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#350022
Hallo zusammen, ich hatte gerade ein Gespräch mit der Zulassungsstelle von wegen Besteuerung des Unimogs. H-Nummer ist für mich vom Tisch, da ich ja Holz machen will. Also ganz normale schwarze Nummer. Da erzählt mir der Mensch, dies würde nach ccm errechnet, würde bedeuten bei 1767 ccm fast 450,-€ Ich bin aber der Meinung, dass die Steuer nach Gesamtmasse bezahlt wird, sprich bei 3150 kg 185,-€

Wer kann mir helfen?
Grüße Holger
#350023
Moin!

Bin kein Profi für Deine Fragen, aber aus dem was bisher hier zu lesen war, und wie mein Mog besteuert wird, ergibt es sich ganz einfach:

1. H-Kennzeichen hat nix mit deinem Holz, konkreter- mit der Nutzungsart des Mogs zu tun. Du kannst auch mit H-Kennzeichen den Mog nutzen, wie Du es möchtest. Sogar gewerbliche Nutzung ist nicht ausgeschlossen.
2. Besteuerung hängt von der Fahrzeugart ab. LKW- und ich gehe davon aus, dass auch Dein zukünftiger Mog ein LKW ist, werden nach Masse besteuert. Nix mit Hubraum....deshalb lasten ja viele auch den Mog ab, damit u.a. weniger Steuer anfällt.....

Gruß
Arne
#350025
Werter Holger!
holger70 hat geschrieben:Wer kann mir helfen?
Ganz einfach: Das Finanzamt!
Es wird für einen als LKW oder Zugmaschine zugelassenen Unimog
bei 3.150 zGG eine Jahressteuer von 185 Euro berechnen.

Wenn es aber gelingt, den Kleinen als PKW zuzulassen, könnte es
teurer werden.

Viel Glück und Grüße

Stationsvorsteher
#350070
Das Problem kenne ich. Als ich vor 6 Jahren meinen Trecker (John Deere 510) zulassen wollten, wollte die Zulassungsstelle das gute Stück als PKW zulassen. Mit Schadstofklasse unbekannt wären das 900,- Steuer geworden. :evil: Als LKW wollten die mir den nicht zulassen, da ich kein Gewerbe habe. Letztendlich habe ich ihn dann grün angemeldet, weil ich damals keine andere Möglichkeit sah. Auch meinen Mog habe ich dieses Jahr auf grün angemeldet. Nutze beide allerdings auch in diesem Sinne.

Nicht ganz außer acht lassen sollte man die Versicherung. Mein Nachbar hat seinen Deutz 7006 als LKW anmelden können, aber da wollte die Versicherung anschließend über 400,- Euro für die Haftpflicht haben.

Soweit ich weiß, hat H-Kennzeichen nichts mit der Nutzung zu tun. Außer Gewerbliche Tätigkeiten. Wobei es da auch Ausnahmen gibt. Zum Beispiel bei Werbeträgern für Brauereien.

Am besten kann dir da tatsächlich das Finanzamt helfen und dabei kommt es immer darauf an, wie man miteinander reden kann. Ich wünsche dir gutes Gelingen.
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