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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#529774
Hallo zusammen.
Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin in der Rubrik , aber ich denke hier sind die richtigen unterwegs, die mir ev die Fragen beantworten können.
Ich habe die Möglichkeit eine schöne Viehkarre zu bekommen.
Leider ohne Papiere. Den Hersteller gibt es nicht mehr wo ich Papiere bekommen könnte.
Wie kann ich den auf die Straße bekommen. Ich habe einen 421 und einen Dieselross F20.
Würde auch gern den wie so eine Art Planwagen mit Sitzgelegenheit nutzen. Aber nur privat für uns selbst.
Ich denke das wird das größere Problem, aber ev gibt es da auch ein Lösungsansatz.
Gruß Thomas aus NRW
#529783
Moin moin,

im Zulassungs-Bereich wäre das Thema sicherlich besser aufgehoben.

Ohne Landwirtschaft wirst du solch einen Anhänger nur ganz regulär zugelassen bewegen können. Das heißt eine Vollabnahme beim TÜV, Steuern und Versicherung usw., als wäre es ein Autoanhänger.

Einen legalen Personentransport auf dem Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr kannst du dir abschminken.

Zulassungsfrei, 20 km/h-Schild und Folgekennzeichen ist an eine Verwendung in einem LoF-Betrieb gebunden, da kommst du nicht ran.

MfG
Fabian
#529940
Huhu,

ich muss da Fabian widersprechen.

Du kannst die Viehkarre beim TüV vorstellen und dann eine Betriebserlaubnis beantragen. Mit einem 25km/h schild wäre das Teil zulassungsfrei und mit einem Wiederholungskennzeichen zum Beispiel mit dem Ackerschlepper fahrbar. Du brauchst aber eine Fahrgestellnummer und ein Typenschild damit der Prüfer weis was er da hat. Es geht auch ohne, wird dann aber wieder teurer. Das Fahrzeug muss aber auch in Ordnung sein, kein Schrotthaufen.

kannst auch mal guckel fragen, da gibt es diverse Antworten. Auch TüV und Zulassungsstelle helfen da.

Personentransport ist auf öffentlichen Straßen kaum möglich. Geht, aber ich denke es lohnt sich für Deine privaten Fahrten nicht.

Viele Grüße
Jörg (der auch solche Anhänger rumstehen hat)
#529941
Hallo Jörg

Fabian hatte oben mit seinen Aussagen absolut Recht

Dies sollte man wenn man im Internet recherchiert dann schon auf den richtigen Seiten nach schauen und nicht in irgendwelchen "Beiträgen".
Auch dieser, meiner, ist keine amtliche Aussage aber:

Die Zulassung von Fahrzeugen wird bei uns allgemein durch die Fahrzeugzulassungsverordnung FZV geregelt, und dies sagt zu diesem Punkt ziemlich eindeutig in §3:
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten: ....
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
Also nicht nur ein LoF Betrieb ist notwendig sondern auch noch die Fahrt darf nur diesem LoF Zweck dienen

Thomas aber fragt:
Würde auch gern den wie so eine Art Planwagen mit Sitzgelegenheit nutzen. Aber nur privat für uns selbst.
Das klingt nun überhaubt nicht nach LoF Betrieb und LoF Zweck
#530028
Halunke hat geschrieben:
kannst auch mal guckel fragen, da gibt es diverse Antworten. Auch TüV und Zulassungsstelle helfen da.
Suchmaschinen kann man ohne Ende fragen, in dem Zuge hunderte Seiten in irgendwelchen Foren durchlesen, in denen mindestens ebenso viele Meinungen, Weisheiten und "haben wir schon immer so gemacht" anzutreffen sind. Glücklicherweise ist die Gesetzgebung in der Regel eindeutig und vor Allem aussagekräftig, so dass hier keinerlei Zweifel bestehen.
Jürgen hat den entsprechenden Paragraphen hier zitiert.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der TÜV oftmals wesentlich kompetenter ist als selbst leitende Mitarbeiter von Zulassungsstellen.
Merke: Die Zulassungsstellen haben im Tagesgeschäft nur mit den Fahrzeugen zu tun, die auch zugelassen werden. Zulassungsbefreite Fahrzeuge geraten überhaupt nicht auf deren Schreibtisch, so manches Mal bleiben sie damit auch außerhalb des persönlichen Wissenshorizontes der jeweiligen Diensthabenden.

Also Jörg, muss ich dir leider deutlich widersprechen.

Mfg
Fabian
#530054
Hallo,
Würde auch gern den wie so eine Art Planwagen mit Sitzgelegenheit nutzen. Aber nur privat für uns selbst.
Kannst du doch problemlos. Solange du damit auf deinem eigenen, abgesperrten Gelände bleibst. Ich würde mir das aber ganz genau überlegen, das wäre mir auch auf Privatgrund zu gefährlich. Bei uns in der Gegend gab es so vor 2 Jahren einen schweren Unfall, da meinte man auch, aus Spaß an der Freud mit über 20 Mann im Rahmen einer Kerwe auf einem 1-Achser-Ladewagen hinter einem Traktor durch die Dörfer ziehen zu müssen. Da der Wagen aber für Personentransport völlig ungeeignet war, endete das mit einem Umsturz in einem Kreisverkehr, trotz langsamer Fahrt und nicht alkoholisiertem Fahrer, der auch entsprechende Fahrerfahrung auf dem Fahrzeug (allerdings wohl nicht mit beweglicher Ladung) hatte. Bilanz waren über 20 zum Teil schwer Verletzte und ein Toter! Und das ist beileibe kein Einzelfall. Dazu kannst du Gurgel befragen und bekommst auch verwertbare Ergebnisse und nicht nur Meinungen und Halbwissen.

Es gibt auch unter speziellen Bedingungen zugelassenen Transport. Auch bei uns in der Gegend hat man einem Landwirt im Rahmen der "Brauchtumspflege" sowas zugelassen. Der Anhänger wurde aber von vornherein für den Personentransport konstruiert, hat Achsschenkel- statt Drehschemellenkung, Druckluftbremsanlage, Sprechanlage zum Zugfahrzeug und ist noch dazu auf 25km/h beschränkt. Einfach mal so eine Viehkarre umbauen ist da nicht.

Zulassungsfrei geht die Viehkarre insgesamt (ohne Personentransport) auch bei Kennzeichnung bis 25km/h nur in der Land- und Forstwirtschaft. Hast du keinen solchen Betrieb, wird das nix. Aber auch dann brauchst du eine Betriebserlaubnis, wenn's vom Hersteller nix mehr gibt, dann eben per Einzelabnahme. Die Bedingungen, ob das Teil nachher zugelassen werden soll oder nicht, sind dafür gleich. Der TÜV wird dich gerne beraten, ich würde es aber bleiben lassen. Finanziell dürfte sich der Aufwand nicht lohnen.

Gruß,
Michael
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