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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#5463
Hi Mogler,

ich wollte ja der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beitreten. Nun bekommen wir heute ein Schreiben, das der Antrag abgelehnt wurde.

\"
Sehr geehrter....

..nach den uns vorliegenden Unterlagen wird die 1,8 ha große Grünlandfläche ausschließlich im Rahmen einer privaten Reittierhaltung genutzt.
Für diese private Reittierhaltung ist die sachliche Zuständigkeit unserer Berufsgenossenschaft nicht gegeben. Dies gilt folglich auch für die Grünfläche, die ansonsten keine eigene Zweckbestimmung hat.
Beitragspflicht und damit auch Versicherungspflicht durch unsere Berufsgenossenschaft kommen daher nicht in Betracht.
Sachlich zuständiger Versicherungsträger hierfür ist nach unserer Auffassung die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Hamburg.
...
Rechtsbehelfbelehrung:
..Widerspruch binnen eines Monats..

MfG..\"

Hm, Ideen????

Habe denen mitgeteilt, das ich von dem Land, was wir als Wiese haben, Heu machen. Dieses verkaufen wir zum Teil (Hälfte), weil wir selber nicht alles unseren Pferden verfüttern können. Werde da morgen früh mal anrufen, mal sehen, was die Dame sagt.

Gruß Karl
#26045
Hmmm,
verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, warum Du unbedingt in die Berufsgenossenschaft REIN willst. Die meisten, die 1,5 Pferde oder 0,5 Schafe haben, haben Höllenprobleme, da wieder RAUS zu kommen.

Wenn Du unbedingt in die BG rein willst, sei bloß vorsichtig, falls Du in einem Fragebogen mal nach dem täglichen Arbeitsaufwand für Deine Pferde gefragt wirst: ich hatte mal so einen Fragebogen bekommen, Frage: täglicher Arbeitsaufwand in Stunden? Da wir durchschnittlich übers Jahr gesehen nur ca. 10 Minuten pro Tag anzusetzen hatten, habe ich die kleinste Einheit eingesetzt: 1 Stunde. Folge: Beitragsrechnung über 800 ¤, wegen der hohen Arbeitseinheiten. Erboster Anruf bei der BG brachte folgende Aussage: Sie hätten ja die Angabe \"Stunden\" auf dem Formular durchstreichen können und durch \"Minuten\" ersetzen können. Ach so ...... ?!

Da ist es mir zu bunt geworden, ich habe die Pferde daraufhin meiner Frau geschenkt. Nun hat sie die Pferde, aber kein Land, und ich habe Land, aber keine Pferde. Folge: keiner von uns ist beitragspflichtig.

Im übrigen solltest Du mal überlegen, wann die BG überhaupt leistet? Wenn Du beim Heumachen vom Wagen fällst und Dir ein Bein brichst, wird das in der Regel - wie auch andere \"Freizeitunfälle\" - über Deine normale Krankenversicherung abgerechnet. Nur wenn Berufsunfähigkeit und dgl. auf dem Plan steht, kommt - meines Wissens - die BG ins Spiel. Ich würde Dir empfehlen: laß Dich noch mal von der BG beraten, in welchen Fällen die überhaupt nur leisten.

Und - für die Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb oder dgl. hilft Dir die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen BG auch nicht!

Gruß
Andreas
#26054
Nun ja,
der Hauptgrund, warum ich da rein will, ist der, das ich den Mog mit grüner Nummer laufen lassen will und das Finanzamt mir Ärger macht.
Versicherungs-Bernd sagte mir, das ich einfach in die BG gehen soll, da es am Finanzamt in irgendeinem Paragraphen heißt, \"...wer Beitrage in die BG zahlt, ist steuerbefreit...\" (so oder ähnlich, habe grad nicht den genauen Wortlaut zur Hand.
Weil O-Ton unseres Finanzamtes in Siegburg \".... und für Pferdeleute schon gar nicht....\" ins Gesicht!!!! grrrrr.
Über einen Landwirt wollte ich es nicht unbedingt machen, da ich keinen so gut kenne, das ich ihm völlig vertraue.

Ach ja, hab da angerufen.
ich: \"Warum\"
die: \" sind nicht zuständig\"
ich: \"Warum bitte\"
die: \"wir sind nicht zuständig\"
ich: \"Können sie mir das bitte erklären, jeder fängt doch mal klein an.\"
die: \"wir sind dafür nicht zuständig\"
ich: \"ab wann sind sie denn dafür zuständig\"
die: \"jaaa, listen sie das auf, dann schauen wir weiter\"
.......
so ging das länger. auf die Frage warum ich überhaupt in die BG reinsoll, wenn ich mir jetzt einen (günstigen) Hof mit viel Land, den ich zur Zeit suche (dauert wohl noch länger), kaufe, konnten sie mir auch keine Antwort geben.
Habe mich aber diesmal noch lieb verabschiedet.

