Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Der Mogler steht im Vordergrund: Unimogtreffen, Ausfahrten, Berichte, TV-Tipps, Unimog-Witze.
:sunglasses: 100 %
#471459
Hallo Interessierte,

den folgenden Unimog habe ich auf einem Betriebshof der Karlsruher Verkehrsbetriebe in der Nähe des Rheinhafens gefunden:

2154

2155

Leider war nur diese eine Perspektive möglich und für meine Kamera wurde das Bild aus ziemlich großer Entfernung geschossen, daher auch nicht gerade die beste Qualität.

Gruß aus dem Badischen
Ralf
#471634
Liebe Unimog-Freunde,

... auf einem Schulparkplatz entdeckt. Nur ein paar Fahrgestell-Nummern von OPTIMOG entfernt. Man beachte die kleinen "Nummernschilder" vorne (- wie hinten). Manchmal hat man eben Glück. :wink:
Dateianhänge:
Schulparkplatz_klein.jpg
Schulparkplatz_klein.jpg (53.23 KiB) 2413 mal betrachtet
#471639
Hallo Christoph,

ist das mit den kleinen Nummernschildern vorne so selten?
Ich habe mir für meinen 411 Westfalia die Schilder ( 2 kleine) separat machen lassen, nachdem ich mir bei der Zulassungsstelle (LRA Rastatt) "meine" Nummer reserviert hatte.
Bin mit den Schildern zur Zulassung und hatte bei dieser Ummeldung genau so wenig Probleme wie bei all meinen anderen Fahrzeugen vorher.
Vorne sitzt das Schild vor der Stoßstange (siehe AVATAR); das werde ich zum nächsten TÜV wahrscheinlich ändern müssen.

Gruß aus dem Badischen
Ralf
#471640
Hallo zusammen,

den hier fand ich auf einem anderen Betriebshof:

2166

2167

Leider war auch hier keine andere Perspektive möglich, weil das Gelände eigentlich nicht einsehbar ist.
Aber wo ein Unimog, da auch ein Weg.

Aufgrund des Stellplatzes auf dem Betriebshof gehe ich davon aus, dass der Unimog schon längere Zeit nicht mehr bewegt oder sogar bereits ausgemustert wurde.

Gruß aus dem Badischen
Ralf
#471681
Hallo Ralph,

bei den meisten, die unbedingt kleine Schilder wollten, hat es nicht geklappt. Logisch, denn es gibt ja eindeutige aktuelle Vorschriften der Zuordnung von Schildgröße zu Fahrzeugart.
Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (max. 255 mm * 130 mm)
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... 9915,d.bGQ

Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Es kann sogar passieren, dass man mit einem Bußgeld belegt wird, weil nicht nachvollziehbar ist, wie man zu den kleinen Schildern gekommen ist, wenn in der Zulassungsstelle kein Vermerk gemacht wurde. Man könnte ja Urkundenfälschung betrieben haben.

Das ist also eigentlich eine heikle Sache.
#471682
Hallo Christoph,

in meinen Papieren steht Zuteilung des "Kennzeichen 130x255mm" und auch die 61km/h sind eingetragen. das Argument, dass die Rückleuchte das Nummernschild verdeckt und das Nummernschild wegen des H-Gutachten nicht verlegt werden darf waren verständlicher als die EU Zulasssungsregeln.

Gruß,
Markus
Dateianhänge:
Kennzeichen verdeckt.jpg
Kennzeichen verdeckt.jpg (77.22 KiB) 2347 mal betrachtet
#471720
Hallo Markus,

ja, das Leben im Dschungel der Paragraphen und Vorschriften ist nicht leicht.

