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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#5500
Hallo,

ich bin mir schon bewusst das dieses Thema X mal durchgekaut worden ist, allerdings bräuchte ich ein paar Unterlagen. Mein 404.1 ohne jeglich Bremsunterstützung wurde gestern vom Tüv als Zugmaschine mit einem zGG von 3500Kg abgenommen. Er wird vorraussichtlich grüne Nummernschilder bekommen. Jetzt ist die Frage: Was darf ich an den Unimog dranhängen im bezug auf Anhänger mit einer Geschwindigkeit kleiner 25Kmh. Es ist ja so das die kleinsten Schlepper schon Anhänger bis 8to (auflaufgebremst) ziehen dürfen, also warum der Unimog nicht, der die besseren Bremsen und teilweise sogar mehr Gewicht hat nicht? Mein TÜV Mann hätte gerne eine Kopie von einem Schein/Brief bei dem drinnsteht: Unimog=Zugmaschine; 404.1; ohne Bremskraftunterstützung; Anhängelast ungebremst (sag ich jetzt mal) größer 4to bei Geschwindigkeit kleiner 25Kmh. Oder bei der Anhängelast steht nix. Wer sowas oder so ähnliches besitzt kann diese mir bitte mal an meine E-mail schicken: florianw80@freenet.de

Mit Mogger Grüssen Florian
#26410
Hallo Florian,
deine Vorstellungen von ungebremster Anhängelast kannst du begraben, auch wenn der Mog als Zugmaschine neu zugelassen wird (Baurat). Da wird über 750kg (§42 STVZO) nix gehen. Ansonsten ermittelt sich die (gebremste) Anhängelast bei Zugmaschinen aus der Motorleistung, 2,2kw pro Tonne (Gesamtgewicht der Zugmachine + Anhängelast - §35 STVZO). Da könntest du schon ordentlich was anhängen. Bis 25km/h reicht bei 2achsigen lof-Anhängern 1 auflaufgebremste Achse, bis 40km/h müssen alle Anhängerachsen auflaufgebremst sein.
Aufgrund der Motorleistung sind rund 23to Anhängelast drin - fraglich nur, ob 404-Rahmen un d Traverse da mitmachen - und DC das freigibt.
#26416
Hallo,


des wundert mich jetzt aber schon ein bisschen. Der Paragraph ist ja so ganz toll, aber trifft bestimmt nicht auf den 404 zu. In meinem alten Brief war ja schon eine ungebremste Anhängelast von 1400Kg (bei 95kmh) drinn gestanden. Des wird bei allen anderen 404\'s nicht anderster sein. Deswegen die Unglaubigkeit. Der Paragraph hört sich auch ein bisschen so an als wäre der für normale PKW\'s geschrieben.

Gruss Florian
#26423
Hallo Florian,
die Anhängelast von 1400kg galt zum Zeitpunkt der Erstzulassung deines Mogs, das dürfte ca. 35 Jahre her sein. Wenn du jetzt neuen Baurat machst, insbesondere wenn der Verwendungszweck des Fahrzeugs sich ändert (Umwittmung zur Zugmaschine), dann gelten die heutigen Gesetze und damit für ungebremste Anhänger 750kg, gilt auch für einen 24to-LKw.
#26434
Hallo!

Soweit ich weiß gibt es von DC nur eine maximale Freigabe für den 404 von 4,75t.
Wäre mal interessant ob jemand mehr eingetragen hat und wie dies erfolgt ist.

Hat vielleicht auch noch jemand die oben angesprochene Freigabe? Weil bei meinem Mog sind nur 2,5t eingetragen :( Ist etwas wenig im Vergleich zur Kugelkopfkupplung mit 2,6t ;)
#26458
Hallo!

Hab natürlich vergessen zu erwähnen das ich nen 404.1 habe. Also wenn da auch einer mit passenden Werten dienen könnte?

Hat den überhaupt schonmal einer seine Anhängelast erhöhen lassen, bzw was war in euren Funkkoffern vom Bund eingetragen?

Und dabei noch ne Nebenfrage, hat schonmal wer die originale 2-Kreis Anlage eintragen lassen? Bei mir ist die Druckluftbremse irgendwie net eingetragen :( Gibt\'s da beim eintragen irgendwas zu beachten oder Probleme?
#26460
Hallo miteinander,
Anhängelast gebremst ist beim Funkkoffer 4750kg. Lt. BA kann die Anhängelast bis auf 7350kg erhöht werden (Voraussetzung: Bremsunterstützung, verstärkte Federn und M130-Motor), bei Fahrzeugen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes bis 7700kg.
Ungebremst waren ursprünglich 1400kg erlaubt, soweit das Fahrzeug bis Ende der 90er Jahre zivil zugelassen wurde, wurde die Anhängelast auch eingetragen. Seither wird bei Neuzulassung (Baurat) die ungebremste Anhängelast auf 750kg begrenzt.
Bei meinem 404 sind eingetragen 4750kg gebremst und 750kg ungebremst (zivile Zulassung 27.04.01)
Ein weiterer Fahrzeugbrief liegt mir vor (zivile Zulassung 07.09.94), dort sind noch 1400kg ungebremst eingetragen.
Die Anhängerbremsanlage braucht nicht eingetragen zu werden, da sie nicht auf die Bremsanlage des Unimogs wirkt. Wenn sie angebaut ist, prüft der TÜV allerdings bei der HU die Funktion (Druckaufbau, Bremsdruck, Dichtigkeit).

