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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#115603
Hallo,

ich möchte ein altes Feuerwehrfahrzeug (Bj. 1960) mit einem H-Kennzeichen zulassen. Das Fahrzeug lief bis jetzt bei der Gemeinde. Bei meinem ersten Versuch das Fahrzeug umzumelden, schickte mich der Mann von der Zulassungsstelle zum TÜV und verlangte ein Gutachten, dass die Sondersignalanlage abgebaut ist. Hat hier einer von Euch bereits Erfahrung? Wie muß ich vorgehen? Vorab besten Dank!

Gruß aus dem Schwarzwald

Markus
#115607
Hallo Markus,

lass das Dingen drinne :D :D

Nimm nur den Strom von den Hörnern und vom Blaulicht weg. (kannst ja nachher wieder anklemmen, oder mit verstecktem Schalter)

Hier läuft nen THW-Sanka mit kompletter Anlage.

Als historisches Fahrzeug MUSS das drauf und dran bleiben, sonst ist das doch nicht mehr Orginal, sogar die Aufkleber und das "112" sollten die nicht stören.

Grüsse: Hugo
#115613
Hallo Markus,

bei meinem ehemaligen 319er mit H-Kennzeichen war die Vorgehensweise beim TÜV folgendermaßen:

Blaulichter abdecken mit selbstgenähten "Verhüterli", bei den Hupen hat ein stromlosmachen ( Sicherung raus ) genügt, der Schalter und die Hupen durten drinbleiben.

Wurde dann vom TÜV so in die Papiere eingetragen.

Am besten Du unterhälst Dich mal mit einem Prüfer, der sich im Oldisektor auskennt und auch ein Herz für dafür hat. Ich denke da gibt es viel Ermessensspielraum.

Gruß
Andi
#115617
Hallo,

leider kann man hier keine allgemeingültige Antwort geben. Während einige TÜVs bei der Oldtimerbegutachtung darauf bestehen, dass die Sondersignalanlage original vorhanden sein muß, bestehen andere auf den kompletten Ausbau (Zwischenlösungen sind ebenso möglich).
Dann gibt es da noch die Zulassungsstellen. Die bestehen meist auf einer Umschlüsselung von Feuerwehr-/Polizeifahrzeugen zu "normalen" KFZ, z.B. LKW. In manchen Bundesländern kann bzw. muss zum beibehalten der SoSi-Anlage eine Genehmigung beim Landesinnenministerium eingeholt werden.

Gruß,
Michael
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