Na los Leute, Tipps, bitte, bitte :-))
Gruß Karl

ach @Thorsten: so habe ich das meiner Frau mit dem Mog auch schmackhaft gemacht, wer will schon mit minderwertigem Gerät arbeiten... :-)
#26057
Moin,

ich dachte immer, der eigentliche Vorteil wäre die Krankenversicherung über die landw. Berufsgenossenschaft. Die ist doch saubillig und für sämtliche Familienmitglieder die auf dem Hof mitarbeiten incl. (auch Schwiegereltern und so...)

mfg

Michael
#26059
Du musst deinem Steuereintreiber klar machen, dass nicht die Beiträge zur BG oder die Gewinnerzielungsabsicht der Grund für die Steuerbefreiung sind, sonder allein die land oder forstwirtschaftliche Nutzung (Hier steht ursprünglich der Gedanke der Landschaftspflege im Vordergrund) Davon wollen die Abzocker heute natürlich nichts mehr wissen. Ich hatte da auch meine Schwierigkeiten und viel Schriftverkehr. Klappt aber, wenn man hartnäckig bleibt.

Thorsten
#26071
Hallo,

Ich für meinen Teil habe es aufgegeben, mich um die grüne Nummer zu schlagen.
Das A vom Amt war ums verecken nicht davon zu überzeugen.
Es laberte immer nur was von Mindestgewinn um die 2000 Euro und das meine Teichanlage (0,5 ha) keinen nachhaltigen Ertrag zulasse bla bla bla...
Ich kann nur jeden beglückwünschen, der schon eine grüne Nummer hat. Der kann Mog\'s zulassen so viel er will.
H-Kennzeichen hat übrigens auch einen Nachteil: Der Heini vom TÜV hat mir schon nach 30 Sekunden sagen können, das mein Mog nicht historisch ist :(
:) So schlimm schaut er übrigens nicht aus, aber ihr wisst ja...

Allzeit nette Beamte beim TÜV und Finanzamt,

Stephan (Das bisschen Technik ist zu schaffen, aber auf\'m Amt.......)
#26086
Hallo Ihr BGler

also hier im Saarland ist es so, das jeder der mehr als 1200 m² Grundstück sein eigen nennt, PFLICHTmitglied der landwirtschaftlichen BG ist. Selbst wer also ein Grundstück von 1210 m² hat, wird freundlich zur Beitragszahlung gebeten und hat keine Chance dem zu entgehen.

Die Sache mit der grünen Nummer ist die, das im KFZ-Steuer-Gesetz nicht definiert ist, wer denn nun Landwirt ist und wer nicht. Im Sozialgesetzbuch steht das dann aber klipp und klar drin, da ist auch zu finden, wer wann und warum Mitglied der landwirtschaftlichen BG ist bzw sein muss und damit als landwirtschaftlicher Betrieb gilt.
Die ganze Geschichte muss man dann noch seinem hoffentlich einsichtigen Finanzbeamten so darlegen und bekommt dann eine grüne Nummer. Der Finanzbeamte scheint aber noch einen reichlich großen Ermessensspielraum zu haben, zumindest bildet er sich das ein...daher kommen auch Aussagen wie min. 2000 Euro Gewinn oder ähnliches. Mal ehrlich, wie soll ein neugegründeter Betrieb im ersten Jahr 2000 euro gewinn erwirtschaften ?? Da wär er ja blöd, weil das müsst er ja versteuern.. :-)

Auch die Aussage, das Pferdeleuten grundsätzlich eine grüne Nummer verweigert wird, ist nicht richtig, als Vorraussetzung bei der Pferdewirtschaft gilt nur, das die Tiere durch eigene Flächen (oder gepachtete) vollständig ernährt werden können. Also 5 Pferde und 100 m² Wiese gibt keine grüne Nummer, 2 Pferde und 10000 m² (1 ha) rechtfertigen das schon eher.

Schade das es im überbürokratischen Deutschland keine einfache und einheitliche Definition gibt, wer wann und warum eine grüne Nummer verdient.
#26093
Hi Mogler,

ich wollte ja der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beitreten. Nun bekommen wir heute ein Schreiben, das der Antrag abgelehnt wurde.

\"
Sehr geehrter....

