Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#93699
Guten Tag,
bin zwar neu im Forum, habe aber schon viele Fragen.

Habe meinen 416er auf 3.5 Tonnen Gesamtgewicht abgelastet (um ihn als PW fahren zu können). Da bleibt natürlich nicht viel an Zuladung...

Wieviel Gewicht lässt sich sparen, wenn ich ...
....die Schneepfluganbauplatte...
... Zapfwellen inkl Getriebe....
.... Hydraulikanlage...

...abbaue? (Was ist das Zeugs wohl wert, wenn ich es nach dem Abschrauben verkaufe?)

Um wieviel schwerer sind 14.00r20 Reifen als die Orginalen 12.5r20?

Lässt sich eventuell am 20 Gang Getriebe noch Gewicht einsparen. Ich denke eigentlich, dass die sechs normalen Gänge ausreichen (da ja kaum noch Gewicht bewegt werden muss)????

Besten Dank für die Hilfe und Gruss aus Graubünden (Schweiz)
Patrick
#93706
...um Gottes Willen :!: ; Was Du vorhast klingt ja nach total Kastration :shock: Bist Du sicher, dass ein Unimog wirklich das richtige für Dich ist :?: Da wärst Du am Ende mit einem Haflinger oder Pinzgauer wohl besser bedient; Vor allem könntest Du Dir einiges an Schrauberei ersparen und Deinen schönen Mog einem überlassen der das zu schätzen weiß was die "Stern-Entwickler" über Jahrzehnte auf den Weg gebracht haben... 8) :lol:

Gruß aus dem Schwarzwald.
Ansgar
#93710
Moin Patrick,

wieviel wiegst Du denn, ließe sich da auch noch was machen? :lol:

Ansonsten blieben noch Haube und Türen aus GFK, Kunststoff-Scheiben, Beifahrersitz raus, Radio raus, Verkleidungen raus, Alu Räder montieren,
Luft aus den Reifen und mit Helium füllen, 20l Tank einbauen und nur bei trockenem Wetter fahren, dann brauchst Du auch keine Scheibenwischer mehr. :wink:

Aber Scherz beiseite. Es wäre doch schade, wenn Du die schöne Technik zurückentwickelst :cry:
#93714
Hallo,

Ich hab in meinem 403 auch die 3,5 t eintragen lassen.
Theoretisch dürfte ich mich nur noch selber reinhocken, sonst müßte er nach Eintragung sofort zusammenbrechen.
Im Ernst: Eintragung in den Papieren ist das eine, die Praxis was ganz anderes. Wenn man's nicht übertreibt, find ich das in Ordnung.

Gruß, Stephan

PS: Wenn ich hinten einen Anhänger mit 10 to dranhäng, ist es legal
#93750
guude,

wiege Deinen mog doch erst einmal und überlege dann, ob die nutzlast nicht doch reicht, oder im einzelfall ein anhänger das zuviel an gewicht aufnehmen kann. anbauplatte runter ist ja noch erträglich, aber die ganze weitere austatung abzubauen wäre schon das letzte, was mir einfallen würde. dann lieber den mog gegen einen mit grundausstattung eintauschen.

guden noch, justus.

ps: ich bin alles andere als ein originalo, sondern eingefleischter pragmatiker, aber das was Du vor hast, fiele mit im schlimmsten traum nicht ein.
#93754
Hallo Patrick,

nu, schnell abgebaut den ganzen alten Schrott, finden sich hier sowieso schnell Abnehmer :D

Du sparst bestimmt 130 kg, 10,5er Reifen statt 12er spart auch noch mal,
und für den Heckkraftheber (hattest Du nicht erwähnt), Gewicht 200 kg, finden sich hier mind. 30 Abnehmer :wink:

Aber besser ist es dann doch, wenn Du den Mog gegen einen Porsche junjor- Traktor oder ähnliches tauscht, macht weniger Arbeit und bringt Kohle in die Kasse :D.

gruss Stephan
#93780
Hallo

:shock:

Die Nutzlast würde mich auch mal interssieren. Normal wiegt ein 416 leer schon mind 3600kg. Im Zweifel sogar noch etwas mehr.

Ersatzrad kannst Du auch weg lassen.

