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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#552759
Gandalf hat geschrieben:
JAS hat geschrieben:..aber Achtung, nicht ganz billig!
... und vor allem ist das Fahrzeug dann nicht mehr H-Kennzeichen-Konform.
Der TÜV toleriert idR H4-Leuchtmittel, weil es die damals dann auch gab, aber
mit LED (egal in welcher Form - Hauptscheinwerfer, Zusatzscheinwerfer...)
ist nix mehr los mit H.

Gruß
Simon
Das mit dem H-Kennzeichen ist so nicht ganz korrekt. Das hängt stark vom Prüfer ab. Da hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Das äußere Erscheinungsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aber sicherheitsrelevante Bauteile und umweltrelevante Komponenten dürfen auf den heutigen Standard umgerüstet werden. So darf mittlerweile aus Umweltgründen auf Gasantrieb umgerüstet werden, oder die Beleuchtung in LED ausgeführt werden. Auch das nachrüsten mit Sicherheitsgurten ist erlaubt. Der TÜV ist da wesentlich strenger als die DEKRA. Ich kenne ein paar Oldtimer-Unimogs aus der Fernreiseszene die ohne Verlust des H-Kennzeichens auf LED umgerüstet haben. Mit Eintragung in den Papieren. Auch mein Dekra-Prüfer hat mir zugestimmt auf LED umzurüsten ohne das H-Kennzeichen zu verlieren. Er besteht auf einer LWR, die ich allerdings aktuell nicht bekomme.
#552762
Hallo
Ich kenne ein paar Oldtimer-Unimogs aus der Fernreiseszene die ohne Verlust des H-Kennzeichens auf LED umgerüstet haben.
sinnigerweise haben die nach der Begutachtung umgerüstet. Mit der Erhöhung der Sicherheit kann man alles begründen, vom Umbau einer kompletten Bremsanlage bis zu einer modernen Achsaufhängung, Spurassistenzsysteme oder autonomen Platooningsystemen. Dass DEKRA nicht so streng ist wie der TÜV ist das Geschäftsmodell.
Wenn einem das Fahrzeug zu unsicher ist, sollte man es aus dem Verkehr nehmen, aber man sucht ja seinen eigenen Vorteil in irgendeiner Form zu erlangen, und sei es mit den fadenscheinigsten Argumenten.
Die Rili besagt Nur Originalbeleuchtung.
#552826
Hallo,

um mal zum eigentlichen Thema zurückzukommen, auch wenn das schon etwas älter ist:

Es gibt um einen U1300L der BW. Die hatten ab Werk immer die SA "Watanlage" und damit entsprechend bedruckbare Scheinwerfer. Die späten Fahrzeuge (ab ca. 1990) hatten dann ab Werk H4-Scheinwerfer in Verbindung mit Leuchtweitenregulierung.
Es gab auch H4-Scheinwerfer in watfähiger Ausführung ohne Leuchtweitenregulierung. Diese waren bei der BW nicht verbaut, es kamen aber vor ca. 2 Jahren einige davon per Zoll-Auktionen in Umlauf aus Auflösung eines Ersatzteilpostens der Polizei. Die wurden in 10er Packs versteigert, da kamen wenn ich das recht in Erinnerung hab ca. 10 Auktionen zusammen. Passten an BW-Mogs mit Bilux-Scheinwerfern Plug & Play.

Wer also an den größeren Mogs seine Scheinwerfer mit Original-H4 ersetzen will, muss darauf achten, dass er je nach Watanlage oder nicht, je nach LWR oder nicht verschiedene Scheinwerfer braucht. Bei den watfähigen ist Reflektor und Glas immer eine Einheit, das Gehäuse aus Aluguss, bei den nicht-watfähigen ist es ein Kunststoffgehäuse und Glas/Reflektor sind trennbar.

Gruß,
Michael
#553655
Hallo an alle Leuchtstoffinteressierten,
grundsätzlich lässt sich der „alte“ BW Bilux Scheinwerfer auf H4 umrüsten. Genau genommen unterscheiden sich die beiden Scheinwerfer fast nicht. Lediglich die Streuscheibe und die Leuchtmittelfassung sind unterschiedlich.
Ich habe jüngst einen Umbau gemacht.
Dazu habe ich die alten Streuscheiben zerbrochen und entfernt, den Sitz gereinigt und die H4 Streuscheibe eingeklebt. Achtung!!!,... darauf achten, dass es gibt oben und unten gibt.
Die Leuchtmittelfassung kann man mit einem kleinen Schlitzschraubendreher raushebeln. Der schwierigste Teil ist die H4-Fassung wieder in den Reflektor zu bekommen. Die H4 Leuchtmittelsockel passen aber auch in den Biluxfassung. Man muss dann nur auf die Ausrichtung achten.
Den Reflektor sollte man nicht mit feuchten Allzwecktüchern reinigen. Dann könnt ihr Ihn direkt wegwerfen.
Viel Spaß beim basteln.

Gruß
Dennis
#553657
Moin,

wenn Du Dir sicher bist, dass die optischen Werte (Abstand Brennweite-Parabolspiegel und Lampe) stimmen, mag es ÖK sein.
Allerdings ist nach der Aktion, selbst wenn alle Parameter stimmen,
die ABE des ganzen Fahrzeugs hinüber.

Wg. der Umrüsterei auf LED sind in letzter Zeit einige originale gebrauchte H4 Leuchten auf dem Markt, auch die tauchfähigen!


Den H-4 Hauptscheinwerfer ohne Tauchfähigkeit gibt es von Hella auch in Neu und die Einzelteile ebenfalls:

Der Vollständigkeit halber Hella Nr.:

1AG 001 108-531

Streuscheibe 9ES 112 293-001

Reflektor 9DE 119 445-001

Dichtung für Streuscheibe 052 710-021

Lampenhalter 9FH112 497-001

Lampenfassung für Begrenzungslicht 9FF 085 642-001

Abdeckrahmen 2AB 053 336-007

Dichtung 9GD 087 429-001



Gut Mog! Justus.
Zuletzt geändert von MagMog am 09.05.2021, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
#553663
Hallo Justus,
die die Werte passen. Sieht man, wenn man alle Varianten auf dem Tisch nebeneinander hat. Bei der Variante Biluxfassung-H4-Sockel könnte sich der Abstand minimal verschieben.
Grundsätzlich erlischt die AEB auch mit H4-Leuchten, die eine Bilux-Sockel haben. Oder mit einem kaputten Auspuff, der dadurch zu laut ist. Nachtrag
Die zivilen Scheinwerfer sind auch nicht das Problem, da hier alle Teile einzel erhältlich und entsprechend tauschbar sind.
In der BW-Variante sind die H4 eher selten. Daher auch die Bastelanleitung.
Eine Streuscheibe darf man grundsätzlich tauschen, einen Spiegel auch.
Wem dass zu heikel ist, der soll es lassen.

Gruß
Dennis
Zuletzt geändert von Hunimog85 am 10.05.2021, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.
#553665
....man darf, solange die Teile der originalen Ausführung verwendet werden.
Dass ein defekter Auspuff zum Erlöschen das ABE führen soll ist falsch.

Gut Mog! Justus.

Gemäß der Nutzungsbedingungen des Forums sollt wenigstens auf die rechtlichen Probs bei solchen Bastelanleitungen hingewiesen werden.
Das habe ich halt übernommen, Dein nachgeschobener Hinweis:
"Grundsätzlich erlischt die AEB auch mit H4-Leuchten, die eine Bilux-Sockel haben. Oder mit einem kaputten Auspuff."
hilft da auch nicht weiter!
Weiteres dazu:
https://www.unimog-community.de/phpBB3/ ... 81530.html

Gut Mog! Justus.
#553672
Hallo Dennis,

Wie Justus schon schreibt erlischt bei der Bastellösung in jedem Fall die ABE.
Anders bei der Verwendung von richtigen geprüften H4-Scheinwerfern. Diese dürfen im Rahmen ihrer Typzulassung durchaus verbaut und eingesetzt werden.

