- 09.10.2003, 17:18
#7677
HI an alle Rechtsberater und solche die es werden wollen und.....
da sehen wir als Profis schon alt aus, wenn wir die StVZO wirlich leben wollen, und was glaubt ihr wie der Laie da draussen erst doof guckt wenn er angehalten wird.....
Also es wurde ja schon viel richtiges hier gesagt.
So auch, dass ein Wohnwagen nicht zulassungsfrei zu betreiben ist, wohlgemerkt ZULASSUNGSFREI. Aber Steuerfrei sehr wohl. Verishcerungsfrei widerum nicht.
Ich möchte niemanden zu nahe treten, daher zunächst an alle bzw. Allgemein:
Hier wird oft einiges durcheinander gebracht, denn von den ganzen Dingen die hier diskutiert werden ist oft nicht nur eine Einheit betroffen, sondern gleich meherere.
Was Zulassungen betrifft: So sind diese in der StVZO geregelt.
Was Steuern betrifft: So ist das in dem Steuerrecht geregelt (Insbesondere KFZ Steuer)
Was Versicherung betriefft: So ist das im KFZ Pflichtversicherungsgesetz geregelt.
Und oft sind auch alle Dinge irgendwie vom BGB betroffen.
So kann ein Zulassungsfreie Anhänger dennoch was mit dem § 7 der StVG zu tun haben (Halterhaftung) aber auch steuerberfreit sein. Wenn das KFZ Steuerbefreit und Zulassungsbefreit ist, gilt BGB § 823 (im Schadenfall).
Oben wurde auch erwähnt dass ein Zulassungsfreie Anhänger der einen Schaden verursacht, den Schaden über die Zugmaschine abwickelt. Und das genau ist falsch, seit dem 01.01.03. Denn der Geschädigte kann es sich mittlerweile aussuchen wer löhnen muss: Die Zugmaschine oder der Hänger. Wenn die Zugmaschine nicht ausfindig gemacht werden kann muss der Hänger löhnen. So, und jetzt stellt euch vor, das iss ein Zulassungsfreier Hänger. Zulassungsfrei bedeutet er brauch kein eigenes Nummernschild, kein eigenes Nummernschild bedeutet keine Deckungskarte bei der Zulassungsstelle, keine Deckungskarte bei der Zulassungsstelle bedeutet kein Versicherungsschutz! Un nu??
Also wenn schon Zulassungsfreie Hänger benutzt werden, sollte man in jedem Fall die Versicherungstechnische Seite abklopfen (ich weiß ich nerve). Ein Privatmann hat z.B. keine Möglichkeit einen Zulassungsfreien Anhänger mitzuversichern (Wie denn, wo denn) So was kann man über Betriebshaftpflichtversicherungen absichern.
Oder aber doch lieber den Wege gehen und das KFZ zulassen, mit Deckungskarte, Stueren und eigener Versicherung!
Klar??
Gruß
Bernd Schömann
da sehen wir als Profis schon alt aus, wenn wir die StVZO wirlich leben wollen, und was glaubt ihr wie der Laie da draussen erst doof guckt wenn er angehalten wird.....
Also es wurde ja schon viel richtiges hier gesagt.
So auch, dass ein Wohnwagen nicht zulassungsfrei zu betreiben ist, wohlgemerkt ZULASSUNGSFREI. Aber Steuerfrei sehr wohl. Verishcerungsfrei widerum nicht.
Ich möchte niemanden zu nahe treten, daher zunächst an alle bzw. Allgemein:
Hier wird oft einiges durcheinander gebracht, denn von den ganzen Dingen die hier diskutiert werden ist oft nicht nur eine Einheit betroffen, sondern gleich meherere.
Was Zulassungen betrifft: So sind diese in der StVZO geregelt.
Was Steuern betrifft: So ist das in dem Steuerrecht geregelt (Insbesondere KFZ Steuer)
Was Versicherung betriefft: So ist das im KFZ Pflichtversicherungsgesetz geregelt.
Und oft sind auch alle Dinge irgendwie vom BGB betroffen.
So kann ein Zulassungsfreie Anhänger dennoch was mit dem § 7 der StVG zu tun haben (Halterhaftung) aber auch steuerberfreit sein. Wenn das KFZ Steuerbefreit und Zulassungsbefreit ist, gilt BGB § 823 (im Schadenfall).
Oben wurde auch erwähnt dass ein Zulassungsfreie Anhänger der einen Schaden verursacht, den Schaden über die Zugmaschine abwickelt. Und das genau ist falsch, seit dem 01.01.03. Denn der Geschädigte kann es sich mittlerweile aussuchen wer löhnen muss: Die Zugmaschine oder der Hänger. Wenn die Zugmaschine nicht ausfindig gemacht werden kann muss der Hänger löhnen. So, und jetzt stellt euch vor, das iss ein Zulassungsfreier Hänger. Zulassungsfrei bedeutet er brauch kein eigenes Nummernschild, kein eigenes Nummernschild bedeutet keine Deckungskarte bei der Zulassungsstelle, keine Deckungskarte bei der Zulassungsstelle bedeutet kein Versicherungsschutz! Un nu??
Also wenn schon Zulassungsfreie Hänger benutzt werden, sollte man in jedem Fall die Versicherungstechnische Seite abklopfen (ich weiß ich nerve). Ein Privatmann hat z.B. keine Möglichkeit einen Zulassungsfreien Anhänger mitzuversichern (Wie denn, wo denn) So was kann man über Betriebshaftpflichtversicherungen absichern.
Oder aber doch lieber den Wege gehen und das KFZ zulassen, mit Deckungskarte, Stueren und eigener Versicherung!
Klar??
Gruß
Bernd Schömann