.

Gruß
Alex
#527750
fire92fighter hat geschrieben:
Das mal so als ganz kurzer, ganz grober
und ganz ungenauer bzw. fehlleitender
fire92fighter hat geschrieben: Exkurs in die Führerschein Thematik.
Denn sowohl L wie auch T sind an die Nutzung in der Land- oder Forstwirtschaft gebunden.

Einfach einen Unimog (mit TÜV-Absegnung) drosseln reicht damit noch lange nicht, um im Hobby legal fahren zu können. Das sollte bei der Frage nach dem Grund einer Drosselung bitte auch berücksichtigt werden.

Mfg
Fabian
#527931
Ist im groben und ganzen alles richtig erklärt.

Bei mir läuft der Unimog im landwirtschaftlichem Betrieb und daher reicht bei mir die drosselung auf 60 km/h.
War in meinem Fall die günstigste alternative, da Klasse T schon vorhanden war und Klasse CE viel zu teuer ist.
Örkel hat geschrieben:Moin,
Klasse T geht zwar bis 60km/h, ist aber immernoch Zweckgebunden für die Landwirtschaft :idea:
Mal zum Treffen oder der Eisdiele fahren ist dann auch nicht drin.

Das ist und bleibt dann immernoch fahren ohne Führerschein - ob der Mog auf 60 gedrosselt wurde ist dann auch egal.

Gruß
Alex
Welche Eisdiele hat denn Parkplätze wo ein Unimog drauf passt :?: :ironie

Gruß Bene
#566565
Hallo und herzlich willkommen hier im Forum,

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