Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#139124
Hallo!
Wollte meinen zweiten Mog bei dem Verein in Münster als landw. Zugmaschine-Oldtimer versichern. Vertreter nach dem Preis gefragt, ca.66¤, soweit OK.
Dann kam der Hammer vom Sachbearbeiter aus Münster, ich solle 141¤ zahlen, da mein Unimog keine LOF-Zugmaschine/Trecker sei, sondern halt nur eine Zugmaschine.
Mein Verweis auf die volle landwirtschaftliche Ausstattung half auch nichts. Ein Unimog ist eben kein Trecker,so seine Aussage.
Also wieder hin zum Versicherungsvertreter, der riet mir auf LOF-Zugmaschine/Ackerschlepper umzuschlüsseln, dann sei Versicherung
problemlos möglich.
Also hin zum TÜV, Gutachten erstellen lassen,war kein Problem, da ja landw. Vollausstattung - Kosten 35¤ !
Fröhlich mit dem Gutachten zum Versicherungsvertreter, aber der Heini in Münster sagte mir dann, mit dem Unimog würde man sowieso nicht auf dem Acker fahren, höchstens im Forst.
Ich glaube der hat noch nie etwas von der geschichtlichen Entwicklung des Unimogs gehört. Ich fühlte mich ziehmlich verarscht und habe meinem Ärger dadurch Luft gemacht, das ich alle KFz-Verträge bei diesem Verein gekündigt habe.
Einen kompetenten und preiswerten Versicherungsfachmann habe ich hier im Forum gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulli
#139147
Hallo Ulli,

so etwas passiert, wenn die Mitarbeiter eines landw. Versicherungsvereins nicht mehr aus der Landwirtschaft stammen, sondern Beamten- oder Bänkerkinder sind.

Kurz gesagt der Sachbearbeiter hatte keine Ahnung und kannte den Unimog bestimmt nur aus Büchern.

Ich verstehe aber nicht warum sich dein Vertrter vor Ort nicht mehr ins Zeug gelegt hat.


Also aus finanzwirtschaftlicher Sicht sind die Pfeifen aus Münster super.

Stichwort "Risikominimierung" und "Gewinnmaximierung" -> In möglichst wenigen Fällen den vollen Schaden bezahlen.


Gruß Martin
#139148
Bei der großen A...... waren sie nicht mal in der Lage, mir ein Angebot zu machen, weil sie mit der Schlüsselnummer zusammen mit privater Nutzung nichts anfangen konnten. Die andere A.. hat sich mit verschiedenen Angeboten dermaßen in Widersprüche verwickelt, daß ich entnervt Abstand genommen habe.

Glücklicherweise gibt es ja unseren Bernd S..
#139192
Hallo,

jetzt muß ich meine Kollegen aus der Versicherungsbranche mal etwas in Schutz nehmen.

1.) Ein Unimog gehört nicht gerade zum Tagesgeschäft.
2.) Für die Versicherung ist entscheident, was im Fahrzeugschein unter Punkt 1 (alter Fahrzeugschein) oder Punkt 5 (neuer Fahrzeugschein) steht.
3.) Wenn ein Versicherungsagent evtl. irgendetwas "kundenfreundlicher" darstellt als ein anderer, bedeutet das nicht unbedingt, dass das richtig ist und einer "Prüfung" stand hält.

Zum grünen Kennzeichen gehört in der Regel eine Land-/Forstwirtschaft d.h. eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer. Dann legt die Zulassungsstelle fest, ob eine grüne Nummer erteilt wird. Ob der Versicherungsagent den Unimog für landwirtschaftlich hält oder nicht ist vollkommen unrelevant.

Ich bitte hier doch um etwas mehr Verständnis, da sich der Versicherungsvertreter ausschließlich an gesetzliche Vorgaben der Zulassungsstelle zu halten hat und selbst eigentlich keinen Spielraum hat, wie er den Unimog versichert. Da nützt auch im Einzelfall "ins Zeug legen" nichts.

gruesse
hueroth
#139197
Hallo huerot
Zum grünen Kennzeichen gehört in der Regel eine Land-/Forstwirtschaft d.h. eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer. Dann legt die Zulassungsstelle fest, ob eine grüne Nummer erteilt wird. Ob der Versicherungsagent den Unimog für landwirtschaftlich hält oder nicht ist vollkommen unrelevant.
Das ist nicht gans richtig,denn das grüne Kennzeichen hat nicht
unbedingt was mit LOF zu tun sondern es macht nur deutlich das das
Fahrzeug, aus welchen Gründen auch immer,steuerbefreit ist.
Diese Steuerbefreiung muß beim Finansamt eingereicht werden.
Die Zulassungstelle hat keine Entscheidungskraft über die Farbe
des Kennzeichens.Ist die Steuerbefreiung vom Finansamt genehmigt
bekommt man von der Zulassungstelle das grüne Kennzeichen
und den entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugschein wonach
die Versicherung auch berechnet wird.
Gruß Horst
#139199
Hallo!

Es ging hier um eine Oldtimer-Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen.
Der TÜV hat bestimmte Kriterien, wie eine LOF-Zugmaschine auszusehen hat, nur dann bekommt man auch die entsprechende Eintragung mit der Schlüsselnummer. Wenn man es dann amtlich vom TÜV bescheinigt bekommen hat, und die Versicherung eine LOF-Oldtimer- Versicherung anbietet, dann sollte sie sich schon an ihre Versprechungen halten.
Da Oldtimer eine eingeschränkte Nutzung haben, kein Alltagsbetrieb, also auch kein Ackern mehr, müßte die Farbe des Kennzeichens keine Rolle spielen. Wer "schwarz" fährt zahlt Steuern, weil kein oder zuwenig Land, Grün bekommt der Landwirt. Trotzdem handelt es sich von der Bauart/ Fahrzeugklasse her bei beiden um eine LOF-Zugmaschine. Die Versicherer müßten hier schwarz den Vorzug geben, da Fahrten zu Oldietreffen mit grünem Kennzeichen Steuerhinterziehung sind.

