- 16.07.2018, 13:46
#522467
Hallo Jürgen,
am Lenkspurhebel des 411 kann der Lenkhilfezylinder mit 11 kN (eine Tonne!) bei 70 bar drücken. Und das mit einer Geschwindigkeit von 0,12 m/s bei 12 l/min. Nach Adam Riese sind das 1,3 kW.
Die Lenkkräfte können übrigens noch darüber hinausgehen, was man an verbogenen Kolbenstangen sieht, die aufgrund zu hoher Kräfte ausgeknickt sind und damit z. B. S-förmig verbogen wurden.
Warum sollte die Anlage so hoch ausgelegt worden sein, wenn 0,5 kW genügen würden?
Und 1,5 Sekunden von Geradeaus bis Anschlag bzw. 3 Sekunden zwischen den Anschlägen kann man sehr wohl erreichen - jedenfalls ich.
Und wie gesagt, die Lenkleistungsgrenze habe ich bei entsprechender Fahrweise schon oft erreicht.
Die elektrische Lenkhilfe habe ich - wenn Du genau liest - auch nicht schlecht gemacht. Nur die Eignung für den Unimog habe ich ihr abgesprochen. Wenn man die gültigen STVZO-Paragraphen mit ihren Anhängen berücksichtigt, dürfte eine Zulassung im historischen Unimog auch gar nicht möglich sein. Es sind nämlich die Betätigungs- und Rückstellkräfte sowie die Lenkgeschwindigkeiten bzw. ihre Toleranzbereiche genauestens vorgeschrieben. Mit der geringen elektrischen Leistung und den hohen möglichen Lenkkräften können die nicht eingehalten werden.
am Lenkspurhebel des 411 kann der Lenkhilfezylinder mit 11 kN (eine Tonne!) bei 70 bar drücken. Und das mit einer Geschwindigkeit von 0,12 m/s bei 12 l/min. Nach Adam Riese sind das 1,3 kW.
Die Lenkkräfte können übrigens noch darüber hinausgehen, was man an verbogenen Kolbenstangen sieht, die aufgrund zu hoher Kräfte ausgeknickt sind und damit z. B. S-förmig verbogen wurden.
Warum sollte die Anlage so hoch ausgelegt worden sein, wenn 0,5 kW genügen würden?
Und 1,5 Sekunden von Geradeaus bis Anschlag bzw. 3 Sekunden zwischen den Anschlägen kann man sehr wohl erreichen - jedenfalls ich.
Und wie gesagt, die Lenkleistungsgrenze habe ich bei entsprechender Fahrweise schon oft erreicht.
Die elektrische Lenkhilfe habe ich - wenn Du genau liest - auch nicht schlecht gemacht. Nur die Eignung für den Unimog habe ich ihr abgesprochen. Wenn man die gültigen STVZO-Paragraphen mit ihren Anhängen berücksichtigt, dürfte eine Zulassung im historischen Unimog auch gar nicht möglich sein. Es sind nämlich die Betätigungs- und Rückstellkräfte sowie die Lenkgeschwindigkeiten bzw. ihre Toleranzbereiche genauestens vorgeschrieben. Mit der geringen elektrischen Leistung und den hohen möglichen Lenkkräften können die nicht eingehalten werden.
Liebe Grüße
Christoph (schreibt hier nicht mehr)
https://youtu.be/aDXokacl6Cc Bilder einer Werkstatt
https://youtu.be/dxRgsTAtpCs - Feinmechanische Arbeiten auf einer alten Drehmaschine
https://youtu.be/NkdJCcsWyds - Kombipresser mit neuer Zahnradpumpe
optimog@gmx.de
Christoph (schreibt hier nicht mehr)
https://youtu.be/aDXokacl6Cc Bilder einer Werkstatt
https://youtu.be/dxRgsTAtpCs - Feinmechanische Arbeiten auf einer alten Drehmaschine
https://youtu.be/NkdJCcsWyds - Kombipresser mit neuer Zahnradpumpe
optimog@gmx.de