Bei dieser gewerblich durchgeführten Fahrt wurde angegeben, sie sei zulässig und amtlich genehmigt. Dafür waren bestimmt einige "Klimmzüge" erforderlich.
Dateianhänge:
w_P1000881_klein.jpg
w_P1000881_klein.jpg (63.18 KiB) 2310 mal betrachtet
w_P1000878_klein.jpg
w_P1000878_klein.jpg (92.83 KiB) 2310 mal betrachtet
#471726
Hallo Markus,

Du schreibst "in meinen Papieren steht Zuteilung des Kennzeichen 130x255mm".
Meine Frage hierzu: Wer hat diesen Eintrag gemacht - Zulassungsstelle oder TÜV?

In der Zulassungsstelle Rastatt (für ich zuständig) gibt es einen Serviceschalter, bei dem man sich quasi "anmelden" muss.
Als der freundliche Mitarbeiter dort meine beiden kleinen Kennzeichen sah, fragte er zunächst, für welches Fahrzeug diese seinen. Auf meine Antwort (Unimog 411, Bj. 1963) fragte er dann noch. "Warum nicht grün?"
Antwort sinngemäß: Keine Landwirtschaft, kein sonstiges Gewerbe, reines Spaßfahrzeug.

Damit war die, wenn ich das Vorherige so lese, die erste Hürde genommen.
Kam dann zu einer ebenfalls freundlichen Mitarbeiterin, die sich meinem Anliegen, nämlich Ummeldung eines Fahrzeugs, annahm.
Dieser legte ich die neuen kleinen Schilder und die kleinen Schilder (allerdings grüne) des Vorbesitzers vor.
Dann ging alles seinen gewohnten Gang und ich nahm auch die entwerteten grünen Schilder wegen der Bohrungen wieder mit.

Nach meinem Rechtsverständnis habe ich alles richtig bzw. nix falsch gemacht und würde nicht "kampflos" ein Bußgeld hinnehmen.
Um entsprechenden Hinweisen vorzubeugen: Ich weiß, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Gruß aus dem Badischen
Ralf
#471727
Ich bin kein Verwaltungsbeamter, aber soweit ich das verstanden habe, benötigt man nicht nur die Kennzeichen, sondern eine amtliche Zuteilung. Die reine Stepmlung der Schilder reicht nicht aus. Es muss eine Prüfung durch den Sachbearbeiter erfolgen.

Bei mir hieß es von der Sachbearbeiterin erst "das geht gar nicht!". Dann wurde der Leiter der Abteilung hinzugezogen. Ich habe die Sache ausführlich erklären und begründen müssen. Danach gab es eine positive Entscheidung. In die Zulassungsbescheinigung wurde eingetragen."*Größe amtliches hinteres Kennzeichen 130x255mm zuget. d. LR Kreis Unna am 27.06.2013*"

Die technische Überwachung hat damit nichts zu tun, da es sich um eine Frage des Zulassungsrechts handelt. Ich darf das Kennzeichen nur hinten führen. Vorne wäre es nicht zulässig. Also nicht einfach ein zweites besorgen und siegeln lassen, steht ja in den Papieren.

Ich hoffe deine Frage beantwortet zu haben. Aber vielleicht wird das ja in anderen Bundesländern anders gehandhabt.

Mich hat das kleine Kennzeichen, die Erlaubnis auf Kraftfahrstraßen zu fahren (Autobahn will ich vermeiden) und die legale Kugelkopfkupplung mit 250kg Stützlast und 3500kg zGG Anhänger einige Mühe und Wege gekostet. ist aber jetzt alles legal eingetragen. :party

Gruß,
Markus
#471755
Liebe Unimog-Freunde,

Zulassungsfragen wollen wir hier eher nicht diskutieren. Dazu kann man eine eigene Beitragsfolge anfangen.

Also her mit Euren weiteren Unimog-Schnappschüssen.
  • 1
  • 31
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35
  • 111
Zeigt her Eure Trenkle

Hallo Holger, da hast du dir eine schöne App[…]

Hallo, vielen Dank für die ausführlichen[…]

Neue Kupplung grosses Problem

Hallo Herbert. Danke inzwischen. Kann es sein dass[…]

Hallo Helmut, Respeckt, das ist Größe […]