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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#432160
Hallo Lothar,

was hat der Trenkle A52 denn für ein zul. Gesamtgewicht?

Die Jahressteuer beträgt beim H-Kennzeichen pauschal 191,73 EUR (Krafträder 46,02 EUR).
Dazu kommen einmalig noch die Kosten für das Oldtimer-Gutachten.

Bei einer "normalen" Zulassung wird die Steuer (bei LKW, Zugm.) nach dem zul. Gesamtgewicht berechnet.

Die Grenze wo sich ein H-Kennzeichen rechnet liegt bei einen zGG. von mehr als 3200 kg
3200 kg zGG = 185,00 EUR
3201 kg zGG = 198,00 EUR
3500 kg zGG = 210,00 EUR

Ein H-Kennzeichen hat natürlich auch den Vorzug in Umweltzonen fahren zu dürfen.

Eine schöne Internet-Seite ist www.kfz-steuer.de/

Glückauf
Lutz
#432339
Hallo Lothar,

sonst. Kfz bis 3500 kg werden einheitlich besteuert, ab 3501 kg ist das ganze zusätzlich von der Emissionsgruppe abhängig.

Bei einem Oldtimer (min. 30 Jahre) bin ich davon ausgegangen, dass dieser in keiner der Emissionsgruppe fällt ->also "übrige".

Das macht bei 4400 kg zGG dann 263,00 EUR.

Glückauf

Lutz
#433791
Hallo, der Trenkle ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingetragen und hat grüne Kennzeichen.
Kann ich den auch so zulassen?
Wie ist es da mit Steuer und Versicherung.
Darf ich das Fahrzeug dann auch für alles nutzen und zu Treffen fahren?
Danke im voraus für die Antworten.
Gruß Lothar
#433806
Hallo Lothar,

wenn Du den Trenkle weiterhin als selbstfahrende Arbeitsmaschine steuerfrei (grüne Nummer) betreiben willst, darfstr Du es nur noch und ausschließlich zu dem Zweck benutzen, der Grund für die Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine war. dieser geht aus den Zuassungspaperen hervor und ist bei Deinem soweit ich es mitbekommen habe "Schneeräumfahrzeug".
Damit wäre der Einsatz besonders in der Schee freien Zeit sehr eingeschränkt.
Mal eben etwas Holz aus dem Wald holen geht zum Beispiel garnicht.

Und mal ganz ehrlich an den paar Euro für die Steuer kann doch die Liebe nicht scheitern.
#433818
Hallo Lothar,

die Zulassung als zul. freies Fahrzeug ist ja nicht an einen Gewerbe gebunden, sondern spiegelt nur den Zweck des Fahrzeuges wieder.
Welche Fahrzeuge als zul. freie betrieben werden können steht in der FZV §3.
Laut KraftStG §3 sind alle zul. freie Fz. dann auch steuerbefreit und erhalten dadurch wiederum ein grünes Kennzeichen (FZV §9).

"Nachteil" der selbstfahrende Arbeitsmaschine
- kein Gütertransport
- keine Anhänger
Lothar Ziegler hat geschrieben:...Ich habe schon alles in die Wege geleitet zu einer H- Anmeldung und Ablastung. ...
Beides macht aber mMn. kein Sinn. Beim H-Kennzeichen wird wie schon gesagt ein pauschal Steuersatz (191,73 EUR) festgelegt, ohne in Bezug auf das zGG.
Vorteil, wenn auf =< 3500 kg abgelastet wird wird natürlich die zweijährige Frist zur HU.

Glückauf
Lutz
#433822
Hallo Lothar,

eine selbstfahrende Arbeitsmaschine nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr FZV zeichnet sich durch folgende Begriffsbestimmung aus:
selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;
Da steht nirgends etwas, dass es sich hier nur um Fahrzeuge eines gewerblichen Betriebes handeln muss. Du darfst Dir als Privatmann ja auch einen Mähdrescher, Radlader oder 100to Mobilkran zulegen. Das ändert an dem Status dieser Fahrzeuge nichts. :D

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