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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#439277
Hallo alle zusammen,
ich bin ganz neu in der Materie, fand das Thema Unimog aber schon immer spannend.
Jetzt habe ich die Möglichkeit einen :mog4 Unimog 411 Bj. 63 aus Tschechien zu erwerben.
Der Mov steht zwar schon in Deutschland, hat aber keine Deutschen Papiere.
Kann ich den trotzdem Kaufen oder ist die Anmeldung eines solchen Fahrzeugs sozusagen unmöglich?
Also technisch ist der wohl in einem guten Zustand das sollte also kein Problem sein.
Außerdem würde ich ihn gerne auf 40 km/h drosseln lassen, damit mein Sohn ihn auch fahren darf (er hat Führerscheinklasse L).
Ich hab gehört es gibt neben Gangsperren auch noch Elektronische drosseln. Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht?
Jetzt schon mal vielen Dank für Antworten :danke

LG,
Louis :spitze
#439296
Hallo Louis,

... eventuell wird noch eine Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt angefordert werden müssen, die bestätigt, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.
#439345
Hallo Louis,

wenn dein Sohn die Klasse B macht bzw. besitzt dann kann der den 411er auch ohne Drosselung fahren da er unter 3,5 t ZgG. bleibt.
Ich habe irgendwo ein Bild für eine meschanische Sperre des 5. und 6. Gangs.

gruß
Robert
#439364
Hallo alle zusammen,
Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin schon in verschiedensten Foren aktiv aber so viele nützliche Tipps in so kurzer Zeit hab ich noch nie bekommen :)
Also ich seh schon mein Vorhaben sollte realierbar sein :party
Mit den deutschen Papieren werd ich mich nochmal bei uns vor Ort erkundigen wie die das handhaben.
Nur mit der Drosselung müsstet ihr mir nochmal auf die Sprünge helfen:
Wie sperr ich denn den letzten Gang (oder müssen er mehrer sein?)?
Muss ich das am Getriebe oder einfach am Schalthebel machen?
Und kann man das problemlos selbst machen oder kennt jemand ne gute Werksatt?

LG,
Louis :mog4
#439366
Moin Louis,

wenn ich von einem Unimog mit tschechischen Papieren, der schon in Deutschland steht, lese, klingeln erst einmal alle Alarmglocken bei mir!!!

Hast Du alles geprüft, ist wirklich alles seriös?????


Wegen der Sperre würde ich zu aller erst den TÜV aufsuchen, der auch die Eintragung machen soll.

Die werden Dir sagen, was sie brauchen/verlangen.
#439368
Hallo zusammen,

@ Reiner, daß man beim Kauf eines Unimogs mit ausländischen Papieren vorsichtig sein sollte ist schon klar.

Was sind aber Deine Bedenken bei einem Unimog mit tschechischen Papieren der in Deutschland steht ?

Was meinst Du wie oft ich mit meinem moggl, mit deutschen Papieren in Tschechien an der Tanke stehe ?

Gruß Lothar
#439378
@Reiner: Vielen Dank für den Hinweis. Ja es ist schon richtig, man muss bei so was echt aufpassen. Da hab ich auch echt schon Sachen erlebt ... :?
Aber bis jetzt scheint alles recht plausibel und seriös. Ich würd' ihn ja dann eh nur vor Ort kaufen und dann kann ich immer noch sagen mach ich nicht.

Kann mir hier noch jemand sagen, wie ich das technisch mache mit der Drosselung oder sollte ich dafür ein neues Thema im Technik-Forum aufmachen?

LG an alle,
Louis
#439439
Hallo,
ja das mit dem TÜV Prüfer kann ich mir vorstellen. Ich hatte heute so einen am Telefon :!:
Der meinte ich müsste bei Mercedes nachfragen, aber ob die mir weiterhelfen ....
Nun gut: Nehmen wir mal an, ich hab das alles geschafft und ich hab deutsche Papiere mit 40 km/h eingetragen.

Darf ich den Mov dann zu 100% mit der Führerscheinklasse fahren? :?
Im Internet steht: (http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerschei ... t-8738.htm)
Klasse L
Zugmaschinen (nationale Klasse)
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

Aber trifft das für den Unimog in jedem Fall zu, auch wenn ich ihn nicht landwirtschaftlich Nutze bzw. keine Landwirtschaft habe?

Jetzt schon mal besten Dank,
Louis :mog4
#439460
Hallo Louis,

die Fahrerlaubnis Klasse L hat eine Zweckbindung, d.h. man darf nur die angegebenen Kraftfahrzeuge fahren, wenn auch der Einsatzzweck erfüllt ist.

Hier man der Verordnungstext zur Klasse L
FeV hat geschrieben:§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
...
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
...
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.
...
Also ausserhalb der unter FeV § 6 Abs. 5 angegebene Zwecke darf Dein Sohn leider nicht den U411 fahren und muss warten bis er die FE Kl. B hat.
Unter diesen Voraussetzungen hat die Drosselung wohl auch keine Sinn mehr für Dich/Euch.

Vielleich noch einen Hinweis an Deinen Sohn (der das natürlich Schei.. Schade findet) :( :
Sollte er ohne entsprechenden Zweck mit den Unimog fahren, ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und somit eine Straftat. Die zur Folge haben kann, dass er für seinen Auto-Führerschein eine Sperrfirst bekommt.
Der Fahrzeughalter wird genauso der Straftat beschuldigt - Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sind möglich.

Also lieber warten bis er 18 Jahre ist und die Kl. B erworben hat bzw. mit "Begleiteten Fahren ab 17" mit Dir gemeinsam die Strasse "unsicher" machen.

Glückauf
Lutz

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