- 11.08.2004, 20:30
#37699
Hi zusammen,
Ablstung muss nicht unbedingt Versicherungsersparniss bedeuten. Hier muss man die Geheimnisse des Tarif berechnens der Versicherungen kennen.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen werden nach KW Leistung kalkuliert. Gewicht spiel hier keine Rolle für die Versicherungsprämie.
Ebenso bei der Zulassung als Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen.
Bei der Zulassungsart LKW wird nach der Nutzlast kalkuliert! Da kann Ablastung schon mal Sinn machen.
Bei Oldtimern wird zunächst Unterschieden nach Gesamtmasse und dann nach Zulassungsart (Gesamtmasse = zulässiges Gesamtgewicht)
gruß
Bernd Schömann
Ablstung muss nicht unbedingt Versicherungsersparniss bedeuten. Hier muss man die Geheimnisse des Tarif berechnens der Versicherungen kennen.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen werden nach KW Leistung kalkuliert. Gewicht spiel hier keine Rolle für die Versicherungsprämie.
Ebenso bei der Zulassung als Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen.
Bei der Zulassungsart LKW wird nach der Nutzlast kalkuliert! Da kann Ablastung schon mal Sinn machen.
Bei Oldtimern wird zunächst Unterschieden nach Gesamtmasse und dann nach Zulassungsart (Gesamtmasse = zulässiges Gesamtgewicht)
gruß
Bernd Schömann