- 15.02.2004, 11:55
#26926
Hallo BG\'ler
nur so zum Verständnis:
bei den Berufsgenossenschaften gibt es einen signifikanten Unterschied zu den Krankenversicherungen:
Die BG\'en zahlen alle geeigneten Mittel zur Wiederherstellung der Gesnundheit, die Krankenkassen nur die notwendigen. Insebesondere wird auch bei eintreten einer Berufsunfähigkeit verrentet.
Das heißt konkret:
nehmen wir mal an, jemand wird in Ausübung einer Tätigkeit so schwer verletzt, daß eine weitere Ausübung seines Beufes (Landwirt) nicht mehr möglich ist, dann zahlen die BG\'n nicht nur die Notfallversorgung und Heilbehandlungen, sondern auch die komplette Nachsorge und (!) es wird eine Rente gezahlt.
Und jetzt überlegt, was würde eine gesetztliche oder gar eine private Krankenversicherung bezahlen?
Maximal die Heilbehandlung, und evtl. die Reha, die Berufsunfähigkeit trägt eine eigene Versicherung sofern man eine hat.
nur so zum Verständnis:
bei den Berufsgenossenschaften gibt es einen signifikanten Unterschied zu den Krankenversicherungen:
Die BG\'en zahlen alle geeigneten Mittel zur Wiederherstellung der Gesnundheit, die Krankenkassen nur die notwendigen. Insebesondere wird auch bei eintreten einer Berufsunfähigkeit verrentet.
Das heißt konkret:
nehmen wir mal an, jemand wird in Ausübung einer Tätigkeit so schwer verletzt, daß eine weitere Ausübung seines Beufes (Landwirt) nicht mehr möglich ist, dann zahlen die BG\'n nicht nur die Notfallversorgung und Heilbehandlungen, sondern auch die komplette Nachsorge und (!) es wird eine Rente gezahlt.
Und jetzt überlegt, was würde eine gesetztliche oder gar eine private Krankenversicherung bezahlen?
Maximal die Heilbehandlung, und evtl. die Reha, die Berufsunfähigkeit trägt eine eigene Versicherung sofern man eine hat.
Grüße aus dem Sauerland,
Euer Theo
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Euer Theo
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