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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#439467
Hallo Lutz,
danke für deine ausführliche Antwort, die hat mich echt weiter gebracht.
Ja genau so etwas hatte ich schon befürchtet. Also Freiheitsstrafe für ein bisschen 411er Fahren ist dann schon eher umspannend :cry:
Aber weißt du ob man einmal einen Zweck braucht oder ob man das bei jeder Fahrt nachweisen muss?
Meine Eltern haben einige Waldgebiete und so wäre ein allgemeiner Zweck schon gegeben. Oder bekommt man sofort Ärger, wenn man in die andere Richtung unterwegs ist?

LG
Louis
#439470
Hallo Louis,

es muss absolut jede Fahrt diesem LOF-Zweck dienen. Ohne Ausnahmen.

Keine Spazierfahrt, kein Fahrt zu Treffen, keine Fahrt zum Gartenmüll entsorgen.
Ich entnehme der Diskussion, das Dein sohn noch etwas zu jung ist.
Nimm ihn mit, fahrt auf einen Übungsplatz oder Offroad-Gelände. Dort kann er, wenn es der Betreiber zu läßt schon mal üben.
Dann vergeht die Zeit schnell bis zum richtigen B-Führerschein und schwupps bist Du den Mog los.
Ich weiß wovon ich schreibe :D
#439507
Hallo Jürgen,
tja damit zerschlagen sich meine Hoffnungen :cry: Aber so ist das nunmal.
Heißt das du hattest das auch so vor?
Ist die Polizei denn damit sehr streng oder reicht so eine Aussage wie "Ich fahr da hinten in Wald und muss nach den Bäumen gucken!" ?

Aber auf jedenfalls habt ihr mich vor einem ziemlichen Fahler bewahrt,
LG und schönes WE,
Louis :mog4
#439519
Hallo Louis,

fahren ohne Fahrerlaubnis ist wie Lutz ja schon geschrieben hat keine Ordnungswiedrigkeit sondern eine Straftat. Da vestehen die Behörden zu Recht keinen Spass.
Sollte dann noch ein Unfall passieren, was ich niemanden Wünsche, werden auch die beteiligten Versicherungen auch nicht bezahlen wollen.
Das alles würde ich auf keinen Fall riskieren und kam für mich und meine kinder niemals in Frage.

Wie oben geschrieben hat vor allem meine Tochter ihre allererste Fahrübungen mit einem Auto mit meinem Mog in einer abgesperrten Tongrube ganz legal durchgeführt. Aber eben nur dort. Mit 17 stand dann der Führerschein mit begleitetem Fahren an. Das ging dann nicht nur aber auch mit dem Mog.
Und inzwischen hat sie sogar CE um auch den TrialMog Transporter zu fahren.

Also den Kids macht es nicht unbedingt etwas aus zu warten.
Wie alt ist den Dein Sohn?
#439527
guude,

in den Knast wandert man nicht unbedingt, aber:

es ist eine Straftat, ergo man ist vorbestraft, plus Eintrag in Flensburg
der Fahrzughalter wird auch zur Rechenschaft gezogen plus Punkte in Flensburg,
es kann bei dem Antrag zur Fahrerlaubnis eine Zeitsperre geben, (das überzeugt die Kids 100%-tig)
bei einem Unfall wird es strafrechtlich für Beide noch härter, u.A. kann die Versicherung ihr Geld zurück fordern.
man erhält einen Eintrag bei den Versicherungen als fragwürdiger Versicherter.

alles kein Spaß!

Gut Mog! J.

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