- 17.11.2007, 07:06
#172442
Moins,
ich kann mich an einen Fall erinnern, bei dem ein Landwirt ein fahrbares Stromaggregat (Dieselmotor auf Einachsanhänger) zur Strom-/Wärmegewinnung für seine Stallungen eingesetzt hat.
Erst nachdem er den Anhänger fest mit dem Fundament des Standorts verbunden und die Räder demontiert hatte, galt die Anlage als "ortsfest" und er bekam von der zuständigen Zollbehörde die Genehmigung, die Anlage mit Heizöl zu betreiben. Es wurde seinerzeit von Seiten des Zoll argumentiert, solange der Anhänger jederzeit bewegt werden könne, sei er nicht ortsfest.
Gruß Ulli
ich kann mich an einen Fall erinnern, bei dem ein Landwirt ein fahrbares Stromaggregat (Dieselmotor auf Einachsanhänger) zur Strom-/Wärmegewinnung für seine Stallungen eingesetzt hat.
Erst nachdem er den Anhänger fest mit dem Fundament des Standorts verbunden und die Räder demontiert hatte, galt die Anlage als "ortsfest" und er bekam von der zuständigen Zollbehörde die Genehmigung, die Anlage mit Heizöl zu betreiben. Es wurde seinerzeit von Seiten des Zoll argumentiert, solange der Anhänger jederzeit bewegt werden könne, sei er nicht ortsfest.
Gruß Ulli
Gruß aus der Lüneburger Heide
Ulli
Tel. 0177 310 62 10
bitte keine PMs, nur Email: username@handorf.net
zur Erinnerung an meinen Sohn Oliver
Ulli
Tel. 0177 310 62 10
bitte keine PMs, nur Email: username@handorf.net
zur Erinnerung an meinen Sohn Oliver