..nach den uns vorliegenden Unterlagen wird die 1,8 ha große Grünlandfläche ausschließlich im Rahmen einer privaten Reittierhaltung genutzt.
Für diese private Reittierhaltung ist die sachliche Zuständigkeit unserer Berufsgenossenschaft nicht gegeben. Dies gilt folglich auch für die Grünfläche, die ansonsten keine eigene Zweckbestimmung hat.
Beitragspflicht und damit auch Versicherungspflicht durch unsere Berufsgenossenschaft kommen daher nicht in Betracht.
Sachlich zuständiger Versicherungsträger hierfür ist nach unserer Auffassung die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Hamburg.
...
Rechtsbehelfbelehrung:
..Widerspruch binnen eines Monats..

MfG..\"

Hm, Ideen????

Habe denen mitgeteilt, das ich von dem Land, was wir als Wiese haben, Heu machen. Dieses verkaufen wir zum Teil (Hälfte), weil wir selber nicht alles unseren Pferden verfüttern können. Werde da morgen früh mal anrufen, mal sehen, was die Dame sagt.

Gruß Karl
Kauf Dir ne Kuh, oder zwei , und schon biste Pflichtmittglied , wenn Du das willst
#26133
Hallo Karl,
die Aussage von Jürgen kann ich nur unterstreichen:

kauf Dir Rindviehcher (gut), bewirtschafte Ackerland (besser), - ODER - melde einen kleinen Teil Deiner Flächen als Forstflächen (oder versuche eine kleine Fläche zu kaufen).

Ich wollte in den 90er Jahren mal *RAUS* aus der BG. Ich zitiere mal aus dem Antwortschreiben der Berufsgenossenschaft:

\"Sehr geehrter ...
Auf Ihren Namen sind 0,91 ha Grünland und 1,50 ha Forsten veranlagt.
Zu der Versicherungspflicht von Forsten geben wir Ihnen folgende Erläuterungen:

Gemäß § 776 der Reichsversicherungsordnung (RVO) unterliegen alle land- und forstwirtschaftlichen Flächen der Versicherungspflicht bei der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Die Mitgliedschaft ist gesetzliche Pflicht und nicht vom Willen des Unternehmers abhängig. Sie wird auch nicht durch den Abschluß einer privaten Haft- oder Unfallversicherung beseitigt.

An der gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedschaft und der damit verbundenen Veranlagung von Forstflächen ändert auch die Tatsache nichts, daß eine planmäßige Bewirtschaftung zeitweise nicht erfolgt und daß zumindest vorübergehend keinerlei Arbeiten erforderlich sind. In der Forstwirtschaft ist eine alljährliche Bewirtschaftung und Nutzung keineswegs üblich und erforderlich. Das schließt jedoch nicht aus, daß sich zu einem späteren Zeitpunkt die Notwendigkeit der Verrichtung von Forstarbeiten (z. B. Beseitigung von Windbruch) ergibt.

Entscheidend ist vielmehr, daß die Forsten nutzbar sind und auch zu irgendeiner Zeit forstwirtschaftlich genutzt werden können.

Bei sämtlichen Tätigkeiten im Interesse des Waldbestandes genießen der Unternehmer und die von ihm beauftragten Personen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Unfallrisiko ist von der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu tragen, und deshalb ist diese auch verpflichtet, den auf das Unternehmen entfallenden Beitrag einzufordern.

Mit freundlichem Gruß ....\"

So weit die Berufsgenossenschaft.

Mein erstes mit grüner Nummer zugelassenes Fahrzeug war übrigens ein Land Rover. Damals habe ich - zum Ausfüllen des Antrages auf Steuerbefreiung - mal einen lauschigen Nachmittag in der Bibliothek der Rechtswissenschaften verbracht.

Dort habe ich in einem Kommentar zum § 33, Absatz 1 BewG (ich meine, das war das \"Bewertungsgesetz\") den folgenden beruhigenden Passus gefunden:
\"Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens:
Unter Land- und Forstwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse sowie die unmittelbare Verwertung dieser Erzeugnisse, einschließlich der erzeugten Pflanzen und Tiere selbst (BFH v. 26.1.1973, BStBl II S. 282, ...) NICHT ERFORDERLICH IST, DAS DIE ERZEUGUNG DES ERWERBS WEGENS ERFOLGT. Auch LIEBHABERBETRIEBE, die ohne Gewinnabsicht betrieben werden, stellen Land- und Fostwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes dar ...

