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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#51864
Hallo Mogler,

darf es mir gönnen, TÜV Vollgutachten für Ziv. Zulassung.
Gekaufter Mog war zulange als Oldtimer mit 07-Kennzeichen unterwegs.
Suche daher Kontakte die im Raum Stuttgart schonmal das TÜV Vergnügen hatten.
Welche Tips könntet ihr mir geben ?
Werde, so denke ich es mir, nach Überführungsfahrt erst mal beim freundlichen TÜV vorfahren für eine Durchsicht bezüglich was alles zu machen ist => und dann !?!?

Habe hinten eine Rockinger dran, möchte die dann eintragen lassen, kann mir jemand die entsprechenden Unterlagen nennen die ich dafür brauche bzw. Kopie des Scheines mit solchigem Eintrag.
Das gleiche gilt für die Sitzbank auf der Pritsche, habe zwar keine will wenn möglich diese nachrüsten ( Später ).

Gruß

Frank
#51865
Moin Frank,
wenn das Typenschild auf der Rockinger vorhanden und lesbar ist, brauchst du keine weiteren Unterlagen, wenn nicht, wirst du sie ohnehin nicht eingetragen bekommen.
Die Eintragung der Sitzbank auf der Pritsche ist ein heikles Thema, da ja der Personentransport auf der Ladefläche von LKWs grundsätzlich verboten ist (hier gibt es nur Ausnahmeregelungen für BW, BGS, KatSchutz, Polizei...).
Gruß Ulli
#51937
Wiso verboten ich hab das mal so gelernt:

Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden.* Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden.Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten **, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO stellt dazu ergänzend fest:
Satz 1 stellt nur die Beförderung von Arbeitskräften zwischen verschiedenen Arbeitsstätten zu betrieblichen Zwecken und nicht die regelmäßige Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte frei; jedoch ist die Beförderung von Arbeitskräften, die zur Durchführung bestimmter Arbeitsvorhaben in Lagern oder ähnlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind oder die sich an einem bestimmten Punkt regelmäßig zur Arbeitsaufnahme sammeln, zu und von ihren Arbeitsstellen nicht zu beanstanden.
#51957
... nur wird Frank wohl schwer argumentieren können, daß er auf seinem 404 eine Stizbank mitten auf die Ladefläche eingetragen haben möchte, damit 8 Arbeitnehmern seiner wahrscheinlich nicht vorhandenen Firma oder seines nicht vorhandenen landw. Betriebes seine nicht vorhandene und nicht mehr auf die Ladefläche passenede Ladung begleiten sollen.

Hallo Jürgen, vielen Dank für deinen Hin[…]

So ist es momentan umgesetzt:

Guten Abend! Habe in meinem Fundus eine gute 404S […]

Hallo zusammen, zufällig habe ich vor ein p[…]