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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#372329
Hallo Uwe,

bei diesem Baggerlader sollte es sich ja aller Vorraussicht nach um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine handeln.

Wenn ja, ist sie nach §3 Stvzo Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 vom Zulassungsverfahren ausgenommen, was aber nicht heißt das Du dann gleich damit über die öffentlichen Strassen sausen darfst.

Nach §4 Absatz 1 benötigt das Fahrzeug doch noch eine Typ- oder Einzelgenehmigung und gemäß §4 Absatz 4 muss auch noch der Halter mit Vornamen, Namen und Wohnort oder der Bezeichnung seiner Firma und deren Sitz dauerhaft und deutlich lesbar auf der linken Seite des Fahrzeugs erkenntlich sein.

Eine Versicherung erklärt sich meiner Meinung nach in jedem Fall von selbst. Auch mit so einem Ungetüm kann man Schaden herbei führen, der die eigenen Mittel deutlich übersteigt. :wink:
#377300
MOin Moin,
wie zuvor bereits hingewiesen, sind solche Fahrzeuge Zulassungsfrei und müssen also auch nicht versichert werden. Ist aber denkbar schlecht -. so ein Gerät ohne Versicherungsschutz zu fahren,.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
A) das Gerät selbständig versichern, kostet je nach Gewicht und Versicherung und Verwendung zwischen 60 € bis zu 700 €.
B) das Gerät bei der Privat oder Betriebshaftpflicht einschliessen lassen. Meistens ist da aber die Verwendung begrenzt auf eigene bzw. geschlossene Fläche, der V-Schutz besteht in aller Regel nicht bei Benutzung von öffentlichen Strassen - dies muss angezeigt werden und kostet dann wieder zusätzliches Geld. Auch hier wieder Gewichts- Verwendungs- und Versicherungsabhängig. Kosten ebenfalls zwischen 0 - 700 €

Beste Grüße

Bernd Schömann
#412935
die versicherung von selbstfahrenden arbeitsmaschinen bis 20km/h ist in vielen privathaftpflichtversicherungen von vornherein mit drin. einfach mal im kleingedruckten nachlesen und/oder zur sicherheit bei der versicherungsgesellschaft nachfragen. so ist auch meine selbstfahrende arbeitsmaschine (radlader/mähmaschine) nebst anhänger versichert, eben privat nicht für gewerbe.
lg riri
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