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:rage: 100 %
#569818
Hallo Gerd,
Ich fühle mit Dir und kann mir vorstellen wie es Dir geht.
Aber realistisch wirst Du von der Versicherung auch bei dem besten Gutachten immer weniger bekommen als was die Reparatur bei der Liste kostet. Wie Du selbst achreibst zählt der Wiederbeschaffungswert und nicht der Preis der meist neueren Ersatzteile. Allerdings muss der Gutachter auch angeben, wie sich sein Wiederbeschaffungswert ergibt. Sprich er muss im Prinzip Dir sagen können, wo Du einen vercleichbaren Mog bekommst.
Weiters solltest Du auf jeden Fall versuchen die Differenz vom Verursacher auf dem Wege der Zivilklage zu bekommen. Zwar vermutlich nicht viel zu holen, aber dennoch besteht da Dein Anspruch.
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