Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#5165
nachdem ich mich bei Daimler Crysler in Wörth über die Möglichkeit einer Ablastung von 4,2 t auf 3,5 t erkundigt hatte und mir erklärt wurde, dies sei kein Problem, spielt nun, nachdem ich mir einen 421 gekauft habe, mein örtlicher TÜV nicht mit. Er behauptet, es gebe eine Arbeitsanweisung nach der eine Ablastung nur möglich ist, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt würden:

1. Die neue Nutzlast muß mindestens 20 % des neuen zul. GG betragen: 3 500 x 0,2 = 700. 3500 - 700 = 2800. Das Leergewicht ist aber 2850. Geht also nicht !!

oder

2. Als Nutzlast muß noch 25 % des Leergewichts verbleiben: 2850 x 1,25 = 3562. Geht also auch nicht.

Die Prüfingenieure habe mir den Text dieser Arbeitsanweisung gezeigt. Auf meinen Einwand, dass es in dem Text heiße, \"soll\" steht und nicht \"muß\" oder \"darf\" und es sich ja nur um 50 kg handelt, haben sie sich nicht eingelassen.

Sie machten mir den Vorschlag, ich solle das Fahrzeug anmelden wie es ist (Ackerschlepper) und dann bräuchte ich wenigstens keine ASU machen.

Wenn ich trotzdem eine Ablastung auf z.B. 3565 kg machen würde, hätte ich nichts gewonnen, da dann der Mog wieder in Zugmaschine umgeschlüsselt werden müsse und dann ASU fällig wäre (Steuerersparnis 40 Euro, Kosten ASU 37 Euro).
Kann man nur eine Zugmaschine und keinen Ackerschlepper ablasten ?


Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben, wie ich mein Ziel erreichen kann. Der TÜV-Vorschlag ist ca. 60 Euro/a teuerer als die geplante Ablastung.

Vielen Dank für Eure Mühe im Voraus !!

MfG Gerd
#23750
Frohes Neues Jahr erst mal !

Also diese Ablastungsregel muss neu sein, wir haben schon mal einen LKW (Servicewagen) so weit abgelastetet, das er nur noch tanken und den Fahrer mitnehmen konnte. Hing aber dabei nicht mit den Steuern zusammen sondern um unter die 7,49 to zu kommen um das Gerät mit FSK 3 fahren zu können. Wenn in der Arbeitsanweisung \"können\" und \"sollen\" steht, solltest Du am besten mal zu einem anderen Prüfer bzw. Prüfstelle fahren, vielleicht da vorher anrufen. Manche TÜV-Menschen sind da doch deutlich flexibler.

Noch was vergessen : Was gegen eine Ablastung eines Ackerschleppers spricht kann ich dir auch nicht sagen, das geht normal eigentlich mit allen Fahrzeuggattungen und nennt sich \"Ablastung ohne tech. Änderung\".

[Editiert am 1/1/2004 von OliverStollenwerk]
#23758
Hallo Gerd,
ich würde mir auch mal einen anderen TÜV suchen. Mein Stammtischkollege hat seinen U421 auch auf zGG 3,5t abgelastet bekommen, ohne Probleme. Schlüsselnummer im Kfz-Brief 8710, also Ackerschlepper.
TÜV ist so ein leidiges Thema, manche Prüfer haben vom Unimog nicht den blassesten Schimmer. Hab ich auch schon mehrfach erlebt. Zur Not gibt es auch noch einen Vorgesetzten des Prüfers. Ich hab meinen U1000 wegen Klasse 3 von zGG 7,5t auf zGG 7,49t ablasten lassen ohne daß ich mit dem Unimog vorgefahren bin! Ging auch.
#23761
Hallo Gerd,

dein Leergewicht, ist das ein gewogenes oder aus den Papieren ?

Ggf. solltest du zu einer öffentlichen (geeichten) Waage fahren und dein Leergewicht so noch einmal neu bestimmen. Kommst du unter die 2,8t ist dein Problem behoben.

Hinweis:

-alles ab und raus was geht, Tank minimal befüllen. Reseverad ab.
#23765
Ein Gutes und Unfallfreises 2004 wünsche ich allen Unimog-Freunden!

Gerd,

ich habe meinen U421. Baujahr 1967, beim TÜV Würzburg ansatandslos abgelastet bekommen. Ich kann Dir nur raten, alles zu tun, was meine Vorschreiber schon empfahlen.

Falls der Unimog vom Eigengewicht über 3,5 to ist, dann gibt es Probleme. Baue dann alles \"Überflüssige\" aus und beantrage eine Vollabnahme (wahrscheinlich bei einem anderen TÜV).

Gruß von Karl
#23772
hallo Unimog-Freunde,

vielen Dank für Eure Antworten. Hiermit hatte ich in dieser Kürze nicht gerechnet.

An Götz:

Das Leergewicht stammt aus den Papieren. Bei einer Zugmaschine darf ich doch sicherlich den Heckkraftheber abbauen. Der müßte schon einige kg bringen. Ein Kippzylinder ist nicht vorhanden und ein Reserverad habe ich gar nicht !

Gehört nicht ein mind. ein halb voller Tank und ein 75-kg-Fahrer zum Leergewicht.
Müßte dieses von Waagenbetreiber auf der Wiegekarte vermerkt sein ?

MfG Gerd
#23774
Hallo Gerd,
das Leergewicht eines Fahrzeugs definiert sich so: Gewicht des fahrfertigen Fahrzeugs mit allen Betriebsstoffen (Kraftstofftanks, Kühler, Scheibenwaschanlage voll, alle Öle) + 75kg für den Fahrer.
Wenn du auf die Waage gehst, wird der Wiegemeister kaum den Füllgrad der Tanks prüfen.
Ich bin seinerzeit auf eine öffentliche Waage gefahren, mit der Wiegekarte zum TÜV, und der hat mich gefragt, wieviel Sprit zum Zeitpunkt der Wiegung in den Tanks war - in deinem Fall waren die Tanks sicher bis oben voll ;)
#23775
Hallo,

zunächst auch von mir ein frohes neues Jahr an alle Mog-Virus verseuchten.

@ Gerd

welches Bj. hat denn dein Mog ? Bei meinem 421 Bj. 67 ging die Ablastung reibungslos übern Tisch. Ohne wiegen oder sonstigen Firlefanz. Ich kann Dir das Gutachten evtl. zumailen wenn Du es brauchst. Die Ablastung war im Mai 2002 bei einer Prüfstelle des GTÜ. Wahrscheinlich ist auch in Deiner Nähe eine solche Prüfstelle vorhanden. Suche mal im Internet unter www.gtue.de eine Prüfstelle in Deiner Nähe und frage da mal an.

bis denne

Thomas
#23778
an Thomas,

vielen Dank für die Antwort.

In meinem Fall handelt es sich leider auch um eine GTÜ-Stelle. Die Ings vor Ort waren sich unsicher und haben sich aus der Zentrale in Stuttgart die Arbeitsanweisung faxen lassen. Sie soll aus Herbst 2002 stammen.

Baujahr meines U421 ist 1979.

Beim TÜV Nord hab ich auch angefragt. Dort will man sich bis Montag informieren, ob eine Ablastung geht. Ich werde Euch zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.


Mfg Gerd
#23804
Hallo Gerd,
ich habe bisher noch nicht abgelastet, hätte es aber schon machen können, laut Aussage zwei verschiedener Tüv Prüfer. Wenn ich aber dann doch mit Frontlader und Gegengewicht fahren will dann bin ich aber schon ständig überladen und das will ich auch nicht. Somit fallen bei mir eben, solange es noch im Rahmen bleibt, die TÜV gebühren weiterhin an. Überladen an einen Unfall möchte ich auch nicht geraten, dann gibt es auch nur Ärger. Kommt ja auch darauf an was man mit dem Mog vorhant.
Gruß
Bernd Thomes
#23971
hallo Unimogfreunde,

vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe meinen Mog am Freitag als Ackerschlepper (Schlüsselnr 8710, somit ist ASU nicht erforderlich!) mit schwarzer Nr angemeldet, da es nach Aussage meines Straßenverkehrsamtes keinen Unterschied bei den Gebühren macht, wenn ich Ummeldung und Ablastung zusammen bzw. getrennt mache. Daher werde ich die Ablastung in den nächsten Wochen in Ruhe angehen und abschließend über meinen Erfolg bzw. Mißerfolg (hoffentlich nicht!) berichten.

Bis dann

Gerd
#24554
Hallo,

also, ich habe meinen \'71er 421 beim letzten HU-termin auch ablasten lassen, war überhaupt kein problem - okay, bei dem prüfer ist soweiso fast alles kein problem :-)
ein mobiler GTS-prüfer in einer kleinst-werkstatt auf\'m dorf.
er meinte nur: hmja, dann kanns\'te ja nur noch 600kg zuladen - ich: is\' mir wurscht, für\'n rasenmäher reicht\'s !

bei näherem hinsehen ist mir nachher eingefallen, daß ich ja eine heckwinde und einen frontlader dran habe ... die sind ja auch nicht gerade leicht ... aber wohl keine 600kg.

bernd seine aussage ist da schon richtig - kommt drauf an, was man damit machen will ! wenn man nur leerfahrten oder zugfahrten mit anhänger macht, und mit schwerem gerät nur auf privatgelände rumkurvt - ablasten ! ansonsten muß es jeder mit seinem gewissen ausmachen !

außerdem: da war doch noch die story mit dem <3.5t abgelasteten 406er: gewogen ohne jegliche anbauteile, stoßstange, kupplungen, pritsche, zylinder, spinne und
beifahrersitz ... oder so. eben je nach nutzungszweck !

übrigens: ablasten entspricht einem einzelgutachten, d.h. der HU-termin wird am tage der ablastung neu festgelegt. also vorher termin kräftig überziehen ;-)
(zumindest war das bei mir so !)

generell: manchmal lohnt es sich, einige kilometer bis zu einem \"guten\" prüfer zu fahren, bevor man sich die diskutiererei und ablehnung einhandelt ! war zumindest meine bisherige erfahrung.

mfg,
Andreas

Hallo, eigentlich nur die beiden Innenkotflüg[…]

Hallo Helmut, das werde ich machen. Danke fuer d[…]

404.1 Rücklichter ... Bremslichter ... ?

Hallo Sascha, (ist doch noch richtig, oder) Ja, D[…]

Hallo Markus, das zurücklaufen des Öls a[…]