- 19.05.2008, 09:57
#196043
Hallo zusammen!
Habe da eine etwas extravagante Situation, also:
Haben für unseren Verein einen Toilettenwagen restauriert, der ursprünglich (von 1985- 1994)mal auf unsere Gemeinde als eben solcher angemeldet war(mit kennzeichen, Brief usw.).
Im Anschluß wurde er von unserem Ortsring(Zusammenschluß der Dorfvereine) weiter genutzt.
Überführungen für Nutzung in Nachbardörfern wurden gemacht, indem der Anhänger mit 25km/h Schildern und einem Folgekennzeichen versehen wurde.
Haben den Anhänger(nachdem er vor 3 Jahren außer Benutzung ging) jetzt komplett neu aufgebaut und wollen wissen, ob das mit diesen Überführungsfahrten so zulässig war/ist, da wir ihn auch bei Maifesten der umliegenden Brudervereine aufstellen wollen.
Gezogen würde er entweder mit einem alten Mercedes Transporter(508D) oder meinem U 406. Haben beide normale schwarze Kennzeichen usw.
Falls nicht steht noch die Frage im Raum, ob eine steuerbefreite Zulassung möglich wäre, da der Anhänger ja absolut nur zu diesem einen Benutzungszweck geeignet ist, mit grünem Kennzeichen. Kenne das so von Boot- und Segelfliegertransportanhängern...
Im alten Brief stehen nur die Maße, das zGG und der Hinweis da auflaufgebremst nur bis 25 km/h drin.
Wie sieht das bei den Varianten mit Versicherungsschutz aus?
Vor allem bei der mit dem Folgekennzeichen?
Wäre heilfroh, wenn mir da jemand helfen könnte!!!
Da ich vom Technik und U im Einsatz-Forum so begeistert bin, habe ich gedacht hier kann mir in diesem Fall eventl. auch geholfen werden...
Schon mal vielen DANK und schöne Grüße aus dem Rheinland!
Märtes

Habe da eine etwas extravagante Situation, also:
Haben für unseren Verein einen Toilettenwagen restauriert, der ursprünglich (von 1985- 1994)mal auf unsere Gemeinde als eben solcher angemeldet war(mit kennzeichen, Brief usw.).
Im Anschluß wurde er von unserem Ortsring(Zusammenschluß der Dorfvereine) weiter genutzt.
Überführungen für Nutzung in Nachbardörfern wurden gemacht, indem der Anhänger mit 25km/h Schildern und einem Folgekennzeichen versehen wurde.
Haben den Anhänger(nachdem er vor 3 Jahren außer Benutzung ging) jetzt komplett neu aufgebaut und wollen wissen, ob das mit diesen Überführungsfahrten so zulässig war/ist, da wir ihn auch bei Maifesten der umliegenden Brudervereine aufstellen wollen.
Gezogen würde er entweder mit einem alten Mercedes Transporter(508D) oder meinem U 406. Haben beide normale schwarze Kennzeichen usw.
Falls nicht steht noch die Frage im Raum, ob eine steuerbefreite Zulassung möglich wäre, da der Anhänger ja absolut nur zu diesem einen Benutzungszweck geeignet ist, mit grünem Kennzeichen. Kenne das so von Boot- und Segelfliegertransportanhängern...
Im alten Brief stehen nur die Maße, das zGG und der Hinweis da auflaufgebremst nur bis 25 km/h drin.
Wie sieht das bei den Varianten mit Versicherungsschutz aus?
Vor allem bei der mit dem Folgekennzeichen?
Wäre heilfroh, wenn mir da jemand helfen könnte!!!
Da ich vom Technik und U im Einsatz-Forum so begeistert bin, habe ich gedacht hier kann mir in diesem Fall eventl. auch geholfen werden...
Schon mal vielen DANK und schöne Grüße aus dem Rheinland!
Märtes