Gruß

Thomas
#93913
Hallo Leute,
danke für die Antworten:
Ja stimmt ein Pinzgauer wäre leichter (nähmlich 1950 kg Leergewicht, habe einen mit Hardtop im Garten stehen, den ich gerne verkaufen würde, denn der Unimog ist doch viel schöner, oder?)
Auf die Hydraulik und die ganzen Gänge verzichte ich natürlich nicht ernsthaft, sondern war nur mal so ein Gedanke, ob jemand das Gewicht kennt, ....
Die Frontanbauplatte verkaufe ich aber gerne, die brauche ich nun wirklich nicht. Die Zapfwellen benötige ich eigentlich auch nicht, da ich eine Elektrische oder Hydraulische Seilwinde suche.
Das aktuelle Leergewicht mit einer Leichtbau-Pritsche ist 3,2 t (ohne Ersatzrad, Ketten und ähnliches ....). Da ich nun nur noch 300 kg zuladen darf wollte ich noch ein bisschen Gewicht reduzieren ....
Und wenn ich dann soooo leicht durch die Gegend fahre, dann wären 14.00-20 Räder doch auch ganz schön, damit der Motor bei 90 km/h nicht so hoch drehen muss ... schliesslich habe ich die Halbgänge und damit sind die grossen Räder bei Bedarf wieder "neutralisiert".Allerdings wird der Mog durch die Räder wieder schwerer (und der ganze Ärger nur weil ich mir die Schwerverkehrsabgabe hier in der Schweiz sparen wollte, denn über 3.5 Tonnen wird's teuer, ich überlege mir gerade, ob ich ihn eventuell als Wohnmobil ummelden soll???)
Gruss
Patrick
#93918
Hallo Patrick,
...jetzt muss ich doch nochmal einhaken... Wenn die Schwerlaststeuer der Diesel etc. so hart zu Buche schlägt; Parallel (so meine ich heraus zulesen) Du einen Unimog eigentlich nur zum fahren möchtest; Wäre nicht ein "Zündkerzen - Unimog" die bessere Wahl für Dich?

Was meinen eigentlich unsere Kollegen aus dem 404S Lager dazu. Gab es noch keine Abwerbungsversuche :lol:

Gruß ins schöne Graubünden aus dem Schwarzwald.
Ansgar
#93958
Also ob Diesel oder Benziner macht keinen Unterschied, Lastwagen über 3.5 Tonnen sind einfach Schwerverkehr und kompliziert abzurechnen und teuer. Zudem darf ich mit einem Lastwagen hier nur 80 fahren und unterliege dem Sonntagsfahrverbot etc. So jedenfalls ist mein aktueller Wissenstand.
Als Lieferwagen bis 3.5 t fahre ich so schnell er läuft und ich dem Motor zumuten möchte auch am Sonntag! Da es sich um ein Hobby-Fahrzeug handelt fahre ich also vor allem am Wochenende. mit dem "Lieferwagen" darf auch meine Freundin mal fahren, was auch ein Argument ist, da man so ein Hobby ja ständig verteidigen muss .....

Ich überlege mir aber ernsthaft den Mog zu einem Wohnmobil umzurüsten (vmax ist dann 100 hier in der CH, Steuern etc erträglich). Als Oldtimer/Veteran kann ich den Mog momentan nicht einlösen, da laut Auskunft der zuständigen MFK (Tüv) dann kein Anhänger mehr gezogen werden dürfte, maximal 2500 km oder so im Jahr und perfekter optischer Zustand (wobei hier in Chur besser als neu erwartet wird, was schade ist, ich finde dass Fahrzeuge sehr wohl in Gebrauch sein dürfen, auch Oldtimer, ... naja kann man nichts machen). Veteranenfahrzeuge dürfen aber auch am Wochenende fahren und sind relativ günstig zu versteuern, da man ja nichts laden darf (sonst wär's laut hiesiger Definition kein Veteran!!!!!!! Wenn ich aber nichts laden darf, fahr ich lieber als
PKW rum.)

Jedenfalls kommt die Pfluganbauplatte weg! Wenn jemand den 416 Jahrgang 1966, geprüft ab MFK 2005 so richtig schätzt und vor der Zerfledderung schützen will, dann nehme ich gerne Gebote entgegen und fahre halt dann mit dem hässlichen Pinzgauer rum! Aber der Diesel-Mog gefällt mir halt doch besser....

