Hallo Obelix

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ja - es ist richtig, ich habe das schon aus meiner - unserer beschränkten Welt dargestellt - aber die Sachbearbeiter bei den anderen Gesellschaften können das auch - wenn sie wollen!
Wir reichen zu allen Anträgen den Fahrzeugschein ein - damit kann sich dann keine Gesellschaft mehr rausreden - nach dem Motto: "Das haben wir nicht gewusst und hätten wir das gewusst dann....."
Kranaufbauten und Bagger stellen ganz sicher ein höheres Risiko dar, deswegen wollen wir für solche Aufbauten einen Zuschlag.
Das "Kranrisiko" liegt im Arbeitsrisiko - also wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist (also nicht rollt, läuft oder so) sondern in Gebrauch. Der Motor läuft trotzdem, Fahrzeug bewegt sich nicht, verursacht aber unter Umständen dennoch Schäden - z.B. beim drehen.
Wie Eingangs erwähnt, der Fahrzeugschein wird beim Versicherer vorgelegt und dann ist das Thema nach Einigung über den Zuschlag vom Tisch und Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges sind mitversichert.
Beste Grüße
Bernd