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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier geht es um Umbauten & Reisen mit dem Unimog.
#95152
Moin,

juristisch möglich ist es unter der Gefahr der Anklage wegen Steuerhinterziehung auf jeden Fall.

Die Fahrzeuge der Speditionen sind auf eine Aussenstelle der Spedition in dem betreffenden Land zugelassen. Diese dürfen auch nicht im Verkehr in Deutschland mit deutschen Fahrern laufen (letzteres wäre auch blöd). Umgekehrt dürfen auch keine Drittlandsbürger deutsche LKW hier fahren (Fragt mal Hr. Betz).

Wenn Du ein Wohnmobil mit ausl. Kennzeichen zu lange in Deutschland fährst, begehst Du als deutscher Staatsbürger eine Steuerhinterziehung.

Gruss

Michael
#95157
Michael,
ich glaube das ist wohl nicht mehr ganz so. Ich darf z.B. innnerhalb der EG einen ausländischen ( aus der EG ) Fahrer ( natürlich mit gültigem Führerschein ) als eigenständigen Unternehmer auf mein deutsches Fzg setzen, wenn er mir den Nachweis der rechtmässigen Versteuerung seiner Tätigkeit in seinem Heimatland über eine Bestätigung eines deutschen Finanzamtes nachweist. Wenn ich einen Wohnsitz im Ausland habe, darf ich auch dort mein Fzg zulassen und ( ich glaube bis zu 3 Monaten ununterbrochen) hier fahren. Jeder Grenzübertritt mit dem Fzg setzt juristisch die Uhr wieder auf Null.
Gruss aus dem Dreiländereck B/NL/D
e.arens
#95288
Wenn diese Möglichkeit überhaupt steuerretlich zulässig ist, dann höchstens, wenn dein Bekannter diese Vermietung als angemeldeter Unternehmer ( Fahrzeugvermietung) tätig ist. Mietest du das Fahrzeug von einer Privatperson ist es nach wie vor Steuerhinterziehung. Evtl ist dein Bekannter dann in Frankreich auch noch drann, wenn er die Einnahmen aus der Vermietung nicht bei seinem Finanzamt angibt. Die Finanzbehörden sind da sehr kooperativ untereinander.
#95353
Moin,
wenn der Unimog dann von einem deutschen Ort aus regelmäßig zu Fahrten eingesetzt wird, funktioniert das Ganze nicht. Es sei denn du führst die KFZ-Steuer an das deutsche Finanzamt ab:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/index.html

Besser ist dann, den Unimog selbst in Frankreich anzumelden, ihn auch dort abzustellen und nur gelegentlich in Deutschland zu Fahren.
Gruß Stefan

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