Für die grüne Nummer habe ich den \"ANTRAG AUF STEUERBEFREIUNG NACH § 3 NR. 7 KRAFTSTG\" dann folgendermaßen ausgefüllt (wie gesagt, 90er Jahre, hat sich möglicherweise in der Zwischenzeit geändert):
1. Allgemeines
...
Gegenstand meines Unternehmens ist
ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft von 2,74 ha. Davon sind 0 ha zugepachtet. Der Einheitswertbescheid des Betriebes ist durch Bescheid des Finanzamtes xxx vom xxx auf 2.100 DM jährlich festgestellt.
Der jährliche Rohertrag übersteigt 3.000 DM nicht.
BEITRÄGE ZUR LANDWIRTSCHAFTLICHEN BERUFSGENOSSENSCHAFT WERDEN GEZAHLT.
...
2. Fahrzeugart
...
3. Fahrzeugverwendung
Das Fahrzeug wird ausschließlich verwendet
in meinem land- und forstwirtschaftliche Betrieb für folgende Zwecke:
Heu wenden, schwaden, Mist streuen, Dünger streuen, ***Beförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Bedarfsgüter und Geräte vom und zum Betrieb***, Pflegearbeiten auf Acker, Wiese und im Forst.

Der Satz zwischen den *** ist im Kommentar zum KraftStG (oder direkt im Gesetz?) als Beispiel genannt. Kann also in einem Antragsformular nie schaden ...

Soooo, ein langer Beitrag, ich hol mir jetzt erst mal ein Bier! Falls Du die grüne Nummer hast, und Dir diese Ausführungen geholfen haben, trink eins auf mich!

Gruß
Andreas
#26136
Hallo Andreas.

Danke. das ist ein sehr guter Beitrag, von dem ich hoffe, das er oft gelesen wird.
Kannst du daraus vielleicht einen Artikel machen ? Der Punkt ist ja, dass zur Anerkennung der Steuerbefreiung eben nicht die Gewinnerzielungsabsicht heran zu ziehen ist, Und das hast du hier prima raus gesucht. Hätte ich sowas vor fünf Jahren gehabt, wäre meine Akte sicher nicht so dick geworden.

Thorsten
#26601
HI alle,
ja da sehen wir mal wieder, das deutsche Recht ist so grobmaschig .....
Die einen wollen rein, die anderen raus....
Also wenn jemand unbedingt in die BG rein will, wegen grüner Nummer oder so, kann ich nur auf den § 123 SVG (Sozialversicherungsgesetz) verweisen, zu finden auf meiner HP unter Service.
Sofern die Pferdeleute abgewiesen werden wegen \"Privat\" oder so, würde ich argumentieren dass die Pferde keine Reitpferde sind, sondern Zuchtpferde!!!
BG ist generell gut, auch an die die hier feindlich gesonnen sind. Wer drin ist, geniesst auch Versicherungsschutz.
Folgendes Beispiel: Heuernte, der Nachbar hilft und fällt vom Heuwagen und bricht sich eine Bein. BG muss zahlen!
Wer BG will oder brauch, muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden.
Beste Grüße
Bernd Schömann
#26661
Ohoh, wenn der Nachbar hilft, pass auf das sie dich nicht wegen Schwarzarbeit dran kriegen. Andersrum passieren gard bei den \"Hobbybauern\" oft ernsthafte Unfälle die durch die BG abgedeckt sind.

Die Beiträge zu den landwirtschaftlichen Sozialversichrungen sind übrigens nicht so günstig. Unter Umständen kann nämlich auch noch eine Pflichtversicherung in deren Kranken- und Rentenkasse auf euch zukommen. Und das kann am Ende durchaus teurer kommen wie das schwarze Nummernschild. Allerdings mit grüner Nummer haste bei den Grün-Weissen oft auch noch ein gewisses Deppen-Privileg!

Gruß Michi!
#21728
Moin Leute, interessante Diskussion.
Unser FA möchte bei der grünen Nummer genau wissen wozu das KFZ gebraucht wird. Wenn also irgendein \"nichtlandwirtschaftlicher Zweck\" angegeben wird - Pech gehabt. Auch mit BG, Eintrag in der Höferolle (Höfeordnung), etc hat man keine Chance, wenn man z.B. auch einmal zum Treffen fahren will, oder Bierholen, oder flanieren,.......... Steuern werden nun einmal für Straßenbenutzung erhoben....

Habe meinen 411er auf 3.000 kg abgelastet und bezahle so nicht die 191,-¤ für ein H-Kennzeichen, sondern nach Gewicht 180,30 ¤/Jahr. (12,02 ¤ je angefangene 200 kg in der Klasse über 2.000 bis 3.000 kg).

In der Versicherung dann als Oldtimer, bis 25 PS = 35,18¤ als landw. Zugmaschine.(das ist in der Eintragung wichtig)

Gruß vom Doc
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