MfG
Ulli
#139361
ulli-mog hat geschrieben: ..., da Fahrten zu Oldietreffen mit grünem Kennzeichen Steuerhinterziehung sind.
Hallo,

wo steht das?

Hat man auf den Oldtimer-Treffen nicht immer landwirtschaftlich zu tun, weil man dem Max einen Sack Kartoffeln oder ein Glas Honig verkauft?

Oldtimer-Treffen sind doch die neuen landwirtschaftlichen Absatzkanäle.

Grüße
Obelix
#140161
Tach zusammen.
Nach etwas längerer Krankheit wieder da.

Also hier wird ja einiges zusammengetragen. Da schaffen wir dann mal etwas Licht in das dunkel.

Auch ein Hinweis an Hueroth: Ich kann einen gelernten Bäcker nicht als Bäcker versichern wenn er denn den Beruf des Maurers ausübt. Ich musss ihn als Maurer versichern.

Genau hier liegt das Problem: Die Verwendung und die Nutzung des Fahrzeuges. Und der Unimog (deswegen heißt der ja so) ist einfach universell einsetzbar. Also was tun? Ich kann Ihn als LOF versichern wenn er als LOF verwendet wird, ich kann ihn als LKW versichern wenn er als LKW genutzt wird, Ich kann ihn als Zugm. versichern wenn er als Zugm. verwendet wird.
Die Versicherungen haben für jede Verwendungsart einen Tarif. Die Differenz von der billigsten zur teuersten Variante liegt bei bis zum 8 fachen (je nach Versicherer und Tarif) Und dennoch handelt es sich um immer das gleiche Fahrzeug (Gattung).
Die Versicherungen haben für 60.000 zugelassenen Quads - jede ihren eigenen Tarif. Aber für über 300.000 zugelassene Unimogfahrzeuge nicht???? Wie Hueroht richtig bemerkt geht der normale Sachbearbeiter her und hält sich an sein Strikmuster: Was steht in der Zulassung? LKW - dann muss der LKW Beitrag her. Zugmaschine, dann muss der Zugmaschinen Beitrag her.
Wir haben es aber Geschafft die Versicherungen zu überzeugen, dass dies beim Unimog nicht Not tut.
Das hat zwar über 9 Monate (!) - (ja, Versicherungen sind wie schwangere Frauen, sie nehmen unter Freuden - geben aber nur unter Schmerzen) aber letztendlich hatten wir eine Gesellschaft gefunden die sich auf unsere Tarifvorschläge eingelassen hat - mit Erfolg. Wir konnten nun nach 5 Jahren den Tarif immer noch stabil halten. Es gab in den letzten 5 Jahren nur sehr wenig Änderung. Unsere an die Versicherung herangebrachte Theorie wurde in der Praxis von den Unimogfahrern bestätigt.
(Hier sei ein: Vielen, vielen vielen Dank mal klar und deutlich gesagt)
Es wird immer wieder hier und da eine Versicherung geben, die in Ihrem Kundenstamm mal einen Unimog zu vernünftigen Preisen zeichnet (versichert), das sind dann aber Ausnahmen. Denn in aller Regel hat der Normalsachbearbeiter bei einem Unimog ein Problem. In etwa 90% der Fälle passiert Eingangs geschildertes. Dies erleben wir nun wirklich tagtäglich in unserer Praxis.

Ein weiterer Schwieriger im wieder diskutierter Punkt ist die Steuer. Oft wird hier Verwendung und Steuer in Zusammenhang gebracht und dann die Frage auch noch aufgeworfen : Grünes Kennzeichen zu Treffen ? Steuerhinterziehung ??
Hier gibt es ein klares: Nein ! - vom Fachmann.
Diese Treffen haben was mit Kultur und Tradition zu tun und stehen auch ganz im Zeichen von Landschaft oder landschaftlicher Entwicklung oder gar landwirtschaftlichem Charakter.

Schön' abend

Bernd
#142487
Bernd-Schömann hat geschrieben: ... Wie Hueroht richtig bemerkt geht der normale Sachbearbeiter her und hält sich an sein Strikmuster: Was steht in der Zulassung? LKW - dann muss der LKW Beitrag her. Zugmaschine, dann muss der Zugmaschinen Beitrag her.
Wir haben es aber Geschafft die Versicherungen zu überzeugen, dass dies beim Unimog nicht Not tut ...
Hallo Bernd,

Du kannst aber nicht von Deinem individuell gestrickten Rahmenabkommen eine allgemeingültige (d.h. auch für andere Versicherungsgesellschaften gültige) Antwort ableiten.

Der Unimog muß in der Regel so versichert werden, wie es im KFZ-Brief bzw. dem KFZ-Schein angegeben ist. Ergänzend muß der indivduelle Einsatzzweck gesehen werden.

Wie versicherst Du eigentlich einen Unimog mit Ladekran?
Der Kran stellt ja ein erhebliches zusätzliches Risiko dar und ist außerhalb der "Schoenemann-Welt" relativ teuer.

Grüße
Obelix

Hier noch mal die Lösung mit den Buchsen, dam[…]

Zeigt her Eure Trenkle

Ja, ein paar Tage Entspannung vom Arbeitgeber brin[…]

Neue Kupplung grosses Problem

Hallo Herbert. Danke inzwischen. Kann es sein dass[…]

Hallo Helmut, Respeckt, das ist Größe […]