- 30.03.2007, 12:22
#146126
Hallo zusammen,
Ich habe jetzt mal 2h damit verbracht zu checken, was denn erlaubt ist an einem Unimog, mit schwarzem Kennzeichen, dranzuhängen.
Die Aussagen waren: Anhänger mit grüner Nummer ist nicht erlaubt.
Zulässige Geschwindigkeit bei Anhängerfahrten, Auflaufgebremst oder nicht, ist 25 Km/h.
Jetzt meine Fragen:
1. Stimmt das mit dem Ziehen eines Anhängers mit grüner Nummer?
2. Falls ich eine Zulassung für meine Anhänger (Gummiwagen) benötige, was brauche ich dafür (Keine Papiere mehr).
3. Mein Lafettenbagger hat keine Bremse, und kein Nummernschild. Gewicht ca. 1.7t, beleuchtet mit Warntafeln... Darf ich dieses Teil 25kmh fahren?
Vielleicht kann man auch einen LuF( Grüne Nummer) auch nochmal auf schwarze Nummer versichern, mit Wechselkennzeichen?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß aus Franken von Franz.
Ich habe jetzt mal 2h damit verbracht zu checken, was denn erlaubt ist an einem Unimog, mit schwarzem Kennzeichen, dranzuhängen.
Die Aussagen waren: Anhänger mit grüner Nummer ist nicht erlaubt.
Zulässige Geschwindigkeit bei Anhängerfahrten, Auflaufgebremst oder nicht, ist 25 Km/h.
Jetzt meine Fragen:
1. Stimmt das mit dem Ziehen eines Anhängers mit grüner Nummer?
2. Falls ich eine Zulassung für meine Anhänger (Gummiwagen) benötige, was brauche ich dafür (Keine Papiere mehr).
3. Mein Lafettenbagger hat keine Bremse, und kein Nummernschild. Gewicht ca. 1.7t, beleuchtet mit Warntafeln... Darf ich dieses Teil 25kmh fahren?
Vielleicht kann man auch einen LuF( Grüne Nummer) auch nochmal auf schwarze Nummer versichern, mit Wechselkennzeichen?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß aus Franken von Franz.