Was spricht denn gege 14.00/20 am 416er? Lasse mich gerne belehren

Gruss
Patrick
#94066
Hallo,
Wieso sind die zu gross, ist doch alles relativ!
Kein Platz in den Radhäusern? Platz machen kein Problem mit Body-Lift!
Zu wenig Kraft? 130 PS Motor und Zwischengänge vorhanden!
Oder machen die Achsen das nicht mit auf Dauer? ?? Das wäre schlecht, kann ich aber kaum glauben.
Die Maximalgeschwindigkeit wäre ähnlich wie mit der langen Achsübersetzung, die bei Feuerwehrfahrzeugen verwendet wurde. Hat noch nie jemand solch grosse Räder verwendet?? Der Erste will ich dann doch nicht sein!


Zum Fahrverbot
In der SCHWEIZ gilt folgendes:
Nacht_ und Sonntagsfahrverbot für schwere Motorwagen (ALLE über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht). Das heisst z.B. ein Hummer mit 4.5 tonnen Gesamtgewicht darf in der Nacht nicht fahren!! Ausnahmen Landwirtschaft etc

Gesetzestexte:
Art. 10 Einteilung

1 «Motorwagen» sind Motorfahrzeuge (Art. 7 SVG) mit mindestens vier Rädern - ausgenommen Leicht- und Kleinmotorfahrzeuge (Art. 15 Abs. 2 und 3) sowie Motorhandwagen (Art. 17 Abs. 2) -, Motorfahrzeuge mit drei Rädern und einem Leergewicht über 1000 kg, Arbeitsmotorwagen sowie Raupenfahrzeuge, die nicht als Motorräder gelten.1

2 Motorwagen bis zu 3500 kg Gesamtgewicht sind «leichte Motorwagen»; die übrigen sind «schwere Motorwagen».


VRV - Grundsatz (Sonntags- und Nachtfahrverbot)
Art.91, Abs.1
Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen und an den folgenden Feiertagen: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und am 26. Dezember, wenn Weihnachten nicht auf einen Montag oder Freitag fällt. Wird in einem Kanton oder Kantonsteil einer dieser Tage nicht gefeiert, so gilt dort auch das Sonntagsfahrverbot nicht.
Art.91, Abs.2
Das Nachtfahrverbot gilt von 22.00 bis 05.00 Uhr.
Art.91, Abs.3
Unter das Sonntags- und Nachtfahrverbot fallen:
a) Schwere Motorwagen (Art. 10 Abs. 2 VTS);
b) gewerbliche Traktoren und Arbeitsmotorwagen;
c) Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht (Art. 7 Abs. 6 VTS) von über 5 t;
d) Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (Art. 7 Abs. 4 VTS) von mehr als 3,5 t mitführen.
Art.91, Abs.4
Vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sind ausgenommen:
a) Fahrzeuge zum Personentransport;
b) Landwirtschaftliche Fahrzeuge;
c) Fahrzeuge, die einen Sattelanhänger mit einem zum Wohnen dienenden Aufbau mitführen;
d) Fahrten der Feuerwehr, des Zivilschutzes, der Sanität, der Polizei, des Militärs und der Schweizerischen Post sowie Fahrten zur Hilfeleistung bei Katastrophen;
e) Gewerbliche Traktoren, Motorkarren und Arbeitskarren sowie deren Anhänger, sofern die Fahrzeuge während den Verbotszeiten ausschliesslich für landwirtschaftliche Fahrten verwendet werden (Art. 86 ff.).
Art.91, Abs.5
Zulässig sind ferner Fahrten zur Hilfeleistung bei Unfällen, Fahrzeugpannen und Betriebsstörungen, namentlich in öffentlichen Transportunternehmungen und im Flugverkehr. Überschreiten die Fahrten den Lokalverkehr, so ist die Bestätigung des nächsten Polizeipostens mitzuführen.
Art.91, Abs.7
Wer in der Verbotszeit fahren darf, hat jede vermeidbare Ruhestörung zu unterlassen, z. B. unnötige Fahrmanöver.
#94146
Hallo

Ist ja gut. Hab das kleine wörtchen Schweiz überlesen.

Die größten zugelassenen Räder 14,5-20 oder 405/70R20 haben einen Durchmesser von ca. 1,13m. Bei 14,00 sind es 1,25m.

Das heißt Du bekommst nicht nur Platz Probleme in viele Richtungen sondern überlastest auch den Antrieb. Spez. die Radvorgelege.

Letztlich darfst die Reifen nicht auf der 11 Zoll Unimog Felge fahren sondern musst 9 oder 10 Zoll Felgen haben.

usw.

Du bist nicht der erste der auf die Idee gekommen ist.

Gruß

Thomas
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