- 01.01.2004, 07:55
#5165
nachdem ich mich bei Daimler Crysler in Wörth über die Möglichkeit einer Ablastung von 4,2 t auf 3,5 t erkundigt hatte und mir erklärt wurde, dies sei kein Problem, spielt nun, nachdem ich mir einen 421 gekauft habe, mein örtlicher TÜV nicht mit. Er behauptet, es gebe eine Arbeitsanweisung nach der eine Ablastung nur möglich ist, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt würden:
1. Die neue Nutzlast muß mindestens 20 % des neuen zul. GG betragen: 3 500 x 0,2 = 700. 3500 - 700 = 2800. Das Leergewicht ist aber 2850. Geht also nicht !!
oder
2. Als Nutzlast muß noch 25 % des Leergewichts verbleiben: 2850 x 1,25 = 3562. Geht also auch nicht.
Die Prüfingenieure habe mir den Text dieser Arbeitsanweisung gezeigt. Auf meinen Einwand, dass es in dem Text heiße, \"soll\" steht und nicht \"muß\" oder \"darf\" und es sich ja nur um 50 kg handelt, haben sie sich nicht eingelassen.
Sie machten mir den Vorschlag, ich solle das Fahrzeug anmelden wie es ist (Ackerschlepper) und dann bräuchte ich wenigstens keine ASU machen.
Wenn ich trotzdem eine Ablastung auf z.B. 3565 kg machen würde, hätte ich nichts gewonnen, da dann der Mog wieder in Zugmaschine umgeschlüsselt werden müsse und dann ASU fällig wäre (Steuerersparnis 40 Euro, Kosten ASU 37 Euro).
Kann man nur eine Zugmaschine und keinen Ackerschlepper ablasten ?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben, wie ich mein Ziel erreichen kann. Der TÜV-Vorschlag ist ca. 60 Euro/a teuerer als die geplante Ablastung.
Vielen Dank für Eure Mühe im Voraus !!
MfG Gerd
1. Die neue Nutzlast muß mindestens 20 % des neuen zul. GG betragen: 3 500 x 0,2 = 700. 3500 - 700 = 2800. Das Leergewicht ist aber 2850. Geht also nicht !!
oder
2. Als Nutzlast muß noch 25 % des Leergewichts verbleiben: 2850 x 1,25 = 3562. Geht also auch nicht.
Die Prüfingenieure habe mir den Text dieser Arbeitsanweisung gezeigt. Auf meinen Einwand, dass es in dem Text heiße, \"soll\" steht und nicht \"muß\" oder \"darf\" und es sich ja nur um 50 kg handelt, haben sie sich nicht eingelassen.
Sie machten mir den Vorschlag, ich solle das Fahrzeug anmelden wie es ist (Ackerschlepper) und dann bräuchte ich wenigstens keine ASU machen.
Wenn ich trotzdem eine Ablastung auf z.B. 3565 kg machen würde, hätte ich nichts gewonnen, da dann der Mog wieder in Zugmaschine umgeschlüsselt werden müsse und dann ASU fällig wäre (Steuerersparnis 40 Euro, Kosten ASU 37 Euro).
Kann man nur eine Zugmaschine und keinen Ackerschlepper ablasten ?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben, wie ich mein Ziel erreichen kann. Der TÜV-Vorschlag ist ca. 60 Euro/a teuerer als die geplante Ablastung.
Vielen Dank für Eure Mühe im Voraus !!
MfG Gerd




