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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#473617
moin,

das hängt vom Gewicht des Anhängers ab. Und der Ausstattung des Unimogs.

Mein U411 mit langem Radstand ohne jegliches Zubehör, aber mit recht schweren Pritschenwänden (vielleicht 100kg schwerer als Serie) bringt es auf 1900 kg laut geeichter Waage. Der kurze Radstand ist nicht so viel leichter.

Ein anderes Forenmitglied fährt seinen recht gut ausgestatteten U411 auch oft mit einem VW T5 (ebenfalls 2,5t Anhängelast) durchs Land. Bei dem verwendeten Anhänger passt das wohl auch.

Wenn du also einen Anhänger mit 500-600 kg Leergewicht hast, sollte es funktionieren.

mfG
Fabian
#473618
Hallo Namenloser,
(hier ist es üblich sich mit dem Vornamen anzureden)

Leider geht aus deiner Fragestellung nicht wirklich hervor, was genau du von uns wissen willst.
Prinzipiell könnte das möglich sein, da das Leergewicht des 411ers ab 1795kg angegeben wird, das tatsächliche Gewicht des Mogs hängt aber zB von den verbauten Sonderausstattungen ab.
Meiner Erfahrung nach hängt die "Fahrbarkeit" oder Gefährlichkeit eines solchen Gespanns von der gelungenen Gewichtsverteilung ab, am besten mit einer Personenwaage unter dem Stützrad auf die angegebene Stützlast durch vor- oder zurückschieben des Mogs einstellen. Sonst kanns sehr leicht sehr gefährlich werden!

Gruß Hannes
#473620
Hallo,

nach meiner Erfahrung wird es mit 2,5t Anhängelast recht knapp bei 411er Transporten im legalen Bereich. Ein entsprechender Anhänger hat ein Leergewicht zwischen 600 und 800kg. Der 411er muss schon ziemlich nackt sein, wenn er weniger als 1900kg wiegen soll. Meiner kommt auf 2,4t auf der Waage.

Das Zugfahrzeug sollte entsprechend ausgestattet sein. Mein A6 2,7TDI kann trotz Werksanhängerkupplung, verstärkter Bremsanlage und Stabilitätsprogramm für Anhängerfahrten nur 1900kg legal ziehen. Erstaunlich was ein Tiguan so kann.

Gruß,
Markus
#473663
moin,

Türen und Scheibe wiegen "nichts".
Entscheidender sind Dinge wie Luftkipp-Pritsche, Seilwinde, Heckkraftheber, wobei letzterer noch das leichteste Zubehörteil ist - neben dem Kriechganggetriebe. Bei der Luftkipp-Pritsche und der Seilwinde hast du schnell noch mal 200-300 kg drauf - jeweils!

Frage an die Spezialisten: Gibt es eigentlich einen relevanten Gewichtsunterschied zwischen alter und neuer Achse? Für den Fragesteller ist das irrelevant, da er mit Baujahr 1958 definitiv die alte Achse hat.

@Markus:
Nicht jeder Tiguan darf das, nur manche Allrad-Versionen. Die sind je nach Ausstattung als Geländewagen mit verstärkter Bremsanlage klassifiziert.

mfG
Fabian
#473664
Also ich habe aktuell auch das gleiche Problem.
Laut dem Brief hat der Mog 2,3 to leer!! Mit Winde und Frontlader sicher 2,5+ ich habe aber einen Anhänger gefunden der 3to gesamt hat und nur 500kg leer wiegt. Damit will ich mit trauen, es ist auch ein Anhänger mit Deichsel daher keine Stützlast. Mein Touareg darf 3,5to gebremst ziehen da wäre sogar noch "Luft" nach oben....
#473665
Wenn der Anhänger eine Deichsel hat, dann ist es also ein Zweiachser, keine Tandemachse. Welchen Führerschein benötigt man für das Gespann? Mit dem alten 3er durfte man diese Anhänger nicht bewegen, da der Zug dann mehr als drei Achsen hatte. Wie ist das heute?

Gruß,
Markus
#473667
Hallo,

ein mit Anhänger mit Drehschemel hat zu einem Tandemanhänger den großen Nachteil, dass auf die Hinterache des ziehenden Fahrzeugs kein "Druck" kommt. D.h. falls ein Zweiachser das ziehende Fahrzeug richtig gut beladen. Einen Tandem (oder auch Einachser) kann man leicht "kopflastig" laden und damit liegt der Hänger "wie ein Brett". Stützlast ist zu beachten.
Ich würde auf jeden Fall eine Probefahrt mit Hänger und 411er Mog unternehmen. Du bist offensichtlich noch nie mit einem zweiachsigen Hänger gefahren. Wenn man Anhängerfahrten nicht gewohnt ist, ist gerade ein zweiachser Hänger nicht unproblematisch zu fahren. Sonst kann es sein, dass man zwar beim Mog ankommt, diesen auch verladen kann, aber die Heimfahrt zur Qual wird, bzw. es sich herausstellt, dass es nicht geht. Der Schwerpunkt ist beim Mog relativ hoch und damit zu fahren macht keinen Spaß - Aufschaukeln des Hängers!
Probier es zuhause aus und entscheide dann, was du wie machst. Es gibt nichts schlimmeres als eine Autobahnvollsperrung bei der man den Grund dazu geliefert hat. Das lohnt sich nicht!
Viele Grüße aus Nordbayern
Axel
#473670
Hallo zusammen!
Die fehlende Stützlast bei einem drehschemelhänger, kann man locker duech zwei Sack Zement im Kofferraum wett machen.
Weiter habe ich die Erfahrung gemacht(allerdings mit LKW), daß ein Drehschemelhänger wesentlich angenehmer zu fahren ist, als ein Tandem, denn die Nickschwingungen übertragen sich nicht auf das Zugfahrzeug.
Was allerdings bei diesen " leichtbau " Anhängern wohl noch zu beachten wäre, ist die relativ hohe Punktlast bei einem relativ schweren Fahrzeug. Wie sieht es damit aus?

Übrigens, der alte dreier ( C1E ) reicht aus, Züge bis 12t zGm, sofern die zGm des Zugfahrzeuges 7,5t nicht überschreitet.

Gruß
Thomas
#473690
Thomas-424 hat geschrieben:Hallo zusammen!


Übrigens, der alte dreier ( C1E ) reicht aus, Züge bis 12t zGm, sofern die zGm des Zugfahrzeuges 7,5t nicht überschreitet.....

Gruß
Thomas
....und die 2 Achsen des Anhängers nicht mehr als 1 m auseinander sind !

Dazu kommt die Eintragung 79, die einen dazu berechtigt überhaupt einen Anhänger hinter einen 7,5tonner zu bauen.

Je nach dem welchen FS der Themenstarter hat, wäre es am sinnvollsten, den U411 auf einen Abschlepper zu laden.

Da das auf wenige Kilo hier ankommen kann, halte ich einen Tiguan plus Autotrailer für sehr gewagt.
Das kann, sollte etwas sein (was keiner hoffen mag), derbe in die Hose gehen.

Da ist die weiter oben genannte BAB-Vollsperrung noch Legoland gegen.... :!:

Gruß Jörg.
#473694
Hallo,
auch wenn´s langsam "off topic" zu werden droht, hätte ich da nochmal eine Anmerkung/Frage zum Drehschemelanhänger, der mich auch beschäftigt.
Irgendwo glaube ich gelesen zu haben, dass die Beschränkung auf eine Achse des Anhängers (bzw. auf eine Tandemachse) durch eine neuere Verordnung (aus den letzten Jahren, jedenfalls nach 2010) aufgehoben wurde und nur noch die Gewichtsgrenzen gelten. Das würde ja bedeuten, dass man den alten "3er" Führerschein für einen Drehschemelanhänger gar nicht mehr auf Plastik umschreiben lassen müsste. Weiß da jemand genaueres zu?
Viele Grüße, Sven
#473695
Hallo Sven,

dies ist eine Frage die sich durch Blick in die "Fahrerlaubnis Verordnung FEV" klären lässt.

Dort steht in "$6 Einteilung der Fahrzeugklassen" auszugsweise:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

....

Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

....

(6) Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

....
Der erwähnte § 76 hat zu der hier diskutierten Frage keinen Einfluss.
Die Anlage 3 zeigt die jeweilig zugehörigen Klassen alt und neu

Notwendig für so eine Fuhre ist die Fahrerlaubnis Klasse BE, eine Fahrzeugkombination aus einem bis zu 3,5to zGG schweren Zugfahrzeug und einem bis zu 3,5to zGG schweren Anhänger. Bei dem Anhänger gibt es keine Beschränkung der Achsanzahl.
Die alte Fahrerlaubnis Klasse 3 umfasst unter anderem die neue Fahrerlaubnis Klasse BE.
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