- 26.11.2009, 08:23
#279184
Moin
keine Ahnung ob die Frage hier im Technikbereich richtig aufgehoben ist...
Mal ´ne Frage, wenn man in der Fronthydraulik einen Staplermast drin hat,
darf man damit (mit entsprechendem Zinkenschutz o. Klappbaren Zinken)
am Öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen?
Hintergrund ist der, dass für meine Belange ein Staplermast weit besser wäre
als ein Frontlader.
Damit kann man ja auch Heu-/Strohballen aufladen, nur müsste ich damit
einige Kilometer Strasse fahren, durchaus Verkehrsreich mit allem
pipapo, zig Ampeln, Bushaltestellen, Feierabendverkehr etc.
LG
Holger
keine Ahnung ob die Frage hier im Technikbereich richtig aufgehoben ist...
Mal ´ne Frage, wenn man in der Fronthydraulik einen Staplermast drin hat,
darf man damit (mit entsprechendem Zinkenschutz o. Klappbaren Zinken)
am Öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen?
Hintergrund ist der, dass für meine Belange ein Staplermast weit besser wäre
als ein Frontlader.
Damit kann man ja auch Heu-/Strohballen aufladen, nur müsste ich damit
einige Kilometer Strasse fahren, durchaus Verkehrsreich mit allem
pipapo, zig Ampeln, Bushaltestellen, Feierabendverkehr etc.
LG
Holger