Wie hast Du denn die geometrischen Werte Deiner Komponenten auf dem Tisch liegend geprüft, nach Augenschein, mit einem Meterstab oder mit einer entsprechenden Messmaschine die den Spiegel und die Wölbung der Streuscheibe vermessen kann.

Die Komponenten bzw kompletten geprüften H4 Scheinwerfer sind so günstig auf Grund der großen Verbreitung dieser Scheinwerfer in der Welt außerhalb der Unimogs, dass solche Bastellösungen wie von Dir beschrieben keinen Sinn machen.
#553726
Hallo Jürgen,
vorab sollten einige Dinge unterschieden werden.
Die ursprünglich Anfrage bezog sich auf einen BW 1300l mit watfähigen Scheinwerfern. Diese werden nur durch MB als komplettes Bauteil Angebote. Komponenten einzeln gibt es nicht offiziell. Komplett sind die neu wie auch gebraucht eher sehr teuer.
Meinen Mog habe ich mit Kippschaden ohne SW erworben. Bei den gebraucht erworbenen SW stellte sich irgendwann heraus, dass einer ein H4 mit erneuerter Bilux Scheibe war. Ich habe dann aus insgesamt 4 Scheinwerfern 2 gemacht.
Wenn man damit anfängt, stellt man relativ schnell fest, dass alle Bauteile (ausgenommen der benannten) gleich sind.
Angefangen mit den Alu-Rahmen der Streugläser. Sie unterscheiden sich nur in Ihren Nummern und den entsprechend dazugehörigen Streuscheiben.
Die Spiegel sind ebenfalls von ihrer Geometrie identisch. Nur die Fassung wurde angepasst. Hier findet man auch keine geprägte Nummer. Nur den Aufkleber der wohl bei jeden Scheinwerfer nach einiger Nutzung abgängig ist.
Anders gesagt, hat man bei Hella nicht viel Mühe in eine Neuentwicklung des H4 gesteckt. Auch gut daran zu erkennen, dass die Blendscheide weiterhin Verwendung findet und sogar die alte Form für die Bilux-Glaskolben beibehalten wurde.

Zugegeben fehlt bei mir der Hinweis der erloschen ABE.
Bezogen auf den Scheibenrahmen lasse ich diesen auch zu.
Beim Spiegel sehe ich die Sache etwas anders. Wenn die Spiegel gleich sind und keine Nummer dauerhaft darauf hinweisen kann, wer soll mir bitte die AEB versagen.

Anders gesagt habe ich kein Problem damit eine blinden Spiegel gegen einen Guten umzubauen. Ich persönlich fühle mich auch besser beim Gedanken, einen Scheinwerfer mit falscher Nummer zu nutzen, als ein Leuchtmittel in einen Scheinwerfer zu pflanzen, dessen Streuscheibe dafür nicht vorgesehen ist.

Das muss und soll aber jeder für sich selbst entscheiden.

Die Maße wurden mit Messschieber überprüft.

Der Hinweis mit dem Umbau wurde an dieser Stelle bereits vorher gemacht.
„ Man kann allerdings mit einiger Fummelei in "Innerreien"
umbauen (Glas; Reflektor etc.).“. Jedoch nicht so kontrovers diskutiert.
Diese Idee ist in der Umsetzung jedoch schwieriger, da die Spiegel der „zivilen, nicht watfähigen“ Scheinwerfer einfacher gelagert sind, weil diese keine wasserdichten Einstellschrauben haben. Die Geometrie ist jedoch gleich.

Gruß
Dennis
#553773
Hallo,
Hunimog85 hat geschrieben:Die ursprünglich Anfrage bezog sich auf einen BW 1300l mit watfähigen Scheinwerfern. Diese werden nur durch MB als komplettes Bauteil Angebote. Komponenten einzeln gibt es nicht offiziell. Komplett sind die neu wie auch gebraucht eher sehr teuer.
Neu liegen die besagten watfähigen H4-Einsätze ohne LWR, bestehend aus Scheibe, Reflektor, Fassung und Alurahmen bei etwas über 200,-€/Stück. Vor gut 2 Jahren tauchte wie schon geschrieben eine größere Anzahl der watfähigen H4-Version ohne LWR meist in 10er Posten angeboten aus Polizeibeständen bei den Zoll-Auktionen auf, der Stückpreis lag damals umgerechnet bei ca. 50-100,-€, je nachdem welchen Posten man ergatterte. Beim Ersten waren nur wenig Gebote drauf, der ging für knapp über 500,-€ weg, die letzten für mehr als 900,-€. Trotzdem war es kein Risiko, da mitzubieten, da abzusehen war, dass man die leicht zumindest zum Selbstkostenpreis weiterverkaufen kann. So war es bei mir auch, nach weniger als 2 Wochen hatte ich Abnehmer für die anderen 8, die ich nicht benötigte. Für weniger als 100,-€ pro Scheinwerfer bevorzugte ich dann eine zugelassene originalgetreue Variante anstelle einer Bastellösung.

Falls inzwischen noch welche davon auf dem Markt verfügbar sind, werden sie sicher teurer angeboten.

Gruß,
Michael
#553789
Moin,

da es so einfach ist, die Scheinwerfer von Bilux auf H4 umzubauen,
muss Hella eine unnötige Entwicklung und Zulassung betrieben haben.
Die für die optischen Werte wesentlichen Ersatzteile haben für Bi und für H4 unterschiedliche Nummern und die Streuscheibe sieht außerdem nicht nur anders aus, sie hat auch andere Zulassungszahlen.

Gut Mog! Justus.
#553795
Hallo
in unseren Spielregeln steht
  • Fragwürdige Techniken oder Halbwissen können bei einem unerfahrenen Leser weitere Probleme erzeugen – statt zu helfen.
eigentlich möchten wir solche Bastelarbeiten gar nicht hier sehen. Ein Schweinwerfer ist ein zugelassenes Teil mit KBA-Nr, bei Veränderung erlischt diese und somit die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Wir möchen eindringlich darum bitten, solche fragwürdigen Lösungen zu unterlassen oder zumindest für euch zu behalten.
Hier haben sie nichts zu suchen
#553844
MagMog hat geschrieben:Moin,

da es so einfach ist, die Scheinwerfer von Bilux auf H4 umzubauen,
muss Hella eine unnötige Entwicklung und Zulassung betrieben haben.
Die für die optischen Werte wesentlichen Ersatzteile haben für Bi und für H4 unterschiedliche Nummern und die Streuscheibe sieht außerdem nicht nur anders aus, sie hat auch andere Zulassungszahlen.

Gut Mog! Justus.

Hallo Justus,
ich verstehe deine Ausführung nicht und der Sarkasmus hilft hier auch nicht weiter.
Wenn die Streuscheibe identisch wären, wäre der Von mir betriebene Aufwand, meinen H4 SW mit Bilux Scheibe wieder zu einen H4 zurück zu bauen, unnötig gewesen.
Meine Kernaussage ist doch lediglich:
Die watfähigen verhalten sich von ihren Bauteilen wie die „nicht watfähigen“ SW
Es unterscheiden sich lediglich Streuglas, Leuchtmittel und Spiegel. Neu ist die Erkenntnis, dass beim Spiegel lediglich die Fassungen sich unterscheiden.
Der nicht watfähigen SW wird vom Hersteller Hella als Einzelbauteile angeboten.
Der watfähige wird nur von MB als Komplett-SW angeboten. Der Umbau beider ist möglich. Beim Watfähigen ist es nicht legal, da der Hersteller die Einzelkomponenten nicht unterscheidet. Fertig!

Gruß
Dennis
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