Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#135280
naja ob es das mir wert is weis ich noch net, ich denk 421 ablasten und dann mit BE....

und dann die 3.5 tonnen können doch einiges ziehen , also vom gewicht her...

kenn das von traktoren, da sind so 2to schon ne menge und dann mit 3.5 passt das denk ich, oder?

alos ich hab mit nem 2t traktor schon so nen hänger mit en paar hundert heuballen gezogen bzw zwei solcher hänger mit jeweils 3 rundballen und das war kien problem, laso denk ich das das auch reichen wird, oder???

wie sieht das beim 421 mit anbaumöglichkeiten aus? spalter und winde und der gleichen?

kann man vorne und hinten anbauen?
hat man vorne und hinten hydraulik? -um z.b einen hidraulik hänger damit zum kippen zu bringen?

mfg jan
#135464
@ all:

warum geht in euerer ganzen diskussion hier das sperren des 6. Ganges (von mir schon ganz am anfang mal geschrieben) unter?

@ jan:

der 421er ist ein unimog - also prinzipiell ist da alles möglich :twisted:

Spaß bei seite, je nach ausrüstung mit front und heck kraftheber, Hydrauik vorne und hinten, kippbare hilfsladefläche, Zapfwelle vorn und hinten, usw...
#135479
Weil es nix bringt den 6. zu sperren wenn du ihn vom gewicht her eh nicht fahren darfst! Hingegen wenn du im besitz des L oder T scheins bist darfst du ihn fahren (jedoch v-max 60km/H) und wiederum nur für LoF-Zwecke!!!
#135483
Hi,

also, das ist der Text der mir vorliegt:

Klasse L:


ab 16 Jahre Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Wenn der 421er jetzt den 6.Gang gesperrt bekommt, hat er eine neue Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von um die 32km/h. Was bedeutet, man kann ihn mit dem L-Schein (der inhalt vom B-Schein ist) problemlos fahren. Wir machen das hier schon so, seitdem es den EU-Schein gibt. Ohne jegliche probleme. Selbst die Streckenposten haben in diversen kontrollen nichts zu bemängeln gehabt....
#135485
Ah jetzt ja! Und wieso fragste dann wegen dem 6.Gang sperren? wenn er die 32 KM/H eingetragen hast darfst du ihn mit dem L Schein fahren! Jedoch nur für LOF!
#135488
*grumml*

genau davon rede ich doch die ganze zeit! :?


und es wird sich sicherlich niemand aufregen, wenn ich zum örtlichen landmaschinenhändler fahre und auf dem weg dahin noch n kasten bier kauf :twisted:

LoF ist dann eben auslgeungssache :wink:
Knopf unter Kupplungspedal

Hallo Doppelkupplung bedeutet Motorzapfwelle, der […]

Hallo Rolf dann sei bitte so nett und erkläre[…]

Neue Kupplung grosses Problem

Hallo Herbert. Auf dem Kupplungsnehmer war kein s[…]

MoinMoin, ich möchte hier eine Albert Ziegle[…]