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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#503568
Guten Morgen zusammen

Ich mach gerade die Achsen meines 411er und will neue Bremsleitungen rein bauen. Ich würde gern Kupferleitungen nehmen da diese wesentlich einfacher zu biegen sind.

Hat jemand Erfahrungen mit Kupferleitungen bezüglich der Haltbarkeit?

Was sind die Vor- bzw. Nachteile zu Kunststoff ummantelten Stahlleitungen?

Kann ich aufs Lackieren verzichten?

Danke schonmal und schönes verlängertes Wochenende!
Zuletzt geändert von lukeofg am 30.04.2017, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.
#503590
Hallo Lukas,

reine Kupfer Bremsleitungen sind meines Wissens nicht zulässig.
Du meinst aber vermutlich Kunifer Bremsleitungen, diese sind allgemein als Bremsleitung zulässig, jedoch meist nicht in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges aufgeführt und daher eigentlich auch nicht zulässig... Jedoch werden häufig auch von Fachwerkstätten Kunifer Leitungen verbaut... Ist eben eine Grauzone, und daher akzeptiert nicht jeder Tüv Prüfer Kunifer Leitungen. Um sicher zu sein, solltest du beim Prüfer nachfragen.
Aus oben genannten Gründen empfiehlt sich dann auch das Lackieren der Kunifer Leitungen, auch wenn diese allgemein rostfrei sind.
Vorteile der Kunifer Leitungen sind nur die bessere Korrosionsbeständigkeit und die einfachere Montage (Biegsamkeit, Bördelbarkeit).

Ich habe bei meinem 403er Kuniferbremsleitungen verbaut, da mir die originale Montage mittels Klemmblech zu rostgefährdet war. Allerdings habe ich an den Stellen an denen die Leitungen eng anliegen oder geklemmt werden einen Scheuerschutz aufgezogen...

Gruß
Pascal
#582331
Mit der Frage, ob CuNiFe- oder Stahlleitungen eingesetzt werden sollen, hatte ich mich im Zuge der Restauration meines U411 auch beschäftigt. War im Zeitraum 2019.

Damals stellte ich mir die Frage, ob ich mich von individuellen Entscheidungen der Prüfer abhängig machen möchte. In schlechtesten Fall trifft man zwei Jahre später auf einen Prüfer, der auf Stahlleitungen besteht und darf dann umrüsten (! ?).
Unklar bleibt in diesem Zusammenhang auch, wie Versicherungen im Schadensfall auf die CuNiFe reagieren.

Das Argument, Stahlleitungen seien schwerer zu biegen als CuniFe, trifft im Grundsatz sicher zu. Aber die Leitungen sind ja nur 6mm! Ich folgte damals dem Rat und der Erfahrung meines Landmaschinenbetriebes, dass die dünnen Stahlrohre recht leicht zu biegen sind und habe also Stahl verwendet. Die Aussage traf zu. Biegeproblem traten keine auf, vieles ließ sich gefühlvoll von Hand biegen, mit Verwendung eines einfachen in der Hand zu haltenden Biegewerkzeugs ließen sich selbst kleine Radien biegen.
Im Zweifel also einfach mal ein Reststück nehmen und ein paar Probebiegungen machen und schon ergibt sich evtl. ein anderes Bild.

CuNiFe-Leitungen evtl. zu lackieren sollte auch mit dem Prüfer vorab abgestimmt werden, da dadurch (s)eine Leitungsbeurteilung erschwert wird.
Jürgen-Fahlbusch liked this
#582360
Hallo zusammen,

also meine oben erwähnten Kunifer Bremsleitungen machen bisher absolut keine Probleme. Bin immer noch zufrieden mit meiner Entscheidung.
Am PKW sind Kunifer Leitungen inzwischen weitestgehend zulässig, und damit auch üblich genug, dass die Prüfer damit vertraut sind.
Bei mir ist inzwischen an einigen auch gut sichtbaren Stellen der Lack wieder abgeplatzt. Hat bisher noch niemanden interessiert.
Das muss aber nicht heißen, dass dein Prüfer das ebenso sieht. Frag doch einfach vorher nach.

Und das das Überlackieren von Bremsleitungen unzulässig wäre wurde mir auch schon oft erzählt, aber noch niemand konnte mir den Beweis dazu erbringen. Ich geh auch bei HUs immer mit dem Prüfer mit unters Auto und wenn er an einer Leitung kratzt, wird er gleich ermahnt und mit der Dose gleich wieder nachlackiert. Natürlich korrodieren die Leitungen, wenn man alle 2 Jahre den Rostschutz runterkratzt. Nix hasse ich mehr als wenn sich Prüfer die Arbeit fürs nächste Mal vorbereiten.

Gruss
Pascal
#582365
Hallo
Punkt 1
beim Einbau von Kunifer-Leitungen erlischt die ABE, der Zustand des Fahrzeugs entspricht nicht mehr der ursprünglichen Bauartgenehmigung. Die Änderung muss in den Papieren eingetragen werden.
Punkt 2
rammseier hat geschrieben:Am PKW sind Kunifer Leitungen inzwischen weitestgehend zulässig, und damit auch üblich genug, dass die Prüfer damit vertraut sind.
Es gibt Hersteller, die ein Gutachten/ABE vom GTÜ für ihre Leitungen anbieten, aber ausdrücklich nur für 4,75mm Leitungen. Die ABE trägt die KBA Nummer 61429 und gilt nur und ausschließlich für 4,75 mm Bremsleitungen von OJD.

Beim Unimog/LKW sind 6mm-Leitungen verbaut. Von "weitesgehend zulässig" sind wir da noch weit entfernt.
case406, BoSeeMog liked this

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