@Christoph
welche AHK hast du angebaut, dass du nur 2,5to anhängen darfst?

@Horst
das gildet nicht!! Du willst uns mit den 5000kg nur neidisch machen :D

Da dein 404.0 werksseitig bereits mit Bremsunterstützung ausgerüstet ist, darf er 5000kg ziehen, gilt übrigens beim 404.1 auch.
#26469
Hallo,

ich glaube wir kommen hier etwas vom Thema ab. Das ich an meinen MOG keine Anhängelasten über 5to (80kmh) dranhängen darf ist mir schon bewusst. Des wäre sowieso fast glatter Selbstmord so ne Fuhre zum Stillstand zu bringen. Mir geht es eigentlich um die zulassungsfreien Anhänger kleiner 25Kmh mit denen man einfach dann nicht schneller fährt. Das ist der springende Punkt. Des kann ja nicht sein das ich dann trotzdem z.B. keinen auflaufgebremsten 8to dranhängen darf, und jeder daher gelaufene Landwirt zieht mit seinem Traktor XY Baujahr kurz nach Kriegsende hier dann alles durch die Gegend. Ich hoffe ich habe meine Problematik jetzt etwas mehr verdeutlicht. Übrigens habe ich von einem anderen Moggler ne Briefkopie geschickt bekommen. Mog U30, Rockinger wie ich, keine Anhängelasten eingetragen bzw. einen Strich drin.


Gruss Florian
#26471
Hallo Florian,
das galt nur für Fahrzeuge, die vor 1960? erstmalig zugelassen wurden. Damals gab es noch keine Bauvorschriften/Typ-Prüfung für Anhängekupplungen. Diese Fahrzeuge haben bei gebremster Anhängelast einen Strich, das bedeutet, du kannst anhängen, bis dasin D zulässige Gesamtzuggewicht von 40to erreicht ist. Kfz, die danach erstmal oder neu zugelassen wurden, bekamen die max. Anhängelasten nach STVZO bzw. Herstellerfreigaben eingetragen.
Mein Trecker, Bj. 1953, 28PS, 2to GM, durfte bis zu seiner Wiederzulassung 2000 theoretisch 38to ziehen. Bei Wiederzulassung wurde die Anhängelast gem. Herstellervorgabe auf 16to begrenzt.
#26472
Hallo Ulli!

Also bei mir waren wohl auch 1400kg drin wenn ich das nun richtig im Kopf habe, sind aber durch 750 kg ersetzt worden.

Was für eine Kupplung ich dran habe weiß ich aus dem Kopf grad nicht. Muss ich am Wochenende mal schauen. Steht auf jeden Fall ein D-Wert drauf, anhand dessen sollte sich ja berechnen lassen was die Kupplung ziehen darf. Wenn das in der Betriebsanleitung mit dem Gewicht so vermerkt ist und es auch Fahrzeugbriefe gibt die die entsprechende Anhängelast eingetragen haben, dann sollte der TÜV da ja keine Probleme machen (Vorrausgesetzt meine Kupplung darf soviel).

Die Bremsanlage hat der TÜV bei mir noch nie geprüft, haben die nichtmal nen Blick für verloren. Dabei ist die gut sichtbar angebracht. Dachte halt das zumindest die Drücke am Bremsanschluß im Brief/Schein eingetragen sein müssten, weil da steht bei mir nämlich nix drin. Wär beim letzten TÜV Termin sicher lustig geworden, weil da war garkein Keilriemen auf dem Kompressor :) Aber wiegesagt, nichtmal eines Blickes haben die die Bremsanlage gewürdigt...
#26475
Hallo Christoph,
der Betriebsdruck der Bremse wird eigentlich nur noch bei den druckluftgebremsten Anhängern eingetragen. Als ich 2001 Baurat gemacht habe, wurde die Druckluftbremse geprüft und die Messergebnisse in das Prüfprotokoll eingetragen. Seither hat es aber bei der HU auch niemanden mehr interessiert.
Das mit deiner AHK interessiert mich schon, da bin ich mal gespannt - mit der Standard-Kupplung des Unimog (Rockinger G110) gibt es keine Probleme mit der Anhängelast. Die wird ja auch an den U406 u.ä. verbaut und die dürfen 22to ziehen.
#26479
Hallo,


genau um diese 16to in deinem Fall gehts mir auch. Dein Trecker wiegt weniger wie der Mog. Hat wahrscheinlich noch schlechtere Bremsen wie der Mog und darf dann 16to ziehen. Genau das verusch ich dem TÜV Mann zu erzählen. Und mehr will ich gar nicht. Ich brauch ja nicht einmal 16to. Ich will auch nicht mit einem Anhänger der ungebremst über 1,5to wiegt (80kmh) fahren. Das seh ich ja alles ein. Aber so pauschalisieren darf man das einfach nicht. max1,4to ungebremst 80kmh = 1,4to ungebremst 25kmh. So. Und für dieses Problem hätte ich gerne eine Lösung.

Gruss Florian
#26504
Hallo!

@nissan123
Der Trecker ist aber wahrscheinlich bei weitem nicht so schnell wie dein Mog. Denke das spielt auch eine gehörige Rolle dabei. Allein die Möglichkeit das du mit dem Mog schneller als 25kmh fahren könntest wird dir da wohl den Strich durch die Rechnung machen, vermute ich zumindest.
U